Schweiz
Blaulicht

Prozess wegen Raumordes in Kilchberg läuft in Horgen

So verlief der erste Prozessmorgen gegen die mutmasslichen Altersheim-Mörderinnen

10.11.2015, 05:5110.11.2015, 14:10

Um ein so Aufsehen erregendes, wie untypisches Tötungsdelikt geht es heute am Bezirksgericht Horgen am linken Zürichseeufer. Zwei junge Frauen werden beschuldigt, eine 88-jährige Bewohnerin eines Alterszentrums in Kilchberg (ZH) getötet und beraubt zu haben.

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 2013 drangen die heute 30-jährige Pflegefachfrau und eine 26-jährige Verkäuferin als Komplizin in das Zimmer der betagten Heimbewohnerin ein, um dort Schmuck, Bargeld und Wertgegenstände zu entwenden.

Genau zwei Jahre danach stehen nun die Beschuldigten vor Gericht.

Die Pflegefachfrau ist neben dem Tötungsdelikt auch mehrerer Diebstähle beschuldigt: Fünf mal soll sie im Alterszentrum in Kilchberg, zwei mal in einem Alterszentrum im Kanton Luzern Bewohnerinnen bestohlen haben. In den beiden Alterszentren war sie als Pflegefachfrau angestellt.

Ihre jüngere Kollegin arbeitete nicht in den Alterseinrichtungen. Sie beteiligte sich gemäss Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nur an der Tat in jener Novembernacht.

Umsichtige Vorbereitungen

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, handelte das Duo gezielt und geplant und bereitete sich umsichtig auf die Raubtat vor. Die Pflegefachfrau beschaffte sich einen Passepartout-Schlüssel, sie fuhr in ein anderes Dorf und kaufte dort in einer Apotheke Salmiakgeist in einer Konzentration von 12 Prozent. Über Eigenschaften und Wirkung dieses Gifts der Klasse 3 hatten sich die beiden Freundinnen zuvor via Internet informiert.

Gemäss Schilderung der Anklage zogen sich die zwei Frauen vor der Tat dunkle Kleider an und steckten Einweg-Handschuhe ein, um Fingerabdrücke zu verhindern. Etwa um 1 Uhr nachts öffneten sie mit dem Passepartout die Wohnungstür der alten Frau und schlichen ins Schlafzimmer.

Dort tränkten sie ein Tuch mit Salmiakgeist. Die Verkäuferin drückte es der schlafenden Rentnerin minutenlang aufs Gesicht, während die Pflegefachfrau das Opfer festhielt.

In der Wohnung fanden sie rund 3000 Franken Bargeld, eine teure Armbanduhr, mehrere teils mit Brillanten besetzte Weissgold-Schmuckstücke und eine Bankkarte. Mit der Beute verliessen die Wohnung.

Habgierig und skrupellos

Staatsanwalt Matthias Stammbach wirft den beiden Beschuldigten nicht nur vor, aus Habgier gehandelt und den Tod der betagten Frau zumindest in Kauf genommen zu haben. Er macht zudem besondere Skrupellosigkeit geltend – eine Voraussetzung für die Qualifizierung des Tötungsdelikts als Mord.

Das Opfer habe ahnungslos geschlafen, sei alt und gebrechlich gewesen. Dass die Frau zudem an einer schweren Lungenkrankheit litt, sei zumindest für die Pflegefachfrau am Sauerstoffgerät im Schlafzimmer ohne weiteres erkennbar gewesen.

Welches Strafmass der Staatsanwalt für die beiden Frauen, beides Schweizerinnen, fordert, ist noch offen. Er wird seine Anträge in der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht stellen. Das Strafgesetzbuch sieht für Mord eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bis lebenslänglich vor. Für vorsätzliche Tötung liegt die Minimalstrafe bei fünf Jahren. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
2 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
2
«Er wollte sie vernichten»: Strafgericht sprich Mann des Mordes an seiner Frau schuldig
Der 44-jährige Mann, der im Februar 2024 seine Ehefrau in Binningen getötet hat, muss 15 Jahre ins Gefängnis. So urteilt das Baselbieter Strafgericht. Fest steht dies allerdings nicht: Das Urteil wird mit grosser Wahrscheinlichkeit weitergezogen.
Mit dem Binninger Mord hat das Baselbieter Strafgericht ein Delikt beurteilen müssen, das weit über die Region hinaus Betroffenheit auslöste und selbst erfahrene Richter an Grenzen führte: «So etwas war in der Schweiz bislang Fiktion», sagte Gerichtspräsident Daniel Schmid am Mittwoch zu Beginn der rund drei Stunden dauernden Urteilsbegründung. Das Delikt habe «unser aller Realität verändert», fügte er an und unterstrich damit die gesellschaftliche Bedeutung des Prozesses.
Zur Story