Ein Surren am nächtlichen Himmel über einem Waffenplatz in der Ostschweiz hat Soldaten in ihrem Wiederholungskurs aufgeschreckt: «Mehrere Drohnen flogen nach der Dämmerung über unsere Anlage und kreisten über uns», schildert ein Wachtmeister die unheimliche Situation.
Der Vorfall ereignete sich vor wenigen Tagen und ist kein Einzelfall: Im Dezember und Januar tauchten am Himmel über weiteren Standorten des Militärs Drohnen auf. In Bronschhofen (SG) etwa flogen mindestens drei Drohnen systematisch über den Platz, wo gerade eine Artilleriebatterie bei einer Materialkontrolle war. Ein Soldat sagt gegenüber CH Media:
Genau das wird derzeit in Deutschland bei der Bundeswehr geprüft: In den letzten Wochen kam es immer wieder zu Drohnensichtungen über militärischen Sperrgebieten und Militäranlagen. Brisant daran: Die Drohnen flogen über Luftwaffen- und Marinestützpunkte und sind meist genauso schnell verschwunden, wie sie aufgetaucht waren. Eine derzeit noch fehlende Rechtsgrundlage verhindert in Deutschland einen sofortigen Abschuss der Drohnen. Auch wird nicht jede Drohne umgehend als potenzielle Gefahr erkannt.
So auch in Bronschhofen: Die Soldaten hielten die Drohnen anfänglich für einen Teil einer Übung und versuchten sie zu verfolgen: Erfolglos. Wie «20 Minuten» berichtete, haben Vorgesetzte den Soldaten mitgeteilt, dass es sich bei den Drohnen nicht um eigene handelte.
Was die Drohnen über den Waffenplätzen und militärischen Anlagen wollen, sei unklar, schreibt Armee-Sprecherin Delphine Schwab-Allemand auf Anfrage:
Sie ergänzt, dass sich die Schweiz durch ein dicht überbautes Gelände sowie touristisch stark frequentierte Zonen auszeichne.
Heisst konkret: Man vermutet neben privaten Drohnenpiloten auch Touristen, welche über Militäranlagen fliegen.
Die Artilleriesoldaten halten dies für sehr unwahrscheinlich:
Die Armee gibt derzeit keine Zahlen über die Häufigkeit und über Standorte der Drohnensichtungen bekannt.
Im neuesten Wachtdienstreglement der Schweizer Armee (WAT) werden Aufklärungen mittels Drohnen in keiner Weise erwähnt. Hat die Armee die Gefahr durch Drohnenaufklärungen hier verkannt? Die Armee stützt sich auf Flugverbotszonen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die ein Überfliegen mit zivilen Drohnen über militärische Objekte automatisch verunmöglichen.
Ein Blick in die Drohnenflugverbotskarten des BAZL zeigt jedoch: Nicht über allen Kasernen und Militäranlagen ist das Fliegen mit Drohnen verboten. Die Armee bestätigt auch das: «Es trifft zu, dass nicht alle militärischen Infrastrukturen beziehungsweise Gelände mit einem Drohnenflugverbot belegt sind. Die Verfügbarkeit von Drohnen ist hoch und heute von grosser militärischer Bedeutung.» Dass hier erweiterte Flugverbotszonen eingerichtet werden, schliesst die Armee nicht aus:
Dass Soldaten zur Waffe greifen und verdächtige Drohnen mit dem Sturmgewehr vom Himmel holen, sei nicht verhältnismässig, schreibt die Armee in einer Stellungnahme. Dennoch sei ein Abschuss möglich:
Der Abschuss einer Drohne wäre somit in einer Situation des Notstands oder der Notwehr zulässig. Armeesprecherin Schwab-Allemand ergänzt: «Eine solche Situation wird im Einzelfall jedoch kaum gegeben sein, wenn nicht Leib und Leben von Menschen unmittelbar gefährdet sind. Bei der Einzelfallbeurteilung ist sodann zu berücksichtigen, dass gerade durch den Abschuss einer Drohne Menschen unmittelbar gefährdet werden können.»
Die Armee hält die Situation mit den Drohnensichtungen im Auge, heisst es: «Wir beurteilen laufend die Relevanz von Drohnen für die eigene Sicherheit und optimieren bei Bedarf die erforderlichen Schutzmassnahmen.» Weiter bittet die Armee die Bevölkerung, allfällige Sichtungen zu melden:
(bzbasel.ch)
Es gibt absolut keinen Grund in der Nacht über militärisches Gebiet zu fliegen, ausser man will es ausspionieren.
Vergesst nicht was das Ziel von Russland ist: Europa zu schwächen, wenn nicht sogar zu vernichten.