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Basler Vergewaltigungsfall: die Hintergründe in sieben Kapiteln

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Basler Vergewaltigungsfall schlägt hohe Wellen – die Hintergründe in 7 Kapiteln

Eine Basler Richterin sagte, ein Vergewaltigungsopfer habe mit dem Feuer gespielt. Strafrechtsexperten rechtfertigten die Aussage. Ein Psychiater widerspricht. Die Hintergründe in sieben Kapiteln.
14.08.2021, 13:0714.08.2021, 14:49
andreas maurer / ch media
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Der erste Aufschrei

An einem Sonntagmorgen verschickte die Basler Staatsanwaltschaft eine Medienmitteilung: Am Samstag, den 1. Februar 2020, sei eine junge Frau um 7.20 Uhr Opfer eines Sexualdelikts geworden. Als sie aus dem Tram ausgestiegen sei, hätten zwei unbekannte Männer sie angesprochen. Vor ihrer Haustüre habe sie sich von ihnen verabschieden wollen. Da habe sie einer der Männer plötzlich festgehalten, während der andere sie vergewaltigt habe. Danach seien die Männer geflüchtet. Eine sofortige Fahndung sei erfolglos geblieben.

Das Entsetzen war gross. Anwohnerinnen sagten in der «Basler Zeitung»: «Es ist hier nicht sicher für Frauen.»

Der Tatort: Die Elsässerstrasse in Basel.
Der Tatort: Die Elsässerstrasse in Basel.Bild: Nicole Nars-Zimmer

Die Rekonstruktion der Tat

Die Ermittlungen ergaben, dass die Konstellation anderes war als anfangs angenommen. Das Opfer kannte einen der mutmasslichen Täter seit Jahren. Er war einst in sie verliebt, sie aber nicht in ihn. Die Erinnerungen kamen mit Verzögerung, weil die Frau 1,5 bis 2 Promille Alkohol im Blut hatte. Die Tat geschah nach einer langen Partynacht.

Die juristische Aufarbeitung deutet aktuell auf folgenden Ablauf hin: Die 33-Jährige zog durch zwei Clubs, wo sie auf einem WC Sex mit einem Bekannten hatte. Der spätere Täter bemerkte dies und alarmierte das Sicherheitspersonal. Die Frau wurde deshalb aus dem Club verwiesen. Sie selber kann sich an nichts davon erinnern, weil sie so «im Suff» gewesen sei.

Erst auf dem Heimweg nahm sie den 31-jährigen Portugiesen wahr, den sie von früher kannte. Sie lachten und unterhielten sich über ihre Kinder. Er war mit einem 17-jährigen Kollegen im Ausgang, mit dem sich die Frau sofort verstand. Es sei gut möglich, dass sie ihn umarmt habe, sagte sie.

Die Männer hätten ihr angeboten, sie nach Hause zu begleiten, was sie ohne Hintergedanken angenommen habe. Um 7.10 Uhr seien sie im Hauseingang angekommen. Der Mann habe sie plötzlich gepackt und sie gezwungen, ihn oral zu befriedigen. Gleichzeitig habe der Kollege ihre Leggins und ihren BH heruntergerissen und sie von hinten vergewaltigt. Sie habe geschrien und um sich geschlagen. Als die Männer flüchteten, zog sie ihre Hose hoch und wählte um 7.21 Uhr den Notruf.

Die Männer erzählten eine ganz andere Geschichte. Der Akt sei einvernehmlich geschehen. Die Frau habe sich ihnen sogar aufgedrängt. Der eine sagte, sie habe sich plötzlich auf den Boden geworfen und hysterisch geschrien. Der andere will allerdings keine Schreie gehört haben. Sie verstrickten sich in Widersprüche, was erstaunlich ist, weil sie zusammen im Auto nach Portugal geflüchtet waren und genügend Zeit zur Absprache hatten. Der ältere Mann stellte sich zuerst, während der jüngere erst später verhaftet wurde. Gegen ihn steht eine separate Verhandlung vor dem Jugendgericht an.

Ganz genau lässt sich also nicht rekonstruieren, was in dieser Nacht passiert war. Die Aussagen der Frau enthielten jedoch nur kleine Ungereimtheiten, während die Erzählungen der Männer offensichtlich nicht stimmen konnten. Sie deckten sich auch nicht mit Videoaufnahmen eines Ladens in der Nähe und den erfassten Spermaspuren.

Das erstinstanzliche Urteil

Das Basler Strafgericht verurteilte den heute 33-jährigen Portugiesen im August 2020 zu 4¼ Jahren Gefängnis mit anschliessender Ausschaffung. Sein Verschulden wiege schwer. Obschon der Übergriff «eher kurz dauerte und auch nicht übermässig brutal war», sei die Frau doch von gleich zwei Männern missbraucht worden und dies im Windfang ihres eigenen Wohnhauses, den sie seither täglich betreten müsse, heisst es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Der Mann habe ihr Vertrauen «schamlos ausgenutzt», um «seine niederen Triebe» durchzusetzen». Sie sei «nachhaltig traumatisiert».

