Die Ausschaffungsinitiative der SVP soll strikt nach ihrem Wortlaut umgesetzt werden. Als Grundlage für die Gesetzgebung will die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) die Durchsetzungsinitiative heranziehen. Der Verhältnismässigkeit wird dabei nicht Rechnung getragen.
Für dieses Vorgehen hat sich die SPK mit 17 zu 7 Stimmen entschieden, wie Kommissionspräsidentin Cesla Amarelle (SP/VD) sagte. Der Bundesrat dagegen sieht in seinem Entwurf für eine Umsetzungs-Gesetzgebung vor, dass die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden können.
Mit der rechtsstaatlich problematischen, aber wortgetreuen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative will die Kommission erreichen, dass die SVP ihre Durchsetzungsinitiative zurückzieht.
Bei der Durchsetzungsinitiative hingegen hat sich die Kommission dem Bundesrat angeschlossen und empfiehlt, diese teilweise ungültig zu erklären. Grund ist, dass der Verfassungstext den Umfang des zwingenden Völkerrechts (Gewaltverbot, elementare Menschenrechte) einschränken würde. (tvr/sda)