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Verkehrsunfall nach Lachgaskonsum: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Tödlicher Verkehrsunfall nach Lachgaskonsum: Staatsanwaltschaft Baselland erhebt Anklage

Bei einem Verkehrsunfall, bei welchem der Fahrer unter Einfluss von Lachgas stand, verstarb im November 2021 ein junger Mann. Vier weitere inklusive Fahrer erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
19.03.2024, 11:5419.03.2024, 11:54

Ein junger Mann verlor in den frühen Morgenstunden vom 13. November 2021 auf der Autobahn A2 bei Arisdorf sein Leben. Er war mit vier Freunden im Auto unterwegs, der Fahrer stand beim Unfall unter Einfluss von Lachgas. Die vier weiteren Insassen des Autos, inklusive Fahrer, wurden beim Unfall verletzt, zum Teil schwer. Der Fall sorgte schweizweit für Bestürzung und Aufsehen. In der Politik wurde über ein Verbot von Lachgas diskutiert.

Der Mercedes kracht in eine Mauer, vier Insassen wurden verletzt und ein Jugendlicher starb. Das Auto wurde komplett zerstört.
Der Mercedes kracht in eine Mauer, vier Insassen wurden verletzt und ein Jugendlicher starb. Das Auto wurde komplett zerstört.Bild: Polizei BL

Die Staatsanwaltschaft hat nun, rund zweieinhalb Jahre später, Anklage gegen den heute 20-jährigen Lenker erhoben. Bei den Ermittlungen habe sich ergeben, dass der Fahrer wegen seines mehrfachen Lachgaskonsums während der Fahrt die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und es deshalb zum Unfall auf der Autobahn kam.

Staatsanwaltschaft sieht Vorsatz

Die Anklage lautet deshalb auf vorsätzliche Tötung, mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung, mehrfach teilweise schwere Körperverletzung, mehrfache grobe teilweise qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung, Fahren in fahrunfähigem Zustand sowie pflichtwidriges Verhalten nach dem Unfall.

Bei der vorsätzlicher Tötung wird dem Beschuldigten vorgeworfen, durch sein verhalten den Tod anderer in Kauf zu nehmen. Im Gegensatz dazu steht die fahrlässige Tötung, bei welcher der Tod einer anderen Person durch fehlende Sorgfalt des Beschuldigten erfolgt. Das Datum der Verhandlung steht noch nicht fest. Es gilt die Unschuldsvermutung. (anm) (bzbasel.ch)

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