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Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit: Biden mit grosser Begnadigungsaktion

Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit: Biden mit grosser Begnadigungsaktion

12.12.2024, 14:57
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Wenige Wochen vor seinem Abschied aus dem Amt hat US-Präsident Joe Biden im grossen Stil Begnadigungen für verurteilte Straftäter veranlasst.

President Joe Biden speaks at the White House Conference on Women's Health Research from the East Room of the White House in Washington, Wednesday, Dec. 11, 2024. (AP Photo/Susan Walsh)
Joe Biden
US-Präsident Joe Biden.Bild: keystone

Das Weisse Haus teilte mit, Biden verkürze die Strafen von fast 1500 Personen und begnadige 39 weitere – dies sei mehr als je zuvor an einem einzelnen Tag.

Bei den rund 1500 Straftätern handele es sich um Personen, die ihre Strafen seit der Corona-Pandemie im Hausarrest verbüssten und sich erfolgreich wieder in ihre Familien und Gemeinden integriert hätten.

Bei den 39 Begnadigungsfällen gehe es um Verurteilungen wegen nicht gewalttätiger Straftaten. Namen wurden nicht genannt.

Ein US-Präsident hat die Befugnis, die Strafen von Tätern, die nach Bundesrecht verurteilt wurden, zu verkürzen, oder Verurteilte ganz zu begnadigen – auch nach Absitzen einer Strafe.

Bei letzterem geht es etwa darum, mögliche Beschränkungen oder Sanktionen aufzuheben, die für ehemalige Straftäter gelten und deren Ansehen öffentlich zu rehabilitieren.

Begnadigungen zum Ende der Amtszeit durchaus üblich

Biden hatte in seiner Amtszeit bereits mehrfach Begnadigungen und Strafverkürzungen ausgesprochen. Es ist durchaus üblich, dass ein Präsident auch und gerade vor dem Abschied aus dem Amt von dieser Befugnis Gebrauch macht.

Biden kündigte an, er werde in den kommenden Wochen weitere Gnadengesuche prüfen. Am 20. Januar scheidet der Demokrat aus dem Amt und übergibt dann an den Republikaner Donald Trump.

Für besonderes Aufsehen hatte Biden gesorgt, als er Anfang Dezember entgegen vorheriger Aussagen seinen Sohn Hunter begnadigte.

Der 54 Jahre alte Präsidentensohn hatte sich nach einem Schuldspruch wegen Verstössen gegen das Waffenrecht auch in einem zweiten Verfahren wegen verschiedener Steuervergehen schuldig bekannt.

Sein Vater bewahrte ihn durch eine sehr weitreichende Begnadigung vor einer Haftstrafe – und vor potenzieller Strafverfolgung wegen möglicher anderer Vorwürfe. (dab/sda/dpa)

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36 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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just sayin
12.12.2024 15:31registriert Mai 2019
„Sein Vater bewahrte ihn durch eine sehr weitreichende Begnadigung vor einer Haftstrafe – und…“

vor allem!

„…vor potenzieller Strafverfolgung wegen möglicher anderer Vorwürfe.“
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