Schweiz
Bundesrat

Gefälschte Unterschriften für Initiativen: Das sagt der Bundesrat

Noemie Roten, Direktorin Association Service Citoyen, posiert fuer den Fotografen mit einem Sammelbogen fuer die Unterschriftensammlung fuer die Service Citoyen-Initiative, am Mittwoch, 4. September 2 ...
Kommerzielle Unternehmen sollen beim Sammeln von Unterschriften betrogen haben – nun beabsichtigt der Bundesrat, der Praktik entgegenzuwirken.Bild: keystone

Trotz gefälschter Unterschriften: Bundesrat sieht keinen akuten Handlungsbedarf

13.09.2024, 14:3013.09.2024, 15:28

Keine Nachkontrollen und Sistierungen hängiger Initiativen und Referenden: Laufende Unterschriftensammlungen sollen wie geplant weiterlaufen. Der Bundesrat verzichtet nach dem Bekanntwerden von mutmasslichen Betrugsfällen auf drastische notrechtliche Massnahmen.

Nachkontrollen und Sistierungen hängiger Initiativen seien nicht vorgesehen, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Er stützt damit die Vorschläge der Bundeskanzlei.

«Es liegen bis heute keine belastbaren Indizien dafür vor, dass Volksbegehren nur dank gefälschter Unterschriften zustande gekommen wären», hielt der Bundesrat fest. Das Auszählungsteam werde verstärkt, erklärte Bundeskanzler Viktor Rossi in der Medienkonferenz. Die Fälschung einer Unterschrift sei ein Offizialdelikt.

Er sagte in der Medienkonferenz:

«Stichprobenartige Nachkontrollen wären rechtlich problematisch.»

Keine rechtliche Grundlage

Den Behörden fehlten überdies die rechtlichen Grundlagen sowohl für die Sistierung der Behandlung von Volksinitiativen als auch für die Nachkontrolle von Unterschriften. «Die Bedingungen, um per Notrecht entsprechende Grundlagen zu schaffen, sind nicht erfüllt.» Es gehe jetzt aber darum, das Vertrauen wiederherzustellen, so Bundeskanzler Rossi. Der Gebrauch der direktdemokratischen Instrumente solle niederschwellig bleiben. Es dürfe kein «bürokratisches Monster» entstehen.

«Der totale Überwachungsstaat [...] wäre mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar», stellt Rossi klar. Es könne nicht sein, dass erhoben werde, wer welche Intiative wann unterstützt habe.

Der Bundesrat will den unlauteren Praktiken bei Unterschriftensammlungen für Volksbegehren stattdessen mit strafrechtlicher Verfolgung, Prävention sowie Verbesserung der Abläufe entgegentreten. Weiter werde mit der Wissenschaft zusammengearbeitet, um nach neuen technischen Möglichkeiten betreffend Identifikation zu suchen. (rbu/leo/sda)

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Volksinitiative «für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung»Komitee: Kantonale Tierschutzvereine von Bern und Aargau sowie AntisemitenAbgestimmt am: 20.08.1893Inkrafttreten am: 22.12.1893
quelle: shutterstock
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