Der direkte Gegenvorschlag zur CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe steht. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer entsprechenden Verfassungsänderung zugestimmt, der Entscheid fiel mit 24 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die Initiative selbst, und einen eigenen Gegenvorschlag der CVP, lehnte der Ständerat hingegen ab. Ehepaare sollen bei den Steuern und den Sozialversicherungen nicht schlechter gestellt werden als Konkubinatspaare, darin waren sich die Ständeräte einig. «Vor der Standesbeamtin sagen sie Ja zu einer Partnerin und das Resultat sind höhere Steuern», sagte CVP-Ständerat Pirmin Bischof (SO). «Der Handlungsbedarf ist unbestritten.»
Immer noch gebe es 80'000 verheiratete Paare im Erwerbsalter und eine Vielzahl von Rentnerpaaren, die ungleich behandelt würden, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Zwei Formulierungen in der CVP-Initiative gingen einer Ratsmehrheit aber zu weit. Im Initiativtext wird festgelegt, dass die Ehe als eine «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» definiert wird und eine «Wirtschaftsgemeinschaft» bildet. Die Mehrheit unterstützte einen direkten Gegenvorschlag aus dem Nationalrat, der zwar die Heiratsstrafe beseitigen will, die zwei kritisierten Punkte aber ersatzlos streicht.
Die Definition der Ehe im Initiativtext sei sehr konservativ, sagte SP-Ständerat Christian Levrat (FR). Werde diese Definition in der Verfassung festgeschrieben, sei eine Ausweitung, etwa auf homosexuelle Paare, in Zukunft ausgeschlossen.
Den Begriff «Wirtschaftsgemeinschaft» wollte eine Ratsmehrheit streichen, weil damit ein allfälliger Wechsel zu einer Individualbesteuerung ausgeschlossen wird. Heute werde bei Ehepaaren, bei denen beide arbeiteten, der Zweitverdienst faktisch weggesteuert, sagte Anita Fetz (SP/BS). «Da wird nur die Individualbesteuerung Abhilfe schaffen.»
Viele Befürworter des Gegenvorschlags äusserten sich allerdings auch skeptisch zur Individualbesteuerung. Mehrere Votanten sprachen sich etwa für ein Splitting- oder Teilsplitting-Modell aus. Allerdings wolle man sich die Möglichkeit der Individualbesteuerung nicht zum Vornherein verbauen, indem diese in der Verfassung explizit verboten werde.
Bei der CVP stiess der Gegenvorschlag erwartungsgemäss auf Widerstand, ebenso bei SVP und BDP. «Er ist das Papier nicht wert, auf das er gedruckt wurde, und führt zu Verzögerungen», sagte Konrad Graber (CVP/LU). Mit einem eigenen Gegenvorschlag scheiterte die CVP im Ständerat allerdings.
In einem Änderungsantrag zeigte sich die Partei bereit, auf eine Definition der Ehe zu verzichten. Den Begriff der «Wirtschaftsgemeinschaft» wollte sie aber beibehalten, um nicht die Einführung einer Individualbesteuerung zu ermöglichen.
«Die Individualbesteuerung führt zu einem riesigen administrativen Mehraufwand», sagte Pirmin Bischof. Erstens müssten Paare dann zwei Steuererklärungen ausfüllen. Zweitens müssten auch die Verwaltungen mit einem Mehraufwand von 30 bis 50 Prozent rechnen.
Zudem würde mit der Individualbesteuerung eine neue Diskriminierung geschaffen. Dies dann, wenn ein Paar ein sehr ungleiches Einkommen habe. Diese Personen bezahlten dann deutlich mehr Steuern als zwei Personen mit ähnlich hohen Einkommen.
Unterstützung erhielt der CVP-Antrag vom BDP-Ständerat Werner Luginbühl (BE). «Dieser Gegenvorschlag beseitigt einen wichtigen Stolperstein der Initiative.» Bezüglich Individualbesteuerung sei der Rat reif dafür, einen Systementscheid zu fällen. Denn die Nachteile würden klar überwiegen.
Ins gleiche Horn stiess auch Bundesrätin Widmer-Schlumpf. «Sagen Sie endlich einmal, was sie wollen», forderte sie die Ständeräte auf. Die Individualbesteuerung töne zwar gut, bringe aber in der Praxis viele Schwierigkeiten mit sich.
In den eigenen Reihen fand der Antrag allerdings nicht die volle Unterstützung, mehrere CVP-Ständeräte enthielten sich der Stimme. Der Entscheid fiel mit 27 zu 8 Stimmen bei 9 Enthaltungen.
Die Initiative lehnt der Ständerat ab. Unterstützung erhielt das Volksbegehren neben der CVP auch von SVP und BDP. Zuvor hatte sich bereits der Nationalrat gegen die Initiative und für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Der Bundesrat empfiehlt das Begehren zur Annahme.
Ein Minderheitenantrag von Robert Cramer (Grüne/GE), die Initiative teilweise für ungültig zu erklären, scheiterte im Ständerat mit 34 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung.
Zur Besteuerung von Ehepaaren behandelte der Ständerat am Mittwoch auch zwei Vorstösse. Stillschweigend angenommen hat er eine Motion von Pirmin Bischof, die eine Gesetzesrevision fordert, mit welcher die heutige steuerliche Benachteiligung von Verheirateten sowie von Einverdiener-Ehepaaren abgeschafft wird.
Keine Chance hatte eine Motion des Nationalrats Albert Rösti (SVP/BE), welcher die Grosse Kammer noch zugestimmt hatte. Rösti hatte gefordert, die Ungleichbehandlung bei den Steuern zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren sollte abgeschafft werden. Der Ständerat lehnte den Vorstoss stillschweigend ab. (sda)