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Blockierte Oligarchen-Gelder: Bundesgericht erteilt Russland eine Abfuhr

Blockierte Oligarchen-Gelder: Bundesgericht erteilt Russland eine Abfuhr

22.02.2023, 12:00
Bundesgericht
Bild: Keystone

Ein im Zusammenhang mit einem russischen Rechtshilfeersuchen gesperrtes Bankguthaben in der Schweiz bleibt bis auf Weiteres blockiert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das entsprechende Verfahren wird sistiert.

Damit hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz (BJ) gutgeheissen. Das gesperrte Guthaben gehört einer Gesellschaft mit Sitz auf den britischen Jungferninseln, über welche die aus Russland stammenden Brüder Dimitri und Aleksei Ananjew mutmasslich veruntreute Gelder geschleust haben sollen.

Russland wirft ihnen vor, zu Lasten der Promswjasbank insgesamt rund 1.5 Milliarden US-Dollar abgezweigt zu haben, wie aus dem Lausanner Entscheid hervor geht.

Das Bundesstrafgericht entschied im August, dass das Rechtshilfeersuchen von Russland abzuweisen und die Sperrung der Vermögenswerte aufzuheben sei. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun aufgehoben.

Es kommt zum Schluss, dass das russische Ersuchen problemlos abgewiesen werden könnte, wenn es lediglich um die Übermittlung von Dokumenten gehen würde. Weil mit einer Abweisung auch die Sperre aufgehoben würde, wären die Werte nicht mehr verfügbar, sollte Russland später allenfalls ein neues Rechtshilfegesuch stellen.

Politische Ebene

Das Bundesgericht führt weiter aus, dass Russland nach wie vor Vertragspartei des europäischen Rechtshilfeübereinkommens sei. Eine Sistierung der Anwendung sei Sache der politischen Behörden. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass die Schweiz in Bezug auf die Vermögenswerte ein Verfahren eröffnen könnte.

Das russische Gesuch gehe auf eine Meldung der schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei zurück und die Zürcher Staatsanwaltschaft führe bereits ein Verfahren wegen Geldwäscherei. Eine strafrechtliche Beschlagnahme der Gelder sei deshalb nicht ausgeschlossen. (Urteil 1C_477/2022 vom 30.01.2023) (aeg/sda)

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