Schweiz
Bundesrat

Bussen für Nazi-Tattoos: Kantone fordern von Bundesrat Klärung

Szene aus dem Film 'American History X' von 1998: Edward Norton, der einen Neonazi spielt, wird von zwei Polizisten festgenommen. Das Kinodebuet des renommierten britischen Werbefilmers Tony ...
Eine Szene aus dem Film «American History», in der ein Neonazi von zwei Polizisten festgenommen wird.Bild: AP/KINOWELT

Bald Bussen für Nazi-Tattoos? Kantone fordern Klärung vom Bundesrat

Wer künftig mit einem Hakenkreuz-Shirt rumläuft, muss eine Busse bezahlen. Unklar ist, wie weit dieses Verbot gehen soll. Und wie hoch die Busse ausfallen soll.
24.04.2025, 14:3424.04.2025, 14:34
Michael Graber / ch media
Mehr «Schweiz»

Hässlich sind sie zweifelsfrei: Hakenkreuz-Tattoos oder gestochene SS-Runen. Aber sind sie auch justiziabel?

Damit beschäftigt sich der Bund derzeit. Bald will der Bundesrat eine Vorlage auf Kurs bringen, die Nazisymbole aus der Öffentlichkeit verbannen will. Wer dagegen verstösst, der soll eine Ordnungsbusse in der Höhe von 200 Franken bezahlen müssen. Heute ist das Tragen eines Hakenkreuz-Shirts nur dann strafbar, wenn «die damit verbundene Ideologie aktiv propagiert wird». Künftig soll bereits das Tragen an und für sich eine Busse nach sich ziehen.

Im Rahmen der Vernehmlassung ist nun wiederholt die Frage aufgetaucht, was das für all die Tattoos bedeute, die auf den Körpern der Rechtsextremisten verewigt sind. So möchte etwa die Baselbieter Regierung, «dass die Tathandlungen inkriminierter Tätowierungen auch vom Verbotstatbestand mit umfasst sind.» Die Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KSSD) und andere wünschen sich zumindest eine «Klärung der Frage».

Nur wenn es sichtbar ist, ist es ein Problem

Dabei geht es nicht nur um die offensichtlichsten Nazi-Zeichen, sondern auch um die zahlreichen Codes, die in der Szene verbreitet sind. Bekannt ist etwa die «88», die für «Heil Hitler» (zweimal der 8. Buchstabe des Alphabets) steht. «Die polizeilichen Erfahrungen zeigen, dass von einer nicht unerheblichen Anzahl an Personen solche Nazisymbole als Tätowierungen getragen werden», melden mehrere Teilnehmer der Vernehmlassung an den Bundesrat zurück.

Sicher ist auch: Ist das Tattoo nicht sichtbar, so sollte das auch weiterhin kein Problem darstellen. Einzig das öffentliche Zurschaustellen könnte allenfalls eine Busse nach sich ziehen.

Denkbar ist aber auch, dass sichtbare Nazi-Tattoos auch künftig keine Konsequenzen haben. Das vorgeschlagene Gesetz sieht einige Ausnahmen vor, bei denen Nazisymbole weiterhin gezeigt werden dürfen. So etwa zu «edukativen», «historischen» oder «journalistischen» Zwecken. Ebenfalls vorgesehen ist eine Ausnahme für «künstlerische Zwecke» – unter diese könnte theoretisch auch das Tragen von Tattoos fallen, wie mehrere Rückmeldungen zeigen.

Ausdehnung auf den privaten Raum?

Derzeit wird die Vernehmlassung ausgewertet, anschliessend entscheidet der Bundesrat, wie es weitergeht.

Nicht nur in der Frage nach den Tattoos gibt es Klärungsbedarf. Mehreren Kantonen geht der angedachte Strafrahmen deutlich zu wenig weit. Anstatt Ordnungsbussen sollen ordentliche Bussen verhängt werden – das hätte vor allem deutlich höhere Maximalsummen zur Folge. Und bei einer Busse ab 5000 Franken auch einen Strafregistereintrag. «Die vorgeschlagene Sanktion wird dem Unrechtsgehalt eines Verstosses nicht gerecht und ist viel zu gering», schreibt die Schaffhauser Regierung.

Wiederholt wird auch bemängelt, dass sich das Verbot auf den öffentlichen Raum beschränken soll. Auch Nazi-Symbole an privaten und halbprivaten Anlässen sollen strafbar werden. Die KSSD illustriert an einem Beispiel, warum: «An einer Veranstaltung von Rechtsradikalen im Saal eines Restaurants werden T-Shirts mit SS-Runen getragen. Kann oder muss die Polizei dies büssen oder nicht?»

Bis auf wenige Ausnahmen sprechen sich aber alle Antwortenden für ein weitergehendes Verbot von Nazisymbolen aus. «Zwar ändert man mit dem Strafrecht keine Gesinnung. Ein Gesetz wirkt aber immer auch als Richtschnur und schärft das Bewusstsein für Missstände», schreibt stellvertretend die Luzerner Regierung.

Oder anders: Hässliche Gesinnung kann man nicht verbieten, die Symbole davon schon. (aargauerzeitung.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
«Hitler-Pferde»: Monumentale Nazi-Kunst in Lagerhalle entdeckt
1 / 7
«Hitler-Pferde»: Monumentale Nazi-Kunst in Lagerhalle entdeckt
Die Bronzepferde von Josef Thorak.
quelle: epa/dpa / german police / german police / handout
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Gegen Nazis und die AfD – zu Besuch bei den «Omas gegen Rechts»
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
123 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
H.P. Liebling
24.04.2025 14:40registriert September 2018
Das ist schon lange überfällig! Nazi-Symbole gehören verboten, ohne Wenn und Aber.
10731
Melden
Zum Kommentar
avatar
Trio_Duo
24.04.2025 15:40registriert Februar 2025
1888.- Sfr pro Symbol fände ich symbolisch und fair!
4015
Melden
Zum Kommentar
avatar
Gina3
24.04.2025 14:50registriert September 2023
Und wenn Nazi-Tattoos offiziell und rechtlich als anstößig erklärt werden sollten (das sind sie - da stimme ich zu) und mit einer Geldstrafe belegt werden, ➡️ was dann?
Tätowiert man dann die Quittung darüber, sobald die Geldstrafe bezahlt ist?

Könnte ja eine Idee sein..
211
Melden
Zum Kommentar
123
    Mann in Grindelwald bei Gartenarbeiten tödlich verletzt

    Ein Mann hat sich am Dienstagmorgen in Grindelwald bei Gartenarbeiten schwer verletzt. Er verstarb später im Spital, wie die Kantonspolizei Bern mitteilte.

    Zur Story