Schweiz
Coronavirus

Covid-Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal war rechtens

Covid-Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal war rechtens

13.01.2023, 12:0013.01.2023, 11:53
Mehr «Schweiz»
An employee at the "Covidservicepoint Teamescape" in Dresden, Germany, evaluates a Corona quick test in a prison cell, Friday, Dec. 10, 2021. The Escape Room, a realistically recreated thema ...
Bild: keystone

Die unterdessen aufgehobene Covid-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Tessiner Gesundheits- und Sozialeinrichtungen war zulässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde von 32 Privatpersonen abgewiesen.

Die vom Tessiner Staatsrat im September 2021 erlassene Testpflicht für das Gesundheitspersonal ohne Covid-Zertifikat stelle zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber geimpften oder genesenen Personen dar. Sie sei auch ein Eingriff in die persönliche Freiheit und das Recht auf Achtung des Privatlebens, schreibt das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Die Massnahme lasse sich jedoch rechtfertigen und sei damit rechtens gewesen. Mit dem Epidemiengesetz habe die dafür notwendige gesetzliche Grundlage bestanden. Zudem habe ein öffentliches Interesse daran bestanden, besonders verletzliche Personen in den entsprechenden Einrichtungen zu schützen.

Zum Zeitpunkt des Erlasses sei man davon ausgegangen, dass zwar auch geimpfte Personen das Corona-Virus übertragen könnten, von ihnen aber ein geringeres Ansteckungsvirus ausgehe. Die Beschwerdeführer forderten, dass sich das gesamte Personal regelmässigen Tests unterziehen solle.

Kein Nullrisiko

Dazu hält das Bundesgericht fest, dass die Behörden nicht eine Nullrisiko-Strategie hätten verfolgen müssen. Vielmehr sei es ihre Aufgabe gewesen, mit entsprechenden Massnahmen ein «akzeptables» Risiko zu schaffen, was verhältnismässig sei.

Die Massnahme sei darüber hinaus geeignet und erforderlich gewesen - eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Eingriffs in die Grundrechte. Die Behörde habe ein differenziertes Vorgehen gewählt und eine Alternative für Angestellte ohne Covid-Zertifikat geschaffen.

Die Betroffenen seien schliesslich auch nicht am Zugang zu ihrem Arbeitsplatz gehindert oder einer weiteren Pflicht unterstellt worden. Die Test seien darüber hinaus kostenlos gewesen.

Die Massnahme wurde per 1. April 2022 wieder aufgehoben. Das Bundesgericht hat dennoch über die Beschwerde entschieden, weil sich eine gleich gelagerte Frage in Zukunft wieder stellen und dann wiederum nicht rechtzeitig entschieden werden könnte.

(Urteil 2C_886/2021 vom 12.12.2022)

(aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
2 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
2
Internetadressen mit Domain .swiss frei verfügbar
Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in der Schweiz können seit Mittwoch den Domain-Namen .swiss erwerben.

Internetadressen mit der Domain .swiss waren bisher nur öffentlichen oder privaten Unternehmen und Organisationen vorbehalten.

Zur Story