Schweiz
Christoph Blocher

Bundesratsrente: Wie viel verdient Christoph Blocher?

Blocher soll nicht mehr als 200'000 Franken pro Jahr verdienen: Kann das stimmen?

Der Bundesrat ist der Meinung, Christoph Blocher habe rückwirkend 2.77 Millionen Franken zugute, weil er seit 2008 auf seine Rente verzichtet hat. Doch nun gibt es Zweifel, ob Blochers Anspruch wirklich so hoch sein kann.
06.07.2020, 06:32
Patrik Müller / ch media
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Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 1. Juli über Wichtigeres zu befinden als über Christoph Blochers persönliches Begehren – beispielsweise über die Einführung einer Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Trotzdem warf auch die 2.77-Millionen-Franken-Forderung des Alt-SVP-Bundesrats Fragen auf.

Blocher hat seit seiner Abwahl Ende 2007 auf ein Ruhegehalt verzichtet, jetzt aber macht er auf einmal alle entgangenen Gelder geltend. Die «Schweiz hat Wochenende» hatte seine Forderung publik gemacht, darauf bestätigte die Bundeskanzlei, dass der Bundesrat Blochers Anspruch anerkannt habe. Dies allerdings zähneknirschend, wie CH Media aus Bundesratskreisen vernommen hat.

Former Swiss Federal councilor Christoph Blocher makes a phone call prior to a media visit of the exhibition of his collection entitled "Chefs-d??uvre suisses" (Swiss masterpieces in French) ...
Unternehmer, SVP-Doyen und Alt-Bundesrat: Christoph Blochers Familie gehört gemäss «Bilanz» zu den zehn reichsten der Schweiz.Bild: KEYSTONE

Das liegt auch an der Berechnung der ominösen Zahl, wie Informationen der CH-Media-Redaktion zeigen. Die 2.77 Millionen Franken implizieren nämlich, dass Blocher seit seiner Abwahl pro Jahr nicht mehr als rund 200'000 Franken verdient hat.

Blocher hat seit seiner Abwahl mehrere Verwaltungsratsmandate

Man fragte sich: Kann das sein bei einem derart aktiven Unternehmer, der mehrere Verwaltungsratsmandate innehatte (unter anderem bei der «Basler Zeitung») und immer noch innehat – unter anderem seit 2012 bei Robestate AG und seit 2008 bei Robinvest AG, wo er Verwaltungsratspräsident ist, und seit 2013 zudem bei der Zeitunghaus AG, die mehrere Gratiszeitungen herausgibt?

Das Problem ist folgendes. Das Ruhegehalt eines Ex-Bundesrats wird gekürzt, wenn er nach dem Austritt aus der Landesregierung pro Jahr mehr als rund 200'000 Franken pro Jahr verdient. Das war beispielsweise bei Ruth Metzler (CVP), Kaspar Villiger (FDP) und offenbar auch bei Joseph Deiss (CVP) der Fall.

Die Ruhegehälter und deren Kürzung sind in der «Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen» geregelt. Darin heisst es:

Solange eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.

Im Fall eines Bundesrats bedeutet das: Das aktuelle Jahresgehalt beläuft sich auf rund 450'000 Franken. Das Ruhegehalt beträgt exakt die Hälfte davon, also 225'000 Franken. Wenn nun also ein Alt-Bundesrat ein privates Einkommen von mehr als 225'000 Franken erzielt, so bekommt er nicht das volle Ruhegehalt.

Verdient der Alt-Bundesrat durch Verwaltungsratsmandate oder andere Arbeitseinkommen sogar 450'000 Franken oder mehr, bekommt er keinen Rappen Ruhegehalt. Dividenden zählen nicht als Erwerbs- oder Ersatzeinkommen.

Zur Zeit, als Blocher abgewählt wurde, betrug das Ruhegehalt noch nicht 225'000 Franken, sondern «nur» rund 200'000 Franken. Das heisst: Blocher hat seit 2008, als er rentenberechtigt wurde, offenbar nie mehr als 200'000 Franken pro Jahr verdient. Sonst käme er nicht auf die hohe Summe von 2.77 Millionen Franken, die ihm zusteht.

2007 ging Blocher davon aus, dass er mehr verdienen werde

Aber eben: Kann das sein? Blocher selbst ging nach seiner Abwahl 2007 davon aus, dass er ein so hohes Einkommen erzielen werde, dass er keine Bundesratsrente zu Gute haben werde.

Am 22. Dezember 2007 sagte Blocher an einer Pressekonferenz, er werde die Einkommensgrenze (von damals rund 200'000 Franken) «nächstes Jahr ziemlich sicher überschreiten». Das hiesse, dass zumindest für 2008 der Rentenanspruch zumindest gekürzt, wenn nicht weggefallen wäre.

