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CO₂-Gesetz: Bundesrat lockert Regeln für Lieferwagen und Importeure

KEYPIX - Bundesrat Albert Roesti steigt aus einem Tesla aus, anlaesslich der Voreroeffnung der Auto Zuerich in der Messe Zuerich, am Mittwoch, 4. November 2026 in Zuerich. (KEYSTONE/Michael Schmid)
Bundesrat Albert Rösti steigt aus einem Tesla an der Auto-Messe Zürich am 4. November 2026. Rösti steht dem Eidgenössischen Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor.Bild: keystone

Bundesrat ändert CO₂-Gesetz ab 2030: Lieferwagen dürfen mehr ausstossen

Der Bundesrat will die CO₂-Ziele für Lieferwagen lockern, strengere Vorgaben für Lastwagen einführen und das EU-Fahrzeuglabel übernehmen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
06.11.2026, 11:2906.11.2026, 11:29

Wie der Bund mitteilt, sollen die CO₂-Vorschriften für Neufahrzeuge ab 2030 an die geplanten Änderungen der Europäischen Union angepasst werden. Während Autoimporteure bei Personenwagen und Lieferwagen mehr Spielraum erhielten, müssten schwere Nutzfahrzeuge künftig strengere Emissionsvorgaben erfüllen. Gleichzeitig soll die bisherige Schweizer Energieetikette durch ein einheitliches EU-Fahrzeuglabel ersetzt werden.

Die Vorschläge betreffen das CO₂-Gesetz und das Energiegesetz und befinden sich bis zum 18. Februar 2027 in der Vernehmlassung, bis dann können sich Interessierte zu den geplanten Änderungen äussern. Damit ist noch nicht final entschieden, ob und in welcher Form die Änderungen tatsächlich umgesetzt werden.

Die Änderungen im Überblick:

  • Lieferwagen: Der CO₂-Zielwert steigt ab 2030 von 90,6 auf 108,7 Gramm pro Kilometer.
  • Lastwagen: Die vorgeschriebene CO₂-Reduktion steigt von 30 auf 45 Prozent.
  • Personenwagen und Lieferwagen: Die Importeure können ihre Zielvorgaben über einen Zeitraum von 3 Jahren von 2030 bis 2032 ausgleichen. Sanktionen werden erst nach 2032 fällig.
  • Fahrzeuglabel: Die Schweizer Energieetikette soll durch das einheitliche EU-Label ersetzt werden. Alle reinen Elektroautos erhalten dabei automatisch die Kategorie A.

    Die CO₂-Vorgaben

    Im Zentrum der Revision des CO₂-Gesetzes steht eine Anpassung der Zielvorgaben für Neufahrzeuge. Autoimporteure müssen ab 2030 bestimmte CO₂-Grenzwerte für ihre eingeführten Fahrzeugflotten einhalten. Wird der jeweilige Zielwert überschritten, werden Sanktionen fällig.

    Insbesondere die Importeure leichter Nutzfahrzeuge würden so von weniger strengen Vorgaben profitieren. Der zulässige CO₂-Zielwert für neu zugelassene Lieferwagen und leichte Sattelschlepper soll von den bisher geplanten 90,6 auf 108,7 Gramm CO₂ pro Kilometer steigen. Damit wird die ursprünglich vorgesehene Reduktionsleistung gegenüber dem europäischen Referenzwert von 2021 von 50 auf 40 Prozent abgeschwächt.

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    Für Lieferwagen sollen die Vorgaben gelockert werden.Bild: keystone

    Bis Ende 2029 gilt weiterhin der Zielwert von 153,9 Gramm CO₂ pro Kilometer. Für Personenwagen ist hingegen keine Änderung des Zielwerts vorgesehen.

    Autoimporteure erhalten Spielraum bei Sanktionen

    Eine weitere Erleichterung betrifft die Berechnung der Zielvorgaben. Bislang müssen Importeure die Anforderungen grundsätzlich in jedem Kalenderjahr erfüllen. Neu sollen sie die Ziele für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2030 und 2032 im Durchschnitt über den gesamten Dreijahreszeitraum erreichen können.

    Das bedeutet: Überschreitet ein Importeur seinen Zielwert beispielsweise im Jahr 2030, kann er dies durch entsprechend niedrigere Emissionen in den Folgejahren ausgleichen. Mögliche Sanktionen werden erst nach Ablauf des Jahres 2032 abgerechnet.

    Die Pläne von Energieminister Albert Rösti kommen in der Strombranche nicht gut an.
    Albert Rösti war ab 2022 Präsident der Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure «Auto Schweiz»Bild: Peter Schneider

    Damit erhalten die Importeure mehr Zeit, ihre Modellpaletten und Verkaufsstrategien an die Klimavorgaben anzupassen. Gleichzeitig sinkt das Risiko, bereits bei einer vorübergehenden Überschreitung eines Jahresziels hohe Strafzahlungen leisten zu müssen.

    Strengere Vorgaben für schwere Nutzfahrzeuge

    Während Lieferwagen mehr Spielraum erhalten, verschärft der Bundesrat die Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge. Ab 2030 sollen deren CO₂-Emissionen gegenüber dem massgeblichen Referenzwert um 45 statt wie bisher um 30 Prozent sinken.

