In 75 Tagen von Bern nach Santiago de Compostela: Dass Alex Bauert einen langen Atem hat, hat er auf dem Jakobsweg demonstriert, wie seiner Website zu entnehmen ist. Ausdauer beweist der alleinstehende Mann auch in einer anderen Gelegenheit: Seit langem kämpft er gegen die Radio- und Fernsehgebühren.
Diese sind als Haushaltsabgabe konzipiert. Das bedeutet: Egal, ob eine oder mehrere Personen in einem Haushalt leben: Das Fernsehen und Radiohören kosten 335 Franken im Jahr. Befreit von der Zwangsabgabe sind Diplomaten, Bezüger von Ergänzungsleistungen und Taubblinde. Erhoben wird die Gebühr von der Serafe AG.
Bauert findet es diskriminierend, dass ein Single, ein alleinstehender Vater oder eine Witwe gleich viel Geld ausgeben müssen für die «Tageschau» oder das «Echo der Zeit» wie ein Paar, eine Familie oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft. Bis jetzt hat er noch keine Serafe-Rechnung bezahlt. Er verlangte eine Verfügung und focht sie beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) an – allerdings erfolglos.
Vor kurzem erlitt Bauert eine weitere Niederlage. Das Bundesverwaltungsgericht wies seine Beschwerde gegen den Bakom-Entscheid ab. Doch Bauert zieht das Urteil weiter. Als nächste Instanz muss das Bundesgericht entscheiden. Verliert Bauert erneut, will er an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen.
Bauert verlangt, dass die Radio- und TV-Gebühren pro Kopf verrechnet werden. Für ihn stellt die Lebensform «Single» ein geschütztes Merkmal im Sinne der Antidiskriminierungsnorm dar – wie etwa eine Ethnie oder eine Religionsgemeinschaft. Singles oder Witter könnten ihre Lebenssituation nicht einfach so ändern, argumentiert Bauert.
Vor allem eine Argumentation bringt nicht nur Bauert, sondern auch den Verein Pro Single Schweiz in Rage: Das Bakom hielt fest, Single sein sei ein veränderbarer Zustand und falle nicht unter den Diskriminierungsschutz. Man kann diesen Gedankengang etwas salopp so zusammenfassen: In den Augen des Bakom kann eine Single-Person die Serafe-Gebühr drücken, indem sie an der nächsten Ecke einen Partner oder eine Partnerin aufgabelt und flugs bei selbiger einzieht.
«So spricht eine Behörde, der die Argumente ausgegangen sind», sagt Sylvia Locher. Mit Blick auf die Heiratsstrafe entgegnet die Pro-Single-Schweiz-Präsidentin:
Pro Single verlangt im Einklang mit Bauert, dass alleinstehende Personen fürs Radiohören und Fernsehschauen künftig verhältnismässig weniger bezahlen müssen als Haushalte mit mehreren Personen. Fast 17 Prozent der Menschen leben in der Schweiz alleine. Sie machen mehr als einen Drittel der Haushalte aus.
Urs Saxer ist Professor für Medienrecht an der Universität Zürich. In einem Gutachten für Pro Single hielt er fest: «Eine Erhebung auf Basis der Personenzahl in Haushalten stünde mit der Rechtsgleichheit weit besser in Übereinstimmung als die derzeitige Praxis.» Allerdings sei die Haushaltsabgabe wohl nicht verfassungswidrig.
Der Grund: Das Bundesgericht erachtet einen gewissen Schematismus als zulässig. Auch der Bundesrat stellte sich in der Botschaft zum neuen Radio- und Fernsehgesetz auf den Standpunkt, der bürokratische Aufwand, die Abgabe pro Kopf zu erheben, sei unverhältnismässig hoch.
Sozialhilfeempfänger mussen diese Zwangsabgabe ebenso entrichten. Diese trifft es damit am härtesten.
Die Schweiz braucht solche Kämpfer. Für mich sind es Helden, da sie unbeirrt gegen das Unrecht kämpfen.
Vergleichbar wie die Person ie vor einigen Jahren wegen der Militärersatzabgabe und seiner Bereitschaft Militärdienst zu leisten bis vor den EGH gelangen musste, damit die Schweizer Gerichte ihre falsche Sichtweise korrigierten.
Eine Nachbarin von mir hat gar nicht die Möglichkeit zu schauen. Sie hat keinen TV keinen Laptop und ein einfaches Natel, wo man das nicht schauen kann. Auch sie muss bezahlen.