Schweiz
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Bundesrat legalisiert automatisiertes Fahren auf der Autobahn

Hände weg vom Steuer: Bundesrat erlaubt automatisiertes Fahren – die wichtigsten Punkte

13.12.2024, 11:2213.12.2024, 14:20

Ab März 2025 wird in der Schweiz das automatisierte Fahren in mehreren Bereichen erlaubt. Das teilte das Bundesamt für Strassen ASTRA am Freitag mit. Konkret betreffen die neuen Regeln drei Punkte:

Autobahnpilot erlaubt

Auf der Autobahn dürfen Lenkerinnen und Lenker neu führerlose Fahrzeuge einsetzen. Bei automatisierten Fahrzeugen ist es damit erlaubt, das Lenkrad loszulassen, wenn der Autobahnpilot verwendet wird.

Bavaria, Germany - November 22, 2024: Symbolic image for autonomous driving with a Tesla. The driver of a Tesla electric car keeps his hands away from the steering wheel while the vehicle is driving a ...
Mit dem Autobahnpiloten ist es neu offiziell erlaubt, den Verkehr nicht mehr ständig selbst zu überwachen.Bild: www.imago-images.de

Das Fahrzeug und der Verkehr müssen damit nicht mehr dauerhaft überwacht werden. Allerdings sind die Lenkerinnen und Lenker weiterhin verpflichtet, ständig bereit zu sein, das Fahrzeug wieder selbst zu lenken, wenn das Automatisierungssystem einen dazu auffordert.

Erlaubnis auf weiteren Strecken

Auch auf weiteren behördlich genehmigten Strecken ist der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen neu theoretisch erlaubt. Welche Strecken genau genutzt werden dürfen, unterliegt aber den Entscheiden der Kantone. Dabei können sie von einer Begleitgruppe des ASTRA unterstützt werden.

18.02.2021, Test Autonomes Fahren , Wuerzburg, City Bild: Test des Autonomen Fahrens, kuenstliche Intelligenz, Velodyne *** 18 02 2021, Test Autonomous Driving , Wuerzburg, City Bild test of autonomou ...
Kantone dürfen Strecken für fahrerlose Fahrzeuge erlauben.Bild: www.imago-images.de

Die führerlosen Fahrzeuge müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Wenn das Fahrzeug eine Situation nicht selbst lösen kann, fordert das System den Operator beispielsweise auf, dem Fahrzeug ein Fahrmanöver vorzuschlagen. Der Einsatz führerloser Fahrzeuge kann insbesondere für den Gütertransport und die Abdeckung der «letzten Meile» im Personenverkehr attraktiv sein.

Der Bundesrat betont ausserdem, dass Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen eine Typengenehmigung benötigten. Ausserdem müssten die Hersteller «auf umfassende Weise nachweisen», wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss» gewährleistet werden können.

Automatisiertes Parkieren kommt

In einem weiteren Punkt erlaubt der Bundesrat neu auch das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden. Dies aber nur in konkret dafür definierten und signalisierten Parkhäusern und Parkplätzen.

Für die Festlegung der geeigneten Parkierungsflächen sind die Kantone oder Gemeinden zuständig. Auch für die Beurteilung der Geeignetheit von beantragten Parkierungsflächen soll sich die zuständige Behörde auf Weisungen des ASTRA abstützen oder dessen Begleitgruppe heranziehen können.

(dab) mit Material der sda

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