Schweiz
Basel

Bundesgericht: Vergewaltiger von Basel droht eine höhere Strafe

Basler Vergewaltiger erhielt 2021 Strafmilderung – das Bundesgericht interveniert nun

22.11.2023, 12:0022.11.2023, 12:53
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Vor dem Appellationsgericht findet eine Demonstration fuer ein Vergewaltigungsopfer statt, in Basel, am Sonntag, 8. August 2021. Nach dem strafmildernden Urteil in einem Vergewaltigungsfall wurde dazu ...
Das strafmildernde Urteil löste 2021 grosse Empörung aus, so wurde etwa am 8. August in Basel vor dem Appellationsgericht demonstriert.Bild: keystone

Einem Portugiesen, der 2020 in Basel zusammen mit einem Jugendlichen eine Frau vor ihrer Wohnung vergewaltigt hat, droht eine höhere Strafe. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass das Verschulden des Angeklagten als Mittäter stärker zu berücksichtigen sei.

Das Bundesgericht hat das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Falle der Vergewaltigung an der Elsässerstrasse aufgehoben, wie es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden hat. Die Basler Richter müssen nun erneut über den Fall urteilen.

In erster Instanz hatte das Basler Strafgericht den heute 35-Jährigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 51 Monaten und einem Landesverweis von acht Jahren verurteilt. Das Appellationsgericht milderte im August 2021 das Urteil der Vorinstanz ab und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate unbedingt.

Der Täter wurde deshalb bereits kurz nach dem Urteil aus dem Strafvollzug entlassen. Das abgemilderte Urteil des Appellationsgerichts löste in der Schweiz einen Sturm der Empörung aus. (sda)

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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Le_Urmel
22.11.2023 14:23registriert Juni 2014
Unverständlich, dass die Länge einer Vergewaltigung strafmildernd sein kann?

Dann müsste man der Tatsache, dass sie 2 mal von 2 Personen missbraucht wurde zu einer Strafverschärfung führen.

Noch schlimmer ist für, dass dieses Urteil von einer Richterin gefällt wurde!

Nein heisst nein
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Clabue
22.11.2023 15:18registriert Juni 2020
Ob der Richter auch so entschieden hätte, wenn das Opfer seine Tochter wäre?
Und ja, mir fehlen die Worte über diesen Entscheid!
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Youdont knowme
22.11.2023 16:15registriert Juli 2023
18 Monate ist für Vergewaltiger ja schon fast wie eine Einladung. Da wären eher 15 Jahre angebracht. Plus Lebenslange Therapiezahlung des Opfers. Wie kann das sein dass diese Strafen immer so gering sind?
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