Schweiz
Bern

Kaltblütiger Mordversuch: 15 Jahre für Schützen von Konolfingen

Kaltblütiger Mordversuch: 15 Jahre für Schützen von Konolfingen

29.10.2015, 17:3629.10.2015, 17:39
Mehr «Schweiz»

Das Berner Obergericht hat den Mazedonier, der 2012 am Bahnhof Konolfingen BE einen Geldeintreiber niederschoss, zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Gericht sprach ihn des versuchten Mordes für schuldig.

Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland bestätigt. Der heute 29-jährige Mazedonier hatte einen Kosovo-Albaner niedergeschossen, der ihn wegen ausstehender Geldschulden bedrängt haben soll. Das Opfer sitzt seither im Rollstuhl. Ein weiterer Gläubiger konnte unverletzt flüchten.

Nach Überzeugung des Obergerichts wollte der Mazedonier die beiden ihn seit längerem bedrängenden Männer aus dem Kosovo eliminieren. Dabei sei er kaltblütig vorgegangen, stellte Oberrichter Jean-Pierre Vicari bei der Urteilsbegründung fest.

Er habe zunächst auf beide Opfer gezielt und mit seinen Schüssen auch Unbeteiligte am Bahnhof gefährdet. Nachdem der eine Mann habe flüchten können, sei er dem anderen auf den Bahnhofplatz gefolgt. Dort habe er auf sein Opfer auch dann noch aus kurzer Distanz geschossen, als der Mann schon wehrlos am Boden gelegen sei.

Die Verteidigung hatte geltend gemacht, der schwer verschuldete Mazedonier habe in tiefer Verzweiflung gehandelt. Den beiden Gläubigern habe er lediglich eine Abreibung verpassen wollen.

Eine Strafe von maximal zehn Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sei angemessen, hatte die Verteidigung am Mittwoch erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen 18 Jahre wegen versuchten Mordes verlangt. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Baume-Schneider ist bei einer Erbschaftssteuer zugunsten der AHV nicht abgeneigt

Erbschaftssteuer und Erhöhung des Rentenalters sind für Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider keine Tabus, wenn es um die Finanzierung der AHV geht. Das sagte sie in einem Interview. Die 13. AHV-Rente werde grosse Kosten verursachen, gab sie zu bedenken.

Zur Story