Der Bundesrat will die Renten reformieren. Am Mittwoch hat er dazu das Reformpaket «Altersvorsorge 2020» vorgestellt: Das Frauenrentenalter wird innerhalb von sechs Jahren jenem der Männer angepasst und auf 65 Jahre erhöht. Abstriche sind auch bei den Witwenrenten geplant. Trotz Leistungsabbau ist für die AHV eine Zusatzfinanzierung nötig. Geplant ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in zwei Schritten. Aufgrund der Kritik von Wirtschaftsverbänden und bürgerlichen Parteien schlägt der Bundesrat aber nicht zusätzlich 2, sondern maximal 1,5 Prozentpunkte vor.
Zudem soll der Ertrag des bereits erhobenen Mehrwertsteuerprozents vollständig an die AHV gehen und nicht mehr zwischen AHV und Bund aufgeteilt werden. Dafür soll der Bundesanteil an den Ausgaben der AHV entsprechend gesenkt werden.
Der Mindestumwandlungssatz, mit dem die Rentenhöhe in der beruflichen Vorsorge berechnet wird, soll schrittweise von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Um eine Reduktion der Renten zu verhindern, will der Bundesrat auf einen Koordinationsabzug verzichten und die Altersgutschriftensätze anpassen. Diese beiden Massnahmen stellen laut Bundesrat sicher, dass zusammen mit der AHV-Rente das verfassungsmässige Ziel einer Ersatzquote von 60 Prozent erreicht werden kann.
Wird die Eintrittsschwelle wie vorgeschlagen von 21'000 auf 14'000 Franken gesenkt, haben künftig rund 90 Prozent der Arbeitnehmenden eine Pensionskasse. Davon würden laut Bundesrat in erster Linie Frauen profitieren. Die Beitragssätze von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden werden vereinheitlicht.
Unter dem Begriff «Referenzalter» will der Bundesrat einen flexiblen Rückzug aus dem Erwerbsleben ermöglichen – mit entsprechenden Abzügen respektive Aufschlägen. Eine Frühpensionierung soll aber erst ab 62 statt schon ab 58 Jahren möglich sein, wobei Ausnahmen vorgesehen sind für Personen, die in Tieflohn-Berufen arbeiten und typischerweise eine tiefere Lebenserwartung haben. Mit 70 müssten alle Versicherten die ganze Rente beziehen.
Der Bundesrat will auch die Regeln für private Lebensversicherungen ändern. Die Mindestquote für die Beteiligten der Versicherten am Gewinn des Versicherungsgeschäfts soll von 90 auf 92 Prozent erhöht werden. Eine höhere Mindestquote hat der Bundesrat auf Druck der Versicherer fallen lassen. Mit einer gestärkten Aufsicht und mehr Transparenz im Pensionskassengeschäft will er aber das Vertrauen der Versicherten stärken.
Der Bundesrat ist darum überzeugt, dass nur eine umfassende Lösung mit einer gemeinsamen Reform von AHV und beruflicher Vorsorge erfolgversprechend sein kann. Indem das Niveau der Altersrenten erhalten bleibt, gleichzeitig aber die Finanzierung der Altersvorsorge gesichert wird, hofft er eine Mehrheit für die Vorlage zu finden.
Ob er damit richtig liegt, muss sich erst noch erweisen, denn die Vorlage ist von allen Seiten unter Beschuss. Der Linken sind insbesondere die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes ein Dorn im Auge. Wie der Bundesrat heute bekannt gab, lehnt er auch die AHVplus-Initiative der Gewerkschaften ab.
Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände halten die Pläne des Bundesrats für zu zögerlich und zu teuer. Sie möchten die Probleme der Altersvorsorge nicht als Paket, sondern in einzelnen Vorlagen lösen. Vorgeschlagen wird unter anderem die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.
Geht es nach dem Bundesrat, hat das Volk das letzte Wort. Er will sämtliche für die Altersvorsorge 2020 nötigen Gesetzesänderungen in einem einzigen Erlass zusammenfassen. Dieser soll mit der für die Mehrwertsteuererhöhung nötigen Verfassungsänderung zu einem Paket geschnürt werden. Für eine etappenweise Inkraftsetzung ist der Bundesrat aber offen. (pma/sda)