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TCS beider Basel fordert: Polizisten sollen rasen dürfen

Rasende Polizeiautos können wie hier vor 14 Tagen in Muttenz böse Folgen haben.
Rasende Polizeiautos können wie hier vor 14 Tagen in Muttenz böse Folgen haben.
Kantonspolizei baselland

TCS beider Basel fordert: Polizisten sollen rasen dürfen 

Der TCS beider Basel kritisiert, dass die Rasergesetzgebung auch für Blaulichtfahrzeuge gelten soll – und stösst damit auf Kritik.
17.06.2016, 06:0417.06.2016, 06:44
bojan stula / bz
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Der Aufruf von Christophe Haller war an Dramatik nicht zu überbieten: Der TCS-Präsident appellierte an alle Krankenwagenfahrer, sich nicht von der Rasergesetzgebung beeindrucken zu lassen. Im Einsatz könne jede gewonnene Minute «lebenswichtig» sein. Zudem könnten Polizisten keine Verbrecher mehr mit dem Auto verfolgen, da sie sich selbst straffällig machen würden. Die präsidiale Breitseite gegen das Verkehrssicherheitsprogramm Via Sicura stiess an der TCS-Generalversammlung beider Basel in Muttenz auf offene Ohren. Da und dort war im Publikum zustimmendes Nicken zu beobachten.

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TCS-Präsident Christophe Haller steht allein mit seiner Forderung nach Raserfreiheit für die Polizei.
TCS-Präsident Christophe Haller steht allein mit seiner Forderung nach Raserfreiheit für die Polizei.
BZ BAsel

Patienten, die, salopp gesagt, im Krankenwagen wegsterben, weil die Rettungssanitäter aus Furcht vor Raserverurteilungen zu langsam fahren? Mit dieser Befürchtung kann Kathrin Wagner, die Einsatzleiterin von Paramedic in Laufen, gar nichts anfangen. Mit dem Appell, die Rasergesetzgebung zu ignorieren, ebenso wenig. «Wir haben noch nie Probleme mit Tempoüberschreitungen gehabt», sagt die Chefin des 16 Personen zählenden privaten Rettungs- und Sanitätsdienstes. Zwar würden die gelben Paramedic-Rettungswagen regelmässig geblitzt, oft sogar mehrmals während desselben Einsatzes. Aber ausser einem «Papierkrieg», indem die Bussbescheide mit dem Einsatzprotokoll und einer Begründung retourniert werden müssen, hätten die Tempolimiten keinerlei Auswirkungen auf die tägliche Rettungsarbeit.

Basler Wachtmeister verurteilt

Einsatzfahrzeuge von Sanität, Polizei und Feuerwehr sind grundsätzlich an das Strassenverkehrsgesetz gebunden. Sind sie im Ernstfall mit Blaulicht und Horn unterwegs, müssen Übertretungen von Tempolimiten oder Haltesignalen einen handfesten Grund haben und verhältnismässig sein. «Schafft ein Rettungssanitäter durch seine Fahrweise Risiken, die das Rasergesetz unter Strafe stellt, würde er gegen die Anforderungen einer Rettungsfahrt verstossen», bringt es Anita Kuoni auf den Punkt, die Sprecherin des Kantonsspitals Baselland.

Der stellvertretende Kommandant der Baselbieter Polizei Christoph Naef sieht es gleich: «Die Bevölkerung und andere Verkehrsteilnehmer haben ein Anrecht darauf, dass sie durch Einsatzfahrten der Blaulichtorganisationen nicht gefährdet werden.» Das Rasergesetz habe so gesehen keinen Einfluss auf das Fahrverhalten der Rettungssanitäter, stellt Kuoni fest. Wenn im Einsatz schneller als erlaubt gefahren wird, dann bewegten sich diese Tempoüberschreitungen in keinem strafrechtlich relevanten Rahmen. «Es wurde noch nie ein Mitarbeiter von uns strafrechtlich verfolgt», sagt Kuoni; ebenso wenig sei «je ein Patient aufgrund der Einhaltung der Vorschriften auf der Fahrt gestorben».

