Hässlich sind sie zweifelsfrei: Hakenkreuz-Tattoos oder gestochene SS-Runen. Aber sind sie auch justiziabel?
Damit beschäftigt sich der Bund derzeit. Bald will der Bundesrat eine Vorlage auf Kurs bringen, die Nazisymbole aus der Öffentlichkeit verbannen will. Wer dagegen verstösst, der soll eine Ordnungsbusse in der Höhe von 200 Franken bezahlen müssen. Heute ist das Tragen eines Hakenkreuz-Shirts nur dann strafbar, wenn «die damit verbundene Ideologie aktiv propagiert wird». Künftig soll bereits das Tragen an und für sich eine Busse nach sich ziehen.
Im Rahmen der Vernehmlassung ist nun wiederholt die Frage aufgetaucht, was das für all die Tattoos bedeute, die auf den Körpern der Rechtsextremisten verewigt sind. So möchte etwa die Baselbieter Regierung, «dass die Tathandlungen inkriminierter Tätowierungen auch vom Verbotstatbestand mit umfasst sind.» Die Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KSSD) und andere wünschen sich zumindest eine «Klärung der Frage».
Dabei geht es nicht nur um die offensichtlichsten Nazi-Zeichen, sondern auch um die zahlreichen Codes, die in der Szene verbreitet sind. Bekannt ist etwa die «88», die für «Heil Hitler» (zweimal der 8. Buchstabe des Alphabets) steht. «Die polizeilichen Erfahrungen zeigen, dass von einer nicht unerheblichen Anzahl an Personen solche Nazisymbole als Tätowierungen getragen werden», melden mehrere Teilnehmer der Vernehmlassung an den Bundesrat zurück.
Sicher ist auch: Ist das Tattoo nicht sichtbar, so sollte das auch weiterhin kein Problem darstellen. Einzig das öffentliche Zurschaustellen könnte allenfalls eine Busse nach sich ziehen.
Denkbar ist aber auch, dass sichtbare Nazi-Tattoos auch künftig keine Konsequenzen haben. Das vorgeschlagene Gesetz sieht einige Ausnahmen vor, bei denen Nazisymbole weiterhin gezeigt werden dürfen. So etwa zu «edukativen», «historischen» oder «journalistischen» Zwecken. Ebenfalls vorgesehen ist eine Ausnahme für «künstlerische Zwecke» – unter diese könnte theoretisch auch das Tragen von Tattoos fallen, wie mehrere Rückmeldungen zeigen.
Derzeit wird die Vernehmlassung ausgewertet, anschliessend entscheidet der Bundesrat, wie es weitergeht.
Nicht nur in der Frage nach den Tattoos gibt es Klärungsbedarf. Mehreren Kantonen geht der angedachte Strafrahmen deutlich zu wenig weit. Anstatt Ordnungsbussen sollen ordentliche Bussen verhängt werden – das hätte vor allem deutlich höhere Maximalsummen zur Folge. Und bei einer Busse ab 5000 Franken auch einen Strafregistereintrag. «Die vorgeschlagene Sanktion wird dem Unrechtsgehalt eines Verstosses nicht gerecht und ist viel zu gering», schreibt die Schaffhauser Regierung.
Wiederholt wird auch bemängelt, dass sich das Verbot auf den öffentlichen Raum beschränken soll. Auch Nazi-Symbole an privaten und halbprivaten Anlässen sollen strafbar werden. Die KSSD illustriert an einem Beispiel, warum: «An einer Veranstaltung von Rechtsradikalen im Saal eines Restaurants werden T-Shirts mit SS-Runen getragen. Kann oder muss die Polizei dies büssen oder nicht?»
Bis auf wenige Ausnahmen sprechen sich aber alle Antwortenden für ein weitergehendes Verbot von Nazisymbolen aus. «Zwar ändert man mit dem Strafrecht keine Gesinnung. Ein Gesetz wirkt aber immer auch als Richtschnur und schärft das Bewusstsein für Missstände», schreibt stellvertretend die Luzerner Regierung.
Oder anders: Hässliche Gesinnung kann man nicht verbieten, die Symbole davon schon. (aargauerzeitung.ch)
Tätowiert man dann die Quittung darüber, sobald die Geldstrafe bezahlt ist?
Könnte ja eine Idee sein..