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Steuergelder für Spitzel, WM-Ticket-Verkauf harzt – das schreiben die Sonntagszeitungen

Hier ein Überblick zu den wichtigsten Meldungen der Sonntagspresse.
Hier ein Überblick zu den wichtigsten Meldungen der Sonntagspresse.watson

Steuergelder für Spitzel, WM-Ticket-Verkauf harzt – das schreiben die Sonntagszeitungen

03.06.2018, 06:4003.06.2018, 10:14
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Uno tadelt Aussenminister Cassis

Hochrangige Vertreter der Vereinten Nationen haben laut Meldungen der «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» bei der Schweizer Uno-Mission in New York interveniert. Dies geschah aufgrund der Kritik von Aussenminister Ignazio Cassis an der Palästinapolitik der Uno. Interveniert hätten Staaten wie Jordanien und Libanon. Das Aussendepartement bestätigte gegenüber den Zeitungen die «Kontakte nach den Aussagen von Bundesrat Cassis». Die Behörde will die Gespräche aber nicht weiter kommentieren. Cassis hatte vor gut zwei Wochen in einem Interview das Uno-Palästinahilfswerk UNRWA als «Hindernis für den Frieden» bezeichnet und die Rückkehr aller Flüchtlinge in ein zukünftiges Palästina als unrealistischen Traum abgetan. Mit seinen Äusserungen gefährde Cassis die für 2022 geplante Kandidatur der Schweiz für den Uno-Sicherheitsrat, monierten nunmehr einige Politiker.

Spitzel erhalten Steuergelder

Viele Kantone zahlen – analog zu einem bekannten Fall aus Zürich – Geld für Spitzeltätigkeiten. Das geht aus einer Umfrage des «SonntagsBlick» hervor. So würden Polizeiinformationen auch in den Kantonen Aargau, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Neuenburg und Solothurn entschädigt. Die meisten der erwähnten Polizeistellen betonten allerdings, dass sie nur die Auslagen für Informanten deckten - Belohnungen seien tabu. Bei der Bundespolizei Fedpol hiess es gegenüber der Zeitung zu dem Thema, dass die Behörde in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich mit etwa 50 Personen zusammengearbeitet habe. Im Schnitt seien von der Bundespolizei jährlich rund 50'000 Franken als Entschädigung für angefallene Kosten sowie für Belohnungen ausbezahlt worden.

Whatsapp erst ab 16 Jahren zugelassen

Ein neues EU-Gesetz hat laut der «SonntagsZeitung» gewisse Folgen für Schweizer Schulen. So müssten Klassen-Chats auf Whatsapp wegen der neuen EU-Datenschutzverordnung gelöscht werden, weil die Datenverarbeitung bei Kindern erst ab 16 Jahren erlaubt ist. Whatsapp reagierte bereits auf die Verordnung und erhöhte das Mindestalter für seine Nutzer entsprechend. Die neuen Regeln wendet das Unternehmen auch für die Schweiz an. Erste Schulen wie in Dietlikon ZH, Brugg AG oder das Oberstufenzentrum Oplund bei Biel BE reagierten bereits mit Arbeitsgruppen, Merkblättern und Elternbriefen, in denen sie über die Einstellung der Klassenchats informieren. Lehrer nutzen Whatsapp bisher für das Weiterleiten von Informationen und Dokumenten. Ohne Einwilligung der Eltern sei dies nun illegal, schreibt die Zeitung weiter.

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Bild: EPA/EPA

Viele Frühpensionierungen

Nur eine Minderheit arbeitet laut der «NZZ am Sonntag» effektiv bis zum Pensionierungsalter. Rund 58 Prozent der Erwerbstätigen gingen vor dem ordentlichen Rentenalter in den Ruhestand. Die Zeitung beruft sich auf eine Studie des Pensionskassenberaters Swisscanto; lediglich 32 Prozent der Arbeitnehmer blieben so lange im Erwerbsleben, wie es gesetzlich vorgesehen wäre. Der hohe Anteil an vorzeitigen Pensionierungen habe überrascht, sagte René Raths, Verwaltungsrat von Swisscanto Vorsorge, der Zeitung. Angesichts der steigenden Lebenserwartung hätte man erwartet, dass Erwerbstätige länger im Arbeitsprozess verblieben.

