Auch drei Tage nach dem Horror-Unfall von Rheinfelden ist die Frage offen, warum der VW Golf, in dem fünf Menschen starben, von der Strasse abkam und gegen einen Baum prallte. Tatsache ist, dass die Gruppe zuvor mit weiteren Kollegen in der «Schlüsselbar» im Ausgang war. Wer am Steuer sass, ob der Fahrer alkoholisiert war und ob die Autoinsassen durch den Aufprall oder erst durch das Feuer starben, ist bisher noch ungeklärt.
Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF sagt, habe man zwei Gutachten in Auftrag gegeben: ein verkehrstechnisches zum Unfallhergang und eines zum Auto. Zudem soll die Auswertung von DNA-Proben zeigen, wer im VW Golf an welchem Platz sass, wer das Auto lenkte und ob Alkohol oder Betäubungsmittel im Spiel waren.
Um diese Fragen zu beantworten, wurden laut Polizeisprecher Max Suter die Spezialisten des Rechtsmedizinischen Instituts des Kantonsspitals Aarau beigezogen. Chefarzt und Institutsleiter Daniel Eisenhart sagt auf Anfrage: «Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann ich zur bisherigen Untersuchung und allfälligen Ergebnissen keine Angaben machen.» Er bestätigte aber, dass die Leichen der fünf Unfallopfer in seinem Institut untersucht wurden – die Obduktion wurde gestern Montagabend abgeschlossen.
Aufgabe der Rechtsmedizin sei einerseits die Identifikation der Opfer, andererseits die Feststellung der Todesursache, sagt Eisenhart. «Bei verkohlten Brandleichen ist eine visuelle Identifikation durch Angehörige nicht möglich, deshalb stellen wir auf DNA- oder Zahnanalysen ab.»
Doch wie lässt sich feststellen, ob die Opfer schon beim Aufprall starben oder erst durch das anschliessende Feuer? Dabei seien zum einen Beobachtungen bei der Obduktion wegweisend. «Verletzungen, die ein Mensch nicht überleben kann, lassen sich auch bei einer erheblichen Hitzeeinwirkung feststellen», führt Eisenhart aus. Andererseits würden hohe Konzentrationen von Kohlenmonoxid in der Lunge oder Russeinatmung dafür sprechen, «dass die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Brandausbruchs noch lebte», sagt der Rechtsmediziner.
Besteht bei Unfällen der Verdacht, dass Alkohol im Spiel war, ordnet die Staatsanwaltschaft routinemässig einen Bluttest an. Auch bei den verbrannten Opfern von Rheinfelden lässt sich der Blutalkoholwert noch bestimmen, wie Daniel Eisenhart darlegt. «Ein solcher Nachweis ist möglich, und zwar gleich wie bei Lebenden: Entweder ist noch genügend Blut vorhanden, das analysiert werden kann, oder der Wert kann aufgrund der Konzentration im Muskelgewebe bestimmt werden.»
Auch ein Test auf Drogen oder Medikamente ist bei Brandleichen möglich, sofern Blut vorhanden ist. «Sonst können lediglich Aussagen zu einem vorgängigen Konsum von gängigen körperfremden Substanzen, nicht jedoch zu einer Beeinflussung der Fahrfähigkeit gemacht werden», sagt Eisenhart.
Sehr schwierig sind hingegen Aussagen darüber, wer das Unfallauto lenkte, ob die Insassen angegurtet waren und wer genau im Fahrzeug wo sass. «Verletzungen durch Armaturenstrukturen, wie beispielsweise das Lenkrad, oder durch den Sicherheitsgurt sind in der Regel nicht mehr feststellbar», hält Eisenhart fest. Deshalb versuchen die Rechtsmediziner, anhand der Obduktionsbefunde und Beobachtungen vor Ort ihre Rückschlüsse auf die ursprünglichen Positionen zu ziehen.
Dass die Spezialisten des Aarauer Instituts Opfer aus ausgebrannten Autos untersuchen müssen, kommt nicht oft vor. «Solche schweren Unfälle sind zum Glück sehr selten», sagt Eisenhart. Häufiger untersuche man Verstorbene, welche bei einem Wohnungsbrand von der Feuerwehr gefunden würden.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der Besitzer des Unfallautos, ein 44-jähriger Familienvater, nicht selber am Steuer des VW Golf sass. Laut dem Blick verliess der Mann, der im Quartier «Alte Saline» wohnte, die Gruppe etwas früher. Dies, weil der Autobesitzer den 3,5 Kilometer langen Weg nach Hause zu Fuss zurücklegen wollte.
Nun stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit: Hat der VW-Besitzer gewusst, dass sein Kollege betrunken war, als er ihm den Autoschlüssel überliess? Wäre dies der Fall, könnte der Autobesitzer mitverantwortlich gemacht werden für den Unfall. Dies bestätigt AZ-Bundesgerichtskorrespondent Urs-Peter Inderbitzin. Wer einem Betrunkenen sein Auto überlasse, könne strafrechtlich belangt werden, schrieb er im vergangenen Jahr im «Touring-Magazin» des TCS.