Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe für einen heute 46-jährigen Albaner bestätigt, der 2017 in Basel gemeinsam mit einem Landsmann einen Doppelmord beging. Lediglich in einem Punkt haben die Bundesrichter die Beschwerde des Mannes gutgeheissen, was jedoch keinen Einfluss auf die Strafe hat.
Die Verurteilung des Mannes wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und mehrfacher Gefährdung des Lebens geht auf eine Tat im März 2017 zurück. Zusammen mit einem Mittäter betrat der Beschwerdeführer damals abends ein Café. Beide Männer waren bewaffnet und aus einer Waffe wurden fünf Schüsse abgegeben. Ziel waren drei der anwesenden Gäste - ebenfalls Albaner. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Den Opfern wurde jeweils in den Bauch geschossen. Weil eine der getroffenen Personen trotz ihrer Verletzung auf die Täter zuging, wurde sie mit einem Schuss in die Stirnmitte niedergestreckt. Ein fünfter Schuss durchschlug ein Fenster des Cafés und prallte an der gegenüberliegenden Häuserfassade ab. Nach 17 Sekunden verliessen die Täter den Ort und flüchteten mit einem Auto.
Hinter sich liessen sie einen Toten, ein weiteres Opfer starb im Spital. Das Dritte überlebte die schwere Verletzung. Die Hintergründe der Tat wurden nie aufgeklärt. Die Justiz geht jedoch von einer Abrechnung im Drogenmilieu aus. Ob der Beschwerdeführer die Schüsse abgab oder der Mittäter haben die Gerichte offen gelassen.
Dies ist für die Strafe nicht entscheidend, wie nun auch das Bundesgericht festgehalten hat. Es folgt der Sicht des baselstädtischen Appellationsgerichts, wonach die Ausführung der Tat auf einer genauen Planung und Absprache beruhte und sich die Täter die Taten des Mitbeteiligten anrechnen lassen müssen.
Der 46-Jährige beantragte vor Bundesgericht einen Freispruch. Er bestreitet, geschossen zu haben. Er stellte sich einen Tag nach der Tat und legte ein Geständnis ab, das er später widerrief.
Weil sich drei weitere Personen zur Tatzeit im Café befanden und eine draussen auf dem Trottoir, wurde der Albaner zudem wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens verurteilt. Hinsichtlich der drei Anwesenden im Raum, hat das Bundesgericht die Verurteilung bestätigt.
In Bezug auf die Person, die draussen unmittelbar beim Fenster war, haben die höchsten Richter das Urteil aufgehoben, weil der Tatbestand nicht erfüllt ist. So hätte der Täter wissen müssen, dass sich dort eine Person befindet, damit er mit Vorsatz hätte handeln können. Dies sei jedoch nicht erstellt.
Auswirkungen auf das Strafmass hat die Gutheissung der Beschwerde in diesem Punkt jedoch nicht. Es bleibt auch bei einer Landesverweisung von 15 Jahren. Die Basler Vorinstanz muss lediglich die Kosten und Entschädigungen neu festlegen. (Urteil 6B_665/2022 vom 14.9.2022) (aeg/sda)