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Wegen Ausbreitung des Japankäfers aktiviert der Bund neuen Notfallplan

Japankäfer (Popillia japonica)
Der Japankäfer breitet sich in der Schweiz immer mehr aus. Bild: Shutterstock

Wegen Ausbreitung des Japankäfers aktiviert der Bund neuen Notfallplan

03.07.2025, 09:5603.07.2025, 14:32

Der invasive Japankäfer breitet sich in der Schweiz immer weiter aus. Die Käfer können vor allem in der Landwirtschaft grosse Schäden anrichten und ganze Ernten zerstören.

Ein neuer Notfallplan des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) legt nun einheitlich fest, wie betroffene Behörden im Verdachtsfall reagieren müssen. Der Bund mahnt die Bevölkerung zudem zum Auftakt der Ferien und zur Hauptflugzeit des Käfers zur Achtsamkeit:

«Die Käfer könnten als ‹blinde Passagiere› über grosse Strecken in Autos und Zügen transportiert und in weiteren Regionen der Schweiz gefährlich werden.»
Bund

Darum rät der Bund: «Wer einen verdächtigen Käfer findet, sollte diesen sofort einfangen und dem zuständigen Kantonalen Pflanzenschutzdienst melden.» Der Japankäfer könne allerdings leicht mit heimischen, ungefährlichen Arten wie dem Gartenlaubkäfer verwechselt werden, daher sei es wichtig, die charakteristischen Merkmale zu kennen.

Klarere Rollenverteilung von Bund und Kanton

Der neue Notfallplan basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre und soll eine möglichst effiziente Reaktion bei einem Verdacht oder Ausbruch des Schädlings ermöglichen.

Im Notfallplan werden unter anderem die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen klarer geregelt sowie Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers aufgelistet. Mit diesen Massnahmen strebt der Bund an, die weitere Verbreitung des Japankäfers zu verlangsamen und Schäden zu reduzieren.

Das ist der Japankäfer
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist gefrässig und kann erhebliche Schäden verursachen. Als Insekt frisst er Blätter, Früchte und Blüten von mehr als 400 Pflanzen. Im Stadium der Larve ernährt er sich hauptsächlich von Graswurzeln und gefährdet so Grünflächen aller Art. Ausgewachsene Käfer sind etwa so gross wie ein Fünfrappenstück (1 – 1,2 cm), mit metallisch grün schimmerndem Kopf und Halsschild sowie kupferbraunen Deckflügeln. An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine Haarbüschel zu erkennen. Am Hinterteil gibt es zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel. Der Japankäfer fliegt von Juni bis September. Während dieser Zeit besteht das Risiko, dass Reisende aus diesen befallenen Gebieten den adulten Käfer als «blinden Passagier» in weitere Teile der Schweiz oder Europa verschleppen.

Vier Kantone besonders betroffen

Aktuell sind in der Schweiz vier Befallsherde (in den Kantonen Basel, Schwyz, Wallis und Zürich) abgegrenzt, mit dem Ziel, den Käfer zu tilgen.

Ausserdem gibt es eine Befallszone (umfasst Teile der Kantone Wallis und Tessin), in der eine Tilgung nicht mehr aussichtsreich ist, aber die Ausbreitung des Schädlings eingedämmt wird.

Das musst du bei einem Verdacht tun

Um die Ausbreitung einzudämmen, gibt der Bundesrat vier Tipps für die Bevölkerung.

  • Fange den Käfer ein und lass ihn nicht wieder frei.
  • Prüfe das Vorhandensein von weissen Haarbüscheln auf beiden Seiten des Hinterleibs.
  • Friere den Käfer ein. Mach ein Foto des Insekts und notiere den genauen Standort, an dem es beobachtet wurde.
  • Kontaktiere so rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst des Kantons.

Alle Informationen des Bundes zum Japankäfer findest du hier. (ome)

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