Pressefreiheit schlägt Präsidenten: Trumps Milliardenklage ist vom Tisch
«Er enthält mehrere Zeilen Text, eingerahmt von den Umrissen einer nackten Frau, die offenbar mit einem dicken Filzstift von Hand gezeichnet wurden. Zwei kleine Bögen kennzeichnen die Brüste der Frau, und die Unterschrift des zukünftigen Präsidenten – ein verschnörkeltes ‹Donald› unterhalb ihrer Taille – ahmt Schamhaare nach.» So beschrieb das Wall Street Journal im Juli 2025 einen Brief aus dem Album zu Jeffrey Epsteins 50. Geburtstag im Jahr 2003. Der Text spielt mit Andeutungen über gemeinsame Geheimnisse und endet mit einem Lob der Freundschaft.
Donald Trump bestreitet, den Brief verfasst zu haben, und verklagte nur einen Tag nach der Publikation den Herausgeber des «Wall Street Journal», Dow Jones, dessen Mutterkonzern News Corp, den 95-jährigen Medienmogul Rupert Murdoch sowie zwei Reporter der Zeitung auf mindestens 10 Milliarden Dollar.
US-Bundesrichter Darrin Gayles hatte eine erste Fassung der Klage bereits im April verworfen. Nun ist Trump auch im zweiten Anlauf gescheitert: Am Samstag wies Gayles die Klage endgültig ab.
«Actual malice»
Entscheidend ist der US-Rechtsbegriff «actual malice», wörtlich etwa «tatsächliche Böswilligkeit». Ein Grundsatz, nachdem Personen des öffentlichen Lebens belegen müssen, dass ein Medium wissentlich Falsches verbreitet oder die Wahrheit leichtfertig missachtet hat.
Diesen Nachweis habe Trump nicht erbracht, so Gayles; die Vorwürfe seien pauschal und teils nicht mit dem Artikel vereinbar. Auch das Argument, die Zeitung hätte nach Trumps Dementi auf die Geschichte verzichten müssen, wies der Richter zurück: Sonst könnten Mächtige kritische Berichte nach Belieben verhindern, was gegen die Pressefreiheit verstosse.
Dow Jones begrüsste den Entscheid. Trumps Anwaltsteam kündigte an, das Urteil weiterzuziehen. (val)