    Die Anpassung betrifft schwere Lastwagen für den Gütertransport und folgt den bereits geltenden europäischen Vorgaben. Busse und Cars sind von der Verschärfung in der Schweiz hingegen ausgenommen. Anders als die EU, die ihre CO₂-Vorgaben auch auf Personenfahrzeuge des öffentlichen Verkehrs ausweitet. Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass Busse und Cars nur einen geringen Anteil an den Verkehrsemissionen ausmachen und konzessionierte Transportunternehmen häufig bereits eigene Vorgaben zur Dekarbonisierung haben.

    Ein 32er VBZ-Bus faehrt auf der Wehntalerstrasse bei der VBZ-Bushaltestelle Hungerbergstrasse Richtung Affoltern am Montag, 18. Mai 2026 in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
    Busse und Cars sind in der Schweiz von den Vorgaben ausgenommen.Bild: keystone

    Allerdings gibt es auch in diesem Bereich eine finanzielle Anpassung: Der Bundesrat sieht vor, die Sanktionsbeträge an die geltende EU-Regelung anzupassen. Die ursprünglich geplante Erhöhung der Sanktionen von 4250 Euro auf 6800 Euro pro Fahrzeug und Gramm CO₂ pro Tonnenkilometer Überschreitung wird damit nicht umgesetzt. Damit bleiben die Sanktionsbeiträge so hoch wie bereits aktuell.

    Was bedeutet das für den Klimaschutz?

    Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Lockerungen und Verschärfungen bei den CO₂-Zielwerten weitgehend ausgleichen. Die Auswirkungen auf die gesamten Fahrzeugemissionen seien deshalb gering.

    Ganz ohne Folgen bleibt die Anpassung allerdings nicht. Im erläuternden Bericht rechnet der Bund damit, dass die weniger strengen Vorgaben für leichte Nutzfahrzeuge die jährliche CO₂-Reduktion zwischen 2030 und 2034 um bis zu rund 30'000 Tonnen abschwächen könnten. Die strengeren Ziele für schwere Nutzfahrzeuge sollen im gleichen Zeitraum eine zusätzliche Reduktion von durchschnittlich rund 25'000 Tonnen CO₂ pro Jahr bewirken.

    Weniger Einnahmen durch Sanktionen

    Auch finanziell dürften die Änderungen spürbar sein. Der Bundesrat rechnet bei den Sanktionsbeträgen für die Importeure mit Mindereinnahmen im tiefen zweistelligen Millionenbereich. Wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfällt, hängt gemäss Bundesrat allerdings stark von der Entwicklung des Fahrzeugmarkts und der Zusammensetzung der verkauften Flotten ab.

    Die geplanten Erleichterungen sind nicht die erste Anpassung zugunsten der Autobranche. Bereits 2025 hatte der Bundesrat die Berechnungsmethode für CO₂-Sanktionen geändert. Wie SRF berichtete, sanken die damaligen Sanktionseinnahmen dadurch von rund 200 auf etwa 100 Millionen Franken.

    Die Branche begrüsst die geplanten Anpassungen grundsätzlich. Auto-Schweiz-Direktor Thomas Rücker verweist gegenüber dem SRF insbesondere auf die bessere Planbarkeit und die Angleichung an die EU. Aus Sicht des Verbands kommen die Erleichterungen allerdings zu spät. Für die kommenden Jahre bis 2030 wünscht sich die Branche ebenfalls mehr Entlastung.

    EU-Label ersetzt Schweizer Energieetikette

    Neben dem CO₂-Gesetz will der Bundesrat auch das Energiegesetz anpassen. Damit soll das einheitliche EU-Fahrzeuglabel in der Schweiz eingeführt werden. Es ersetzt die bisherige Schweizer Energieetikette, die seit 2003 verwendet wird.

    Die neue Kennzeichnung soll die bislang national unterschiedlich geregelten Fahrzeuglabels in Europa vereinheitlichen. Das vereinfacht die Abläufe für Fahrzeughersteller, Importeure, den Handel und die Vollzugsbehörden. Künftig kann das Label bereits vom Hersteller zusammen mit dem Fahrzeug geliefert werden.

    Eine wesentliche Änderung betrifft die Einteilung der Fahrzeuge: Massgebend ist künftig der CO₂-Ausstoss. Dadurch werden sämtliche rein elektrischen Fahrzeuge automatisch der besten Kategorie A zugeordnet – unabhängig davon, wie hoch ihr tatsächlicher Stromverbrauch ist.

    Bislang erreichten in der Schweiz nur besonders energieeffiziente Elektroautos die Kategorie A. Die meisten anderen Elektromodelle werden aufgrund ihres Energieverbrauchs in Kategorie B eingestuft. Mit dem neuen System fällt diese Unterscheidung bei der Einstufung weg.

    EU-Regeln sind noch nicht beschlossen

    Mit den beiden Gesetzesrevisionen will der Bundesrat die Schweizer Fahrzeugregulierung an die geltenden und geplanten EU-Vorschriften anpassen. Hintergrund ist das sogenannte Automobilpaket der EU-Kommission. Die europäischen Vorschläge werden allerdings noch beraten und könnten sich im weiteren Gesetzgebungsprozess verändern.

    Damit die Schweiz die Änderungen aber fristgerecht per 1. Januar 2030 umsetzen kann, wurde schon jetzt die Vernehmlassung gestartet. (ear)

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