Weniger als ein Viertel aller Schweizer Hotels sind behindertengerecht

Hunderte Hotels in der Schweiz sind laut der «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» nicht behindertengerecht. Das gehe aus einer Überprüfung des Verbandes Hotelleriesuisse, der Paraplegiker-Vereinigung und anderer Institutionen hervor. Insgesamt wurden 500 Gastbetriebe in allen Regionen inspiziert. Nur 23 Prozent der Unterkünfte bieten demnach ein komplett barrierefreies Zimmer. Rund 30 Prozent hätten ein entsprechendes Bad oder behindertengerechte Parkplätze. Die Datensammlung solle Transparenz schaffen, in wie weit ein Gesetz aus dem Jahre 2004 für alle bewilligungspflichtigen Neu- und Umbauten umgesetzt sei.

Tarif-Gutachter Wüest rechnete falsch ab

Der bekannte Mediziner und Gutachter für Tariffragen, Andreas Wüest, hat laut dem «SonntagsBlick» selbst falsche Rechnungen gestellt. Zwei Patientinnen des Schmerzmediziners, der auch als Gutachter bei Streitfragen um falsche Rechnungsstellung eingesetzt war, meldeten sich bei der Zürcher Gesundheitsdirektion und ihren Krankenkassen, weil Wüest nicht kassenpflichtige Behandlungen als ärztliche Positionen verrechnet hatte. Der Mediziner musste den Krankenkassen das Geld zurückerstatten. Es sei aber nicht um Bereicherung, sondern um die Patienten gegangen, räumte Wüest auf Anfrage der Zeitung ein.

WM-Tickets bei Schweizer weniger gefragt als noch vor vier Jahren

Die FIFA hat bei der diesjährigen Fussball-WM laut der «SonntagsZeitung» über 40 Prozent weniger Tickets an Schweizer verkauft als vor vier Jahren. Über die FIFA-Website seien bisher 10'268 Tickets an Schweizer veräussert worden, bestätigte ein Fifa-Sprecher der Zeitung. Vor der WM in Brasilien seien knapp 18'000 verkaufte Tickets gewesen. Die FIFA reserviere für die WM 2018 je 8 Prozent der Tickets für die beiden Fanlager. Für die Schweizer Spiele bedeute dies ein Kontingent von 3600 Eintritten für die Spiele gegen Brasilien und Costa Rica und ein Kontingent von 2800 Tickets für das Spiel gegen Serbien. Von diesen FIFA-Kontingenten ging ein Teil an den Schweizer Fussballverband SFV, der aber auch der Zeitung bestätigte, dass die zur Verfügung stehenden Kontingente nicht ausgeschöpft wurden.

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Bild: EPA/KEYSTONE

Seco rügt Arbeitslosenkassen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bemängelt laut der «NZZ am Sonntag» die Arbeitsweise einzelner Arbeitslosenkassen. Die Fehlerquote bei einzelnen Kassen sei zu hoch, sagte der Leiter der Seco-Direktion für Arbeit, Boris Zürcher zu der Zeitung. Kassen seien angehalten, die Dossiers generell besser zu prüfen. Dies schliesse auch die Prüfung auf Selbstverschulden gekündigter Personen ein.

Facebook künftig als Beweismittel bei Asylverfahren zugelassen?

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft laut der «NZZ am Sonntag», ob es bei Asylverfahren künftig auf Informationen von Facebook, Twitter und ähnlichen Plattformen zurückgreifen kann. Dies bestätigte das SEM der Zeitung; die Behörde habe zudem eine interne Arbeitsgruppe dafür eingesetzt. In einem ersten Fall hat das SEM einem nigerianischen Asylsuchenden nachgewiesen, dass er nicht verfolgt wird, sondern vor seiner Einreise in die Schweiz unbehelligt auf Mallorca gelebt und dort ein Geschäft betrieben hatte. Die Frau des Gesuchstellers hatte nämlich auf Facebook entsprechende Fotos verbreitet. (sda)

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