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Das musst du tun, wenn du einen Japankäfer entdeckst

Japankäfer (Popillia japonica)
Die Kantone Zug und Obwalden rufen die Bevölkerung auf, mögliche Sichtungen des Japankäfers zu melden.Bild: Shutterstock

Bevölkerung soll Japankäfer-Verdachtsfälle melden

26.06.2025, 10:4326.06.2025, 14:37
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Die Kantone Zug und Obwalden rufen die Bevölkerung auf, mögliche Sichtungen des Japankäfers zu melden. In beiden Kantonen war bislang noch kein Exemplar dieses Schädlings gefunden worden.

Der Japankäfer sei eine ernsthafte Gefahr und breite sich in der Schweiz aus, hiess es in einer Mitteilung des Kantons Zug vom Donnerstag. Der Kanton Obwalden teilte mit, dass das Insekt über 400 Pflanzenarten, so auch Mais, Obstbäume, Beerensträucher oder Wiesenflächen, befallen und grosse Schäden anrichten könne.

Massnahmen in beiden Basel nach neuen Japankäfer-Funden
Nach den ersten Japankäfer-Funden dieses Jahrs intensivieren Basel-Stadt und Baselland ihre Massnahmen. Bis Ende September gilt im Befallsherd ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen sowie ein Transportverbot für Grüngut und Erde.

In beiden Kantonen tritt eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft, wie es in einem gemeinsamem Communiqué vom Donnerstag heisst. Japankäfer sind in den letzten drei Tagen - wie bereits letztes Jahr - in der Brüglinger Ebene in Münchenstein aufgetaucht. Weitere Fundorte sind der Basler Rosenfeldpark und der Wenkenpark in Riehen.

Mit dem nun geltenden Rasen-Bewässerungsverbot im definierten Befallsherd sollen die Grünflächen möglichst unattraktiv für die Eiablage der Käfer sein. Man darf aber weiterhin Blumen und Gemüse im Garten giessen. Der Befallsherd erstreckt sich über Gebiete in Basel und Muttenz sowie über Riehen, Münchenstein und Birsfelden

Sportrasenflächen sind vom Verbot ausgenommen. Betreiber können beim kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch anfordern. Somit sollen auf solchen Rasen Fadenwürmer zur Bekämpfung der Japankäfer eingesetzt werden. Dies gilt nur für Sportflächen, nicht für Privatgärten, wie die Behörden weiter mitteilen.

Das Verbot von Grüngut aus dem Befallsherd und der Pufferzone gilt während der Flugzeit des Käfers. Auch Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Kompost darf nicht aus dem befallenen Gebiet hinaus transportiert werden. Die reguläre Grünabfuhr der Gemeinden ist davon nicht betroffen. Japankäfer-Verdachtsfälle sollten den Behörden gemeldet werden, wie es weiter im Communiqué heisst. (sda)

In Nachbarkantonen von Zug und Obwalden sind bereits Japankäfer beobachtet worden. Damit Populationen frühzeitig erkannt werden können, haben beide Kantone Fallnetze installiert. Sie rufen zudem die Bevölkerung auf, allfällige Verdachtsfälle zu melden.

Ein verdächtiger Käfer soll eingefangen und eingefroren werden. Der Fund soll, zusammen mit einem Foto sowie Angaben zum Fundort dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.

Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Japankäfer leicht mit dem Mai- und Junikäfer verwechselt werden kann. Damit das nicht geschieht, findest du unten die Unterschiede erklärt. (ome/sda)

So kann man zwischen Japankäfer und Mai- und Junikäfer unterscheiden:

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