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Mord soll in der Schweiz weiter verjähren können – findet der Ständerat

Mord soll in der Schweiz weiter verjähren können – findet der Ständerat

10.03.2020, 13:5811.03.2020, 18:18

Mord soll weiterhin verjähren können. Der Ständerat hat am Dienstag eine Initiative des Kantons St. Gallen mit 20 zu 18 Stimmen abgelehnt, die forderte, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen aufgehoben werden solle.

Heute verjähren diese Straftaten nach 30 Jahren. Danach kann ein solches Verbrechen – konkret ein Mord – nicht mehr geahndet werden.

Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stünden den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen auch lange Zeit nach der Straftat noch Beweise hervorgebracht werden könnten, wurde die Standesinitiative begründet. Täter könnten so noch überführt werden.

Die Mehrheit der Kommission stellte sich dem Ansinnen aber entgegen. Die Gesellschaft brauche die Möglichkeit, mit einem Ereignis abzuschliessen, sagte Kommissionssprecher Carlo Sommargua (SP/GE). Das sei nicht möglich, wenn eine Straftat nicht verjähre.

Vorlage geht in den Nationalrat

Eine Minderheit sah dies anders. «Die Zeit heilt alle Wunden», sagte Daniel Jositsch (SP/ZH), die Menschen würden zu Vergebung neigen. Bei Mord sei dies aber gerade nicht der Fall.

Hannes Germann (SVP/SH) fügte hinzu, dass jemand auch lebenslänglich leide, wenn ihm ein Kind genommen werde. Mit den neuen technischen und forensischen Möglichkeiten solle es möglich sein, dass Glückstreffer weiterverfolgt werden könnten. Aufgrund der heute geltenden Verjährungsfrist sei dies nicht möglich.

Die Mehrheit will diese Verjährungsfrist jedoch nicht aufheben und lehnte die Standesinitiative ab. Der Nationalrat muss nun noch darüber befinden. (sda)

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