Wer mit dem Zug von Zürich ins Tessin reist, benötigt bald weniger Zeit. Der Bund hat den Ausbau der Bahninfrastruktur am Zugersee genehmigt. Dadurch entstehen Zeitersparnisse im Fernverkehr zwischen Zürich und dem Tessin sowie im Regionalverkehr zwischen Walchwil und Zug.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat für das Projekt der SBB, vom Bahnhof Walchwil Richtung Zug einen 1,7 Kilometer langen Doppelspurabschnitt zu bauen, die Plangenehmigung («Baubewilligung») erteilt. Dies teilte das BAV am Dienstag mit.
Dieser Ausbau ermöglicht es, nach Abschluss der Arbeiten an den Basistunnels durch den Gotthard und den Ceneri, auf der Strecke zwischen Zürich und dem Tessin den Halbstundentakt im Fernverkehr einzuführen, ohne dass es dabei zu Problemen beim Kreuzen der Züge von Regional- und Fernverkehr kommt. Auch im Regionalverkehr zwischen Walchwil und Zug wird alle 30 Minuten ein Zug fahren.
Die Kosten der Doppelspur belaufen sich auf rund 90 Millionen Franken. Der Bund bezahlt diese über das Programm Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB).
Die Arbeiten für die Doppelspur beginnen nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels. Diese soll am 11. Dezember 2016 erfolgen. Erste Vorarbeiten sind jedoch bereits im kommenden Sommer vorgesehen.
Die Zeitersparnis Richtung Tessin beträgt ab Dezember 2016 laut einer Sprecherin des BAV rund 40 Minuten. Wegen der Walchwil-Baustelle werden es jedoch vorübergehen nur etwa 20 Minuten sein. Aber immerhin sei man dank des Basistunnels dann immer noch schneller als heute, sagte die Sprecherin zur Nachrichtenagentur sda.
Ab dem Jahr 2020 – dann soll auch der Ceneri-Basistunnel in Betrieb sein –, sparen die Reisenden ins Tessin rund 60 Minuten, wie ein SBB-Sprecher zur sda sagte.
Zusammen mit dem Doppelspurabschnitt hat das BAV Substanzerhaltungsmassnahmen auf der Strecke Zug – Arth-Goldau sowie Massnahmen zum Schutz des Bahntrassees vor Naturgefahren in der Gemeinde Arth genehmigt.
Der Substanzerhalt umfasst die Anpassung beziehungsweise den Neubau von rund 70 Objekten wie Unter- und Überführungen oder Bachdurchlässen. Zudem will die SBB die Gleisanlagen und Oberleitungen komplett ersetzen und sieben meist kleine Tunnels so ausbauen, dass künftig auch der Einsatz von Doppelstockwagen möglich ist.
Der Substanzerhalt kostet 106 Millionen Franken. Er wird über die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB finanziert, wie es weiter heisst.
Die Strecke zwischen Oberwil ZG und Arth-Goldau SZ muss aufgrund der Bauarbeiten während anderthalb Jahren gesperrt werden. Der Schienenverkehr wird in dieser Zeit über die Westseite des Zugersees umgeleitet. Im Regionalverkehr kommen Busse zum Einsatz.
Insgesamt gingen beim BAV 30 Einsprachen gegen das Massnahmenpaket ein. Gegen die Baubewilligung des BAV können Parteien, die am Verfahren beteiligt sind, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde führen. (sda)