Christoph Naef, stellvertretender Kommandant der Baselbieter Polizei, will nicht, dass die Bevölkerung gefährdet wird.
Christoph Naef, stellvertretender Kommandant der Baselbieter Polizei, will nicht, dass die Bevölkerung gefährdet wird.bz basel

Dafür nennt Polizeioffizier Naef noch einen ganz praktischen Grund: Mit den klobigen Einsatzfahrzeugen von Sanität und Feuerwehr sei es technisch kaum möglich, in den raserrelevanten Geschwindigkeitsbereich vorzustossen, ohne bei der ersten scharfen Kurve die Herrschaft über das Fahrzeug zu verlieren. Mit den schnittigen Autos und Motorrädern der Polizei hingegen schon. Tatsächlich wurde gerade erst im April vor dem Baselbieter Strafgericht ein Wachtmeister der Basler Kantonspolizei erstinstanzlich zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil er in seinem Patrouillenfahrzeug mit bis zu 97 Stundenkilometern durch mehrere Tempo-30-Zonen auf dem Bruderholz einen wild gewordenen Motorradfahrer verfolgt hatte.

Personen, die bei der Verhandlung dabei waren, berichten, angesichts des Videos der Verfolgungsjagd seien ihnen die Haare zu Berge gestanden. Zweifellos gab diese Verurteilung, die im Polizeikorps für einige Unruhe sorgte, den Ausschlag für den verbalen Rundumschlag des TCS-Präsidenten. Der Fall wird aller Voraussicht nach an das Baselbieter Kantonsgericht weitergezogen.

«Mached langsam, wenns pressiert!»
Christoph Naef, Baselbieter Polizei

Nicht alle Polizisten sehen das so

Als Leiter der Hauptabteilung Verkehrssicherheit bleibt Christoph Naef dennoch der Ansicht, dass Via Sicura die Polizeiarbeit nicht behindere. «Wir mussten schon vor Via Sicura das Prinzip der Verhältnismässigkeit beachten.» Als Grundsatz weist die Polizei Baselland ihre Korpsangehörigen an, im Einsatz nicht in den Tempobereich des Rasertatbestands vorzustossen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen verzichtet sie aber bewusst auf eine intern vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Nur die Polizisten selbst könnten im Einsatz entscheiden, was noch verhältnismässig sei. Wird bei einer Verfolgungsjagd das Tempo und damit auch das Risiko zu hoch, müsse man eben zu anderen Mitteln wie Strassensperren greifen. Naef ist sich aber bewusst, dass es Polizisten gibt, die das ganz anders sehen als ihr Chef.

Allerdings bekräftigt auch der Basler Polizeisprecher Andreas Knuchel, dass «uns keine Fälle bekannt sind, in denen die Basler Blaulichtorganisationen ihre Aufgaben und Dienstleistungen nicht rechtzeitig hätten erbringen können». Auf die Aufforderung des TCS-Präsidenten, Via Sicura im Einsatz zu ignorieren, entgegnet der erfahrene Polizeioffizier Naef mit einem ganz anderen Ratschlag: «Mached langsam, wenns pressiert!» Denn entscheidend sei es, einsatzfähig anzukommen.

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4 Kommentare
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Julian_87
17.06.2016 07:10registriert Januar 2015
«Die Bevölkerung und andere Verkehrsteilnehmer haben ein Anrecht darauf, dass sie durch Einsatzfahrten der Blaulichtorganisationen nicht gefährdet werden.»

Das ist aber ein Problem. Dann dürfte man gar keine Blaulichtfahrten mehr machen. Bei jeder Einsatzfahrt mit Alarm ist die Wahrscheinlichkeit in einen Unfall verwickelt zu sein etwa 18x so hoch wie im normalen Verkehr. Das liegt aber meistens nicht an denen die die Blaulichtfahrzeuge bewegen, sondern an denen die nicht wissen wie sie reagieren sollen...
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Dreiländereck
17.06.2016 06:55registriert April 2016
Wenn die Rettungsdienste an einen Einsatzort fahren müssen, so ist das Problem in der Regel nicht die Geschwindigkeit sondern die sturen Autofahrer, welche aus Prinzip oder Unfähigkeit nicht zügig zur Seite gehen. Die Geschwindigkeit ist ein Problem bei Verfolgungsfahrt und dort darf man tatsächlich nicht zu viel riskieren.
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