Für die Mitglieder war das hart. Bei der P-26 gab es zwar die «Pioniere», die im Umgang mit Sprengstoff ausgebildet wurden, und den Teilnehmern wurde eine Schnellbleiche mit der Pistole zur Selbstverteidigung verpasst. Aber der Hauptzweck lag auf der Beschaffung und Weitergabe von Informationen. Und die Beteiligten durften die Schlagzeilen nicht richtigstellen. Schweigepflicht. Erst später gab es staatlichen Dank und Anerkennung wie bei der Entlassung aus der Dienstpflicht üblich.
Sogenannte «Stay-behind»-Organisationen gab es auch andere in Europa. Geheim mussten sie natürlich sein. Und was geheim ist, erregt Argwohn. Nicht immer zu Unrecht. Geheimdienste sind ein ideales Feld für krumme Spielchen. Was wäre ein angemessener Umgang? Ist die Akribie im Aufstellen und das hartnäckige Pochen auf die Bundesverfassung bei der Verteidigung der P-26 ein Zeichen für den «Widerstandswillen» der Schweiz, ein Exzess bornierter Kalter Krieger oder ein nostalgischer Rückfall in Pfadi- oder Bubenromantik? Die Mitglieder waren integer, sie taten das professionell mit allen Opfern, die damit verbunden waren, und dachten, sie handelten im Auftrag und Interesse des Staates. Das muss man respektieren. Und über die staatlichen Absichten darf man denken, was man will.