Er spielte den Schweizer Psalm am 1. August im Freien: Gericht spricht Tubaspieler frei
Das Bezirksgericht Uster (ZH) hat den Tubaspieler Bruno Puricelli am Dienstag freigesprochen. Er spielte im Freien, Nachbarn beschwerten sich darüber. Die Richterin plädierte für mehr Kompromissbereitschaft.
Ist das Tubaspielen in Maur ein grosser Nachbarschaftskonflikt oder ist eine Person schuld an allem? «Es ist immer die gleiche Person, die sich bei der Polizei meldet», sagte Puricelli am Dienstag vor dem Bezirksgericht Uster überzeugt. Er nehme an, dass es auch diese Frau gewesen sei, die ihn einmal vor Ort angesprochen habe. Er solle mal sagen, dass die Frau Hochdeutsch gesprochen habe, raunte eine Zuschauerin mehrfach.
«Wie eine Furie ist die auf mich los», sagte der passionierte Tubaspieler. Sie könne nicht in Ruhe frühstücken, habe sie ihm gesagt. Er sei ja nicht schreckhaft, aber da habe er Angst gehabt, dass die Frau «mit ihren Krallen» auf ihn losgehen würde. «Die hat sich unmöglich benommen.» Im Quartier lebten 200 Personen, aber niemand anders beschwere sich.
Es gebe zwar noch rund 20 Unterschriften von Nachbarn, die der Gemeinde abgegeben worden seien sowie ein Schreiben eines Ex-Gemeinderates. «Die Unterschriften kommen aber nur aus den neu gebauten Häusern dort», sagte Puricelli. Und der Ex-Gemeinderat habe ihm nie direkt etwas gesagt, obwohl sie sich kennen würden und dieser ihn mehrfach beim Spielen gesehen habe. Andere Nachbarn hätten geklatscht, als sie vorbeigingen.
An der Verhandlung waren auch mehrere Unterstützer anwesend, Musikerkollegen und Kollegen aus dem Dorf, wie sie sagten. Der Beschuldigte erschien ohne Anwalt. Streit habe er nie gehabt, warum auch, «ich bin der liebste Bürger von Maur und ein positiver Mensch». Seit 50 Jahren spiele er draussen Tuba, erst seit zwei Jahren habe er Probleme, «seit die neuen Häuser fertiggestellt sind.»
Fünf Beschwerden angeklagt
Warum er generell gerne draussen spielt, beantwortete der Musiker zwar nicht. Das Schützenhaus suche er aber jeweils auf, wenn sein Stammplatz bei einer Waldhütte besetzt sei. Diese kann etwa für Feste gemietet werden.
Puricelli forderte vom Gericht eine Lärmmessung, um endgültig zu definieren, was unzumutbarer Lärm sei. «Ich habe eine Messung mit der Suva gemacht. Ein Traktor, ein Heli und ein Specht wurden erfasst – meine Tuba nicht», sagte er. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Die Lautstärke alleine sei nicht massgebend für die Zumutbarkeit, sagte die Richterin. Auch die Befragung von Polizisten als Zeugen, lehnte die Richterin ab.
Im fraglichen Zeitraum zwischen 1. August 2025 und Ende März 2026 gab es fünf Beschwerden bei der Polizei, die nun vor Gericht landeten. Nur beim letzten Mal stellte die Polizei dem 71-Jährigen nach seinen Angaben eine Busse in Aussicht. Zuvor habe es stets geheissen, er solle einfach aufhören zu spielen.
TV-Auftritt wegen Konflikt
Er spiele nur draussen, wenn es warm sei, sagte der Tubaspieler. «Vielleicht vier bis fünf mal pro Sommer.» Wenn er am 1. August spiele, sei seine Tuba doch der kleinste Lärm bei all den Raketen, die normalerweise hochgehen. Auch nach den beanstandeten Fällen spielte Puricelli wieder draussen, am ruhigen 1. August 2026 etwa – seine Tuba wurde daraufhin beschlagnahmt. Und ein Thema für die Satire-Sendung Late Night Switzerland mit Stefan Büsser.
«Viele sind mit diesem eigentlich vermeidbaren Konflikt beschäftigt», sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Weil Puricelli in acht Monaten zwölfmal draussen auf seiner Tuba gespielt habe, sei die Störung noch als gering zu bewerten. «Das ist nicht unzumutbar», sagte die Richterin.
Es sei auch völlig offen, wie lange er jeweils gespielt habe. Dem Gericht lägen schlicht zu wenig Belege vor, dass der Lärm stark störend gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Einfach drauflos spielen kann Puricelli nun aber nicht. Die Gemeinde hat ein allgemeines Musizierverbot für ihn auf öffentlichem Grund verhängt.Gegen dieses geht der Tubaspieler ebenfalls vor. Die Beschwerde ist derzeit beim Bezirksrat Uster hängig. Puricelli hatte zuvor eine Bewilligung beantragt – die Gemeinde lehnte diese ab. (sda)