Das zweitinstanzliche Urteil

Die zweite Instanz, das Basler Appellationsgericht, erkannte vor zwei Wochen nur ein «mittleres Verschulden» und reduzierte deshalb die Haftstrafe auf drei Jahre, wovon der Täter nur die Hälfte absitzen muss. Die vorsitzende Richterin erklärte, die Übergriffe seien relativ kurz gewesen und hätten zu keinen bleibenden physischen Verletzungen geführt. Eine Rolle hätten auch Signale gespielt, die das Opfer ausgesendet habe. Die Frau habe «mit dem Feuer gespielt». Damit meinte die Richterin den Sex auf dem WC. Ob die Frau heute noch darunter leide, sei zudem unklar, da sie nicht in Therapie sei.

Der zweite Aufschrei

Aktivistinnen griffen die Richterin persönlich an und warfen ihr vor, sie würde der Frau eine Mitschuld geben. Dies sei «Victim blaming». Hunderte Frauen demonstrierten vor dem Gericht. Wir berichteten.

Vor dem Appellationsgericht findet eine Demonstration fuer ein Vergewaltigungsopfer statt, in Basel, am Sonntag, 8. August 2021. Nach dem strafmildernden Urteil in einem Vergewaltigungsfall wurde dazu ...
Demonstrantinnen protestieren vor dem Basler Appellationsgericht.Bild: keystone

Die Erklärung der Justiz

Das Appellationsgericht versuchte in einer Stellungnahme, die Aufregung als Missverständnis zu erklären. Es sei nicht darum gegangen, das Opfer zu disqualifizieren, sondern das Verschulden des Täters zu bemessen. Strafrechtsexperten stützten diese Sichtweise in mehreren Medienbeiträgen (hier, hier und hier).

Ein Psychiater interveniert

Frank Urbaniok war 21 Jahre Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürichs. Er sagt auf Anfrage: «Es greift sicher viel zu kurz, die ganze Angelegenheit jetzt vor allem als ein grosses Missverständnis der rechtsunkundigen Bevölkerung darzustellen.»

ARCHIV - ZUM ABGANG VON FRANK URBANIOK BEIM ZUERCHER AMT FUER JUSTIZVOLLZUG, AM MONTAG, 30. JULI 2018, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG ---- Dr. med. Frank Urbaniok, Chefarzt de ...
Psychiater Frank Urbaniok.Bild: KEYSTONE

Er hat einen halbstündigen Youtube-Beitrag erstellt, in dem er sagt: «Der Satz, das Opfer habe mit dem Feuer gespielt, kann man drehen und wenden, wie man will. Das ist nicht eine Aussage zur Motivation des Täters, sondern zum Verhalten des Opfers.» Den Satz könne man nicht anders verstehen, als dass dem Opfer eine Mitschuld gegeben werde. Der Gedanke dahinter sei: Wer mit dem Feuer spiele, könne nicht verwundert sein, sich dann zu verbrennen.

Urbaniok kritisiert zudem zwei weitere Punkte. Erstens den Verweis auf die kurze Dauer des Übergriffs. Er sagt: «Es gibt Taten, die dauern nur eine Minute oder dreissig Sekunden, und haben schwerste Traumatisierungen für die Opfer zur Folge.» Zweitens die Aussage, die Belastung könne für das Opfer nicht so schlimm sein, da es nicht in Therapie sei. Urbaniok: «Diese Aussage ist fürchterlich.» Der Satz sei symptomatisch für ein grösseres Problem. Es sei eine falsche Vorstellung davon, wie sich Opfer zu verhalten hätten.

Das Gericht wird nun für die schriftliche Urteilsbegründung vermutlich bessere Formulierungen suchen. Urbaniok glaubt aber nicht, dass dies gelingen kann: «Ich habe den Eindruck, dass es hier nicht nur um eine Schwierigkeit in der Kommunikation geht, sondern um tatsächliche Problempunkte in der gerichtlichen Argumentationslinie.»

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134 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hierundjetzt
14.08.2021 13:40registriert Mai 2015
Merci Frank Urbaniok! Punkt. Satz & Sieg.

Voilà!

Es geht nicht um die Verurteilung, es geht um die katastrophal dämliche Begründung, warum ich stinkhässig bin

Von wegen etwas mit Feuer gespielt und von wegen nicht Schlimm, weils kurz war. Als nächstes kommt was? Stoppuhr bei der Vergewaltigung? 90s nicht schlimm, 110s schlimm 180s furchtbar schlimm?

An alle lustigen Volksbelehrer: Schreibt Euch DAS hinter die Ohren.
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Jonas der doofe
14.08.2021 13:26registriert Juni 2020
Sorry, aber niemand stört sich an der Reduktion der Strafe, dass wird entsprechend in Kontext gesetzt und das kann so akzeptiert werden.

Der Schrei der Empörung bezieht sich auf die mündliche Urteilsbegründung, in welcher die vorsitzende Richterin dem Opfer eine Mitschuld zukommen lässt. Das geht nicht, ist unter aller Sau und sollte Konsequenzen haben.
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Hugobert
14.08.2021 13:39registriert Juni 2019
Herr Urbaniok bringts auf den Punkt.
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