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Der Streit um die Mieten eskaliert, bevor er richtig begonnen hat

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Wie hoch dürfen Mietzinse sein? Der Bundesrat will die Frage mit einem neuen Gesetz regeln.Bild: Keystone-sda

Der Streit um die Mieten eskaliert, bevor er richtig begonnen hat

Der Bundesrat hat am Freitag einen Gegenvorschlag zur Mietpreis-Initiative angekündigt. Und schon gehen die Wogen hoch. Die Initianten sprechen von einem «Skandal».
25.09.2026, 20:4525.09.2026, 21:36
Fabian Schäfer / ch media

Geht er, bleibt er, wie lange noch? Der Rücktritt von SVP-Bundesrat Guy Parmelin ist das grosse Gesprächsthema in Bundesbern. Manche hatten erwartet, dass der Wirtschaftsminister die Bundesratssitzung vom Freitag nutzt, um seinen Abgang anzukündigen. Doch weit gefehlt. Stattdessen stellte Parmelin an der Sitzung die Weichen für einen schwierigen Abstimmungskampf, den sein Departement austragen muss – dannzumal jedoch ohne ihn. Die Rede ist von der «Mietpreis-Initiative». Sie kommt frühestens 2028 an die Urne. Dass Parmelin dann noch im Amt ist, erwartet kaum jemand.

Fast alle erwarten hingegen eine heftige Auseinandersetzung. Hinter der Initiative stehen nebst dem Mieterverband die linken Parteien und die Gewerkschaften. Sie wollen in der Verfassung definieren, wann eine Miete missbräuchlich ist. Zudem verlangen sie automatische und regelmässige Überprüfungen bestehender Mietzinse. Die Initiative trifft einen Nerv, nicht zuletzt wegen der Wohnungsknappheit in Teilen des Landes. Auf dem UBS-Sorgenbarometer sind die Wohnkosten an siebter Stelle hinter Themen wie Krankenkassen, Umweltschutz oder Ausländerpolitik.

Bereits der erste Vorentscheid zur Miet-Initiative löst Protest aus. Auf Guy Parmelins Vorschlag hin hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, die mutmasslich populäre Initiative mit einem Gegenvorschlag zu kontern. Damit anerkennt er, dass die heutigen Regeln nicht ausreichen, um die Vorgaben der Verfassung umzusetzen. Diese verlangt, dass der Bund «Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen, namentlich gegen missbräuchliche Mietzinse» erlässt.

Badran spricht von einem «Gegenteils-Vorschlag»

Der Bundesrat gibt nun offen zu, die heutigen Vorschriften seien «komplex und zuweilen undurchsichtig». Die Details seines Gegenvorschlags sind noch nicht definiert. Das Ziel aber steht fest: Die Vorlage soll «klare, transparente und nachvollziehbare» Regeln für die Gestaltung von Mietzinsen bringen, gelobt der Bundesrat.

Die Initianten glauben ihm kein Wort. In einer ungewöhnlich scharfen Stellungnahme haben sie seine Vorschläge umgehend zerzaust. Der Bundesrat wolle die «Mietpreis-Explosion» sogar noch beschleunigen, moniert der Mieterverband. Nach seiner Auslegung würde der geplante Gegenvorschlag die gesetzliche Renditebegrenzung aufheben und Marktmieten erleichtern. Damit öffne der Bund «alle Schleusen» für weitere Preiserhöhungen.

SP-Nationalrätin Jaqueline Badran brachte die Fundamentalkritik auf den Punkt: Was der Bundesrat vorschlage, sei kein Gegenvorschlag, sondern ein «Gegenteils-Vorschlag». Wenn dies zutrifft, muss sich der Bundesrat vorwerfen lassen, die Regeln der direkten Demokratie zu verletzen: Ein Gegenvorschlag soll das Anliegen einer Volksinitiative aufnehmen und ihr nicht zuwiderlaufen.

Aussage gegen Aussage

Das Wirtschaftsdepartement weist die Vorwürfe zurück. Der Bundesrat wolle den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen ebenfalls verbessern, allerdings auf einem anderen – effizienteren – Weg als die Initianten. Aus Sicht des Bundes lässt sich das Ziel einfacher und besser erreichen: Die Politik soll im Gesetz Regeln festlegen, die so klar sind, dass sowohl die Mieter als auch die Vermieter wissen, ob ein Mietzins korrekt ist. In einem solchen System wäre auch die automatische «Mietzinskontrolle» unnötig, welche die Initiative verlangt. Sie würde gemäss dem Bund «den Aufbau eines sehr aufwändigen Kontrollapparats» erfordern.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Anfangsmietzinse künftig anhand einer «statistischen Vergleichsmiete» berechnet werden sollen. Diese würde auf den tatsächlich bezahlten Mietzinsen basieren. Heute hingegen würden neue Mieten «üblicherweise nach Marktkriterien» festgelegt, argumentiert das Wirtschaftsdepartement. Es hält fest, auch bei der Anpassung laufender Mieten wären Mieter mit dem Gegenvorschlag besser geschützt als heute.

Die Initianten widersprechen: Der Bundesrat liefere, was die Immobilienwirtschaft seit Jahren fordere. Der Kampf um die Deutungshoheit wird noch lange dauern. Der Bundesrat will seine Vorschläge erst 2027 in die Vernehmlassung schicken. (schweizheute.ch)

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