Schweiz
Armee

Unbekannte Drohnen über Schweizer Kasernen gesichtet

Unbekannte Drohnen über Schweizer Kasernen – weshalb sie nicht einfach abgeschossen werden

Immer wieder melden Soldaten, dass über militärischen Anlagen und Waffenplätzen Drohnen gesichtet werden. Die Armee bestätigt die Sichtungen und warnt davor. Einfach abschiessen geht jedoch nicht.
24.02.2025, 05:5424.02.2025, 05:54
Raphael Rohner / ch media

Ein Surren am nächtlichen Himmel über einem Waffenplatz in der Ostschweiz hat Soldaten in ihrem Wiederholungskurs aufgeschreckt: «Mehrere Drohnen flogen nach der Dämmerung über unsere Anlage und kreisten über uns», schildert ein Wachtmeister die unheimliche Situation.

epa11861189 A fiber-optic-controlled drone designed for the Ukrainian Armed Forces, near Kyiv, Ukraine, 29 January 2025. Drones controlled by fiber optics can infiltrate enemy lines undetected by elec ...
Die Anwendung von Drohnen ist vielseitig – hier eine ukrainische Aufklärungsdrohne im Krieg gegen Russland.Bild: keystone

Der Vorfall ereignete sich vor wenigen Tagen und ist kein Einzelfall: Im Dezember und Januar tauchten am Himmel über weiteren Standorten des Militärs Drohnen auf. In Bronschhofen (SG) etwa flogen mindestens drei Drohnen systematisch über den Platz, wo gerade eine Artilleriebatterie bei einer Materialkontrolle war. Ein Soldat sagt gegenüber CH Media:

«Eigentlich hätten wir die Drohnen abschiessen sollen: Da werden schliesslich unsere Panzer ausspioniert!»

Genau das wird derzeit in Deutschland bei der Bundeswehr geprüft: In den letzten Wochen kam es immer wieder zu Drohnensichtungen über militärischen Sperrgebieten und Militäranlagen. Brisant daran: Die Drohnen flogen über Luftwaffen- und Marinestützpunkte und sind meist genauso schnell verschwunden, wie sie aufgetaucht waren. Eine derzeit noch fehlende Rechtsgrundlage verhindert in Deutschland einen sofortigen Abschuss der Drohnen. Auch wird nicht jede Drohne umgehend als potenzielle Gefahr erkannt.

So auch in Bronschhofen: Die Soldaten hielten die Drohnen anfänglich für einen Teil einer Übung und versuchten sie zu verfolgen: Erfolglos. Wie «20 Minuten» berichtete, haben Vorgesetzte den Soldaten mitgeteilt, dass es sich bei den Drohnen nicht um eigene handelte.

Verirrte Drohnen von Privatpersonen

Was die Drohnen über den Waffenplätzen und militärischen Anlagen wollen, sei unklar, schreibt Armee-Sprecherin Delphine Schwab-Allemand auf Anfrage:

«Es liegen derzeit keine Erkenntnisse zur Absicht und Herkunft der Drohnen vor.»

Sie ergänzt, dass sich die Schweiz durch ein dicht überbautes Gelände sowie touristisch stark frequentierte Zonen auszeichne.

«Mit der grossen Verfügbarkeit und der hohen Erwerbsquote von Drohnen durch Privatpersonen kommt es in der ganzen Schweiz immer wieder zu Drohnensichtungen.»

Heisst konkret: Man vermutet neben privaten Drohnenpiloten auch Touristen, welche über Militäranlagen fliegen.

Die Artilleriesoldaten halten dies für sehr unwahrscheinlich:

«Was für ein Tourist fliegt denn bitte in der Dunkelheit mit mehreren Drohnen über eine Militäranlage hier draussen, wo es weit und breit keine Sehenswürdigkeiten gibt?»

Die Armee gibt derzeit keine Zahlen über die Häufigkeit und über Standorte der Drohnensichtungen bekannt.

Keine Flugverbotszonen über militärischen Anlagen

Im neuesten Wachtdienstreglement der Schweizer Armee (WAT) werden Aufklärungen mittels Drohnen in keiner Weise erwähnt. Hat die Armee die Gefahr durch Drohnenaufklärungen hier verkannt? Die Armee stützt sich auf Flugverbotszonen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die ein Überfliegen mit zivilen Drohnen über militärische Objekte automatisch verunmöglichen.

Ein Blick in die Drohnenflugverbotskarten des BAZL zeigt jedoch: Nicht über allen Kasernen und Militäranlagen ist das Fliegen mit Drohnen verboten. Die Armee bestätigt auch das: «Es trifft zu, dass nicht alle militärischen Infrastrukturen beziehungsweise Gelände mit einem Drohnenflugverbot belegt sind. Die Verfügbarkeit von Drohnen ist hoch und heute von grosser militärischer Bedeutung.» Dass hier erweiterte Flugverbotszonen eingerichtet werden, schliesst die Armee nicht aus:

«Ob weitere Drohnenflugverbotszonen über militärischen Anlagen festgelegt werden, wird unter Berücksichtigung der Lageentwicklung beurteilt.»

Drohnenabschuss wäre möglich

Dass Soldaten zur Waffe greifen und verdächtige Drohnen mit dem Sturmgewehr vom Himmel holen, sei nicht verhältnismässig, schreibt die Armee in einer Stellungnahme. Dennoch sei ein Abschuss möglich:

«Waffeneinsätze gegen Luftfahrzeuge sind im Militärgesetz geregelt. Vorbehalten bleiben aber immer Waffeneinsätze bei Notstand oder Notwehr. Zudem ist natürlich in jedem Fall der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen.»

Der Abschuss einer Drohne wäre somit in einer Situation des Notstands oder der Notwehr zulässig. Armeesprecherin Schwab-Allemand ergänzt: «Eine solche Situation wird im Einzelfall jedoch kaum gegeben sein, wenn nicht Leib und Leben von Menschen unmittelbar gefährdet sind. Bei der Einzelfallbeurteilung ist sodann zu berücksichtigen, dass gerade durch den Abschuss einer Drohne Menschen unmittelbar gefährdet werden können.»

Die Armee hält die Situation mit den Drohnensichtungen im Auge, heisst es: «Wir beurteilen laufend die Relevanz von Drohnen für die eigene Sicherheit und optimieren bei Bedarf die erforderlichen Schutzmassnahmen.» Weiter bittet die Armee die Bevölkerung, allfällige Sichtungen zu melden:

«Verdächtige Aktivitäten sowie Gesetzesverstösse sind umgehend der Polizei zu melden!»

(bzbasel.ch)

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