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Kriegsmaterialgesetz: SP kritisiert Informationen des Bundesrates

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Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial ab.Bild: KEYSTONE

«Maximal irreführend»: SP kritisiert Bundesrat wegen Kriegsmaterial-Abstimmung

28.10.2026, 09:2628.10.2026, 09:26

Die SP bezeichnet die Informationen des Bundesrats zur Kriegsmaterialabstimmung als «maximal irreführend und unzulässig». Darüber berichtet der Tages-Anzeiger. Darum hat die Partei bei der Bundeskanzlei Beschwerde eingereicht.

SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer kritisiert, dass an mehreren Stellen suggeriert werde, die Gesetzesänderung helfe der Ukraine. Das sei jedoch nicht der Fall – vielmehr sei es ein «Antiukrainegesetz», sagt Meyer gegenüber der Zeitung. Ausserdem heisse es fälschlicherweise, Exporte in Länder, welche die Menschenrechte verletzen, blieben «immer» verboten.

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Mattea Meyer findet die Informationen im Abstimmungsbüchlein «irreführend».Bild: keystone

Daher fordert die SP laut dem «Tages-Anzeiger» nun eine Korrektur des Abstimmungsbüchleins. So soll etwa folgende Stelle geändert werden:

«Das heutige Kriegsmaterialgesetz lässt dem Bundesrat kaum Handlungsspielraum, um auf sicherheitspolitische Entwicklungen zu reagieren. So musste der Bundesrat nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 Anfragen von Staaten ablehnen, die Kriegsmaterial an die Ukraine weitergeben wollten.»

Die Ukraine wird explizit erwähnt – jedoch werde ausgelassen, dass das Land durch eine Gesetzesänderung nicht profitieren könne. So sagte Guy Parmelin (SVP) in einem Interview mit SRF nach seiner Medienkonferenz zum Kriegsmaterialgesetz:

«Die Neutralität ist wichtig. Also wird sich bezüglich der Ukraine nichts ändern.»

Auch folgende Formulierung lässt gemäss dem «Tages-Anzeiger» darauf schliessen, dass die Ukraine nicht profitiere: «Nichtwiederausfuhrerklärungen für bereits geliefertes Kriegsmaterial bleiben verbindlich.» Damit gehe die Ukraine leer aus, da Deutschland und andere EU-Staaten meist altes Material an die Ukraine weitergeben würden.

Die Bundeskanzlei sehe aber keinen Anlass für Korrekturen. Es werde «an keiner Stelle» behauptet, «dass direkte Lieferungen von Kriegsmaterial» an die Ukraine künftig möglich seien. Genauso wenig würde behauptet, die Partnerstaaten der Schweiz könnten «künftig generell über die Weitergabe von Kriegsmaterial an die Ukraine selber entscheiden», zitiert der «Tages-Anzeiger» aus einer Stellungnahme. Auch könne der Bundesrat vom Verbot erst abweichen, «sofern die Lieferung von Kriegsmaterial selber nicht unmittelbar zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt».

Die SP halte sich «weitere, auch juristische Schritte» vor, teilt Meyer der Zeitung mit. (hkl)

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