An der damaligen Pressekonferenz sagte Blocher übrigens auch, dass ein freiwilliger Verzicht auf die Rente nicht infrage komme:

«Wenn ich Anrecht auf die Rente hätte, würde ich mir gut überlegen, ob ich das Geld dem Staat schenken würde.»

Lieber würde er das Geld an jemanden weitergeben, «bei dem ich weiss, wofür es verwendet wird». Man muss Blocher zugute halten, dass er diese Argumentation über all die Jahre durchgezogen hat und auch seit vergangenen Freitag wiederholt. Er hat Ende 2007 und auch später nie, wie ihm das nun unterstellt wird, populistisch damit geblufft, er brauche kein Geld vom Bund.

Die Berechnung der 2.77 Millionen Franken und damit die Frage, wie viel Blocher in all den Jahren als Verwaltungsrat verdient hat, wird nun von der Finanzdelegation des Parlaments geprüft werden.

«Werden alles überprüfen»: Parlamentarier nehmen Blochers Finanzen unter die Lupe
Er verlangt rückwirkend alles auf einmal: Über zwölf Jahre nach seiner Abwahl pocht SVP-Doyen Christoph Blocher auf seine Rentengelder als Altbundesrat. Aber kann er wirklich Jahr für Jahr Anspruch auf ein volles Ruhegehalt geltend machen? Hat er demnach seit 2008 nie mehr als 200 000 Franken pro Jahr verdient? Das letzte Wort diesbezüglich dürfte die Finanzdelegation (FinDel) des Parlaments haben; der Bundesrat legt ihr seinen – vorderhand positiven – Entscheid in der Angelegenheit vor. Das sechsköpfige Gremium übt die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen aus.

Deren Präsident, der Zuger CVP-Ständerat Peter Hegglin, hat vom Bundesrat in der Causa «Rente Blocher» zwar noch keine Unterlagen erhalten, wie er auf Anfrage erklärt. Sobald dies aber der Fall sei, werde er das Geschäft traktandieren und die Zuständigkeit klären. Sollte diese gegeben sein, werde die FinDel genau hinschauen, kündigt Hegglin an. «Dann werden wir alles überprüfen. Auch, ob überhaupt ein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht und auf welchen Betrag sich dieser in den einzelnen Jahren beläuft.»

Wie detailliert die Bundesverwaltung die Finanzen von Christoph Blocher schon gecheckt hat, ist nicht bekannt. Klar ist bloss, dass Altbundesräte für den Bezug von Ruhegehältern ihre Löhne und Renten offenlegen müssen.

Der nachträgliche Rentenbezug ist ein Novum, eine explizite rechtliche Regelung fehlt. Laut FinDel-Präsident Hegglin stellt sich dabei auch die Frage nach einer allfälligen Verjährung. In regulären Rentensystemen können Ansprüche nach einer gewissen Zeit nicht mehr geltend gemacht werden. «Die FinDel wird sich wohl allgemein mit der Frage befassen müssen, ob die rückwirkende Auszahlung eines Ruhegehalts überhaupt dem Sinn und Geist des Gesetzes entspricht.»

Der Bundesrat seinerseits hat bereits eine Überprüfung in Auftrag gegeben. Man wolle Klarheit darüber, wie ausgeschlossen werden könne, dass Ruhegehälter rückwirkend bezogen werden. Sollte dafür Gesetze oder Verordnungen angepasst werden müssen, würde der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft unterbreiten. Der Name «Lex Blocher» läge auf der Hand. (sva/ch media)
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Olma Ferkel Bundesrat
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Olma Ferkel Bundesrat
Bundesrat Ueli Maurer Olma 2016.
quelle: keystone / gian ehrenzeller
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147 Kommentare
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Mãozinha
06.07.2020 08:04registriert April 2020
Oops, da muss einer seine Finanzen dann doch noch offenlegen wenn er Bazeli will.
Gemäss Öffentlichkeitsprinzip wird und dann hoffentlich auch noch Einblick in seine ominösen Geschäfte gewährt.
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ELMatador
06.07.2020 07:10registriert Februar 2020
Es kann durchaus sein dass die Verwaltungsraatsmandate ein Einkommen von unter 200 tausend pro jahr einspielen.

- Wie wäre es Dividende Ausschüttungen
- Gewinn aus Anlagen und Wertpapier verkäufe


Er ghört zu den 10 reichsten Familien, wie er zu seinem Vermögen gekommen ist (sehr fraglich) sei dahingestellt. Es ist ein Schlag ins Gesicht von allen Schweizern die knapp bei Kasse sind.
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Fairness
06.07.2020 07:04registriert Dezember 2018
„Gschänkt und umegnoh isch gschtohle“, sagte uns Kindern jeweils unsere Grossmutter. Ein Wort sollte ein Wort sein. Er hat wohl gerade die Begrenzungsinitiative versenkt.
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