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Bundesrat: Neues System soll Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgleichen

Neues System soll in der Schweiz Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgleichen

06.04.2023, 13:4306.04.2023, 13:43
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Das künftige Fingerabdrucksystem soll neben Abdrücken von Fingern und Handflächen auch Gesichtsbilder vergleichen können. Der Bundesrat hat einen Kredit von knapp 25 Millionen Franken für ein neues Projekt gutgeheissen. Er betont, es handle sich nicht um Gesichtserkennung.

gesichtsbild mit fingerabdruck abgleichen
Gesichtsbilder werden nur mit bereits registrierten Bilder in der polizeilichen Datenbank verglichen.Bild: Shutterstock

Denn diese sei in der Schweiz verboten, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung vom Donnerstag zu seinem Beschluss vom Vortag. Der Gesichtsbildabgleich erlaubt nur den Vergleich eines Gesichts mit einem bereits registrierten Bild in der polizeilichen Datenbank.

Der Gesichtsbildabgleich sei also eine ergänzende Methode in der biometrischen Identifikation von Personen und Tatortspuren, schreibt der Bundesrat. Es komme insbesondere dann zur Anwendung, wenn keine Fingerabdruck- oder DNA-Spuren vorhanden seien.

Konkret könne - analog zu einem Fingerabdruckvergleich - in einem Strafverfahren ein Bild eines oder einer Verdächtigen mit Bildern abgeglichen werden, die im heutigen Fingerabdrucksystem namens Afis des Bundesamts für Polizei (Fedpol) gespeichert sind. Andere Quellen wie Ausweisbilder oder Fotos aus sozialen Netzwerken dürften nicht verwendet werden. Zudem würden Bilder gesuchter Personen nicht automatisch und in Echtzeit mit Überwachungskameras abgeglichen.

Höhere Erfolgsquote

Das heutige System muss laut Bundesrat auf das Jahr 2026 hin erneuert werden. Für das Projekt «Afis 2026» hiess der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 24.61 Millionen Franken gut. Über diesen muss noch das Parlament entscheiden. Offen ist, welche Software der Bund für die Umsetzung nutzen wird. Für den Betrieb des neuen Systems dürften laut dem Bundesrat jährlich knapp 6 Millionen Franken anfallen.

Bei der Einführung des heutigen Systems wurde noch auf den Gesichtsbildabgleich verzichtet, weil die Kosten damals im Vergleich zum Nutzen zu hoch waren, wie die Regierung weiter schreibt. Heute sei die Ausgangslage eine andere: Die Erfolgsquote und die Zuverlässigkeit des Gesichtsbildabgleichs seien dank des technologischen Fortschritts deutlich besser geworden. In über 99 von 100 Fällen taucht die tatsächlich gesuchte Person zuoberst auf.

Die notwendigen Rechtsgrundlagen, damit der Gesichtsbildabgleich zur Identifikation von Personen und Tatortspuren genutzt werden kann, bestehen bereits seit 2013. Für den künftig möglichen Gesichtsbildabgleich gelten die gleichen Datenschutzbestimmungen wie für Fingerabdrücke und DNA-Profile.

Bei verschiedenen Sicherheitsbehörden in der Schweiz, beispielsweise am Flughafen Zürich, kommt die Gesichtsbildabgleich-Technologie bereits zum Einsatz. Auch im Ausland - beispielsweise in Deutschland, Frankreich und Österreich - kennt man das System bereits. Dort werden höhere Quoten bei der Aufklärung von Straftaten und der Identifikation von Personen vermeldet.

«Zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung»

Das Fedpol bearbeitet gemäss eigenen Angaben jährlich über 340'000 Anfragen zur Identifikation und verzeichnet 110'000 Treffer pro Jahr. Die automatisierte Identifikation von Personen und Tatortspuren anhand von Finger- und Handabdrücken sei «ein zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung», schreibt der Bundesrat.

Das heutige Afis wurde im Jahr 2016 eingeführt und ist auf eine Betriebsdauer von zehn Jahren ausgelegt. 2026 wird es deshalb aus technischer und vertraglicher Sicht das Ende seiner Laufzeit erreichen. Die Einführung des neuen Systems soll gemäss heutigen Plänen Ende November 2026 abgeschlossen sein. (saw/sda)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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El_Chorche
06.04.2023 14:03registriert März 2021
Also ich weiss ja nicht, aber irgendwie könnte man das durchaus als Gesichtserkennung bezeichnen.
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Ökonometriker
06.04.2023 15:53registriert Januar 2017
Das ist eine ganz heikle Sache. Wahrscheinlichkeitsbasierte Gesichtsabgleichung liefert bei Personen dunkleren Teints eher falsch positive Resultate. Egal, ob Maschine oder Mensch schaut.
Als dunkelhäutiger Mensch besteht also eine grössere Chance, dass man plötzlich die Polizei vor der Tür hat, weil man dem verdächtigen auf den Fahndungsfotos ähnlich sieht.
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CrispMüesli
06.04.2023 20:26registriert Dezember 2016
Jetzt wäre es noch spannend zu wissen, die der Bund den Begriff "Erkennung" genau definiert.

Ich hab das Gefühl die meisten verstehen etwas anderes unter dem Begriff als der Bund...
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