Bundesrat soll Bericht zu 17 Jahre alter Motion vorlegen
Der Bundesrat soll Auskunft geben zu seinen Bemühungen für einen besseren Rechtsschutz im Falle von Uno-Sanktionen gegen Terrorverdächtige. Der Nationalrat hat ihn am Donnerstag beauftragt, einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten.
Ohne Gegenantrag hiess die grosse Kammer ein Postulat ihrer Aussenpolitischen Kommission (APK-N) gut. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden.
Hintergrund ist eine vom Parlament angenommene Motion des 2023 verstorbenen früheren Tessiner FDP-Ständerats Dick Marty aus dem Jahr 2009. Marty ging es namentlich darum, sicherzustellen, dass sich von Sanktionen betroffene Personen in einem unabhängigen Verfahren wehren können.
Der Nationalrat hatte Martys Motion als Zweitrat im März 2010 angenommen. Seither hatte das Parlament immer wieder auf die Abschreibung des Vorstosses verzichtet und die Frist zu dessen Behandlung verlängert. Am Donnerstag sprachen sich beide Räte erneut für eine Fristverlängerung um ein Jahr aus.
Das Postulat soll laut der APK-N sicherstellen, dass durch eine künftige Abschreibung kein Rückschritt entsteht. Die Kommission anerkannte, dass das Hauptziel der Motion inzwischen erreicht sei. Der Uno-Sicherheitsrat habe ein Verfahren eingeführt, das Betroffenen eine Streichung von der Sanktionsliste ermögliche, schrieb sie. Das Bundesgericht seinerseits habe bestätigt, dass in der Schweiz Rekurs gegen Sanktionsmassnahmen eingelegt werden könne.
Dennoch bestünden weiterhin Lücken bei den Verfahrensregeln im Zusammenhang mit Uno-Sanktionen. Konkret soll der Bericht etwa Auskunft geben zu den Kompetenzen der zuständigen Uno-Ombudsperson und den Bemühungen der Schweiz als Mitglied des Uno-Sicherheitsrats in den Jahren 2023 und 2024. (sda)
