«Maximal irreführend»: SP kritisiert Bundesrat wegen Kriegsmaterial-Abstimmung
Die SP bezeichnet die Informationen des Bundesrats zur Kriegsmaterialabstimmung als «maximal irreführend und unzulässig». Darüber berichtet der Tages-Anzeiger. Darum hat die Partei bei der Bundeskanzlei Beschwerde eingereicht.
SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer kritisiert, dass an mehreren Stellen suggeriert werde, die Gesetzesänderung helfe der Ukraine. Das sei jedoch nicht der Fall – vielmehr sei es ein «Antiukrainegesetz», sagt Meyer gegenüber der Zeitung. Ausserdem heisse es fälschlicherweise, Exporte in Länder, welche die Menschenrechte verletzen, blieben «immer» verboten.
Daher fordert die SP laut dem «Tages-Anzeiger» nun eine Korrektur des Abstimmungsbüchleins. So soll etwa folgende Stelle geändert werden:
Die Ukraine wird explizit erwähnt – jedoch werde ausgelassen, dass das Land durch eine Gesetzesänderung nicht profitieren könne. So sagte Guy Parmelin (SVP) in einem Interview mit SRF nach seiner Medienkonferenz zum Kriegsmaterialgesetz:
Auch folgende Formulierung lässt gemäss dem «Tages-Anzeiger» darauf schliessen, dass die Ukraine nicht profitiere: «Nichtwiederausfuhrerklärungen für bereits geliefertes Kriegsmaterial bleiben verbindlich.» Damit gehe die Ukraine leer aus, da Deutschland und andere EU-Staaten meist altes Material an die Ukraine weitergeben würden.
Die Bundeskanzlei sehe aber keinen Anlass für Korrekturen. Es werde «an keiner Stelle» behauptet, «dass direkte Lieferungen von Kriegsmaterial» an die Ukraine künftig möglich seien. Genauso wenig würde behauptet, die Partnerstaaten der Schweiz könnten «künftig generell über die Weitergabe von Kriegsmaterial an die Ukraine selber entscheiden», zitiert der «Tages-Anzeiger» aus einer Stellungnahme. Auch könne der Bundesrat vom Verbot erst abweichen, «sofern die Lieferung von Kriegsmaterial selber nicht unmittelbar zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt».
Die SP halte sich «weitere, auch juristische Schritte» vor, teilt Meyer der Zeitung mit. (hkl)
