Jeder von uns hat es Tag für Tag in der Hosentasche: das Smartphone, das uns ausfindig macht, das via GPS, WLAN und Mobilfunk verrät, wo wir sind und wo wir waren. Im Versuch, die Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen, will sich das der Bund zu Nutze machen. Um zu überprüfen, ob sich die Menschen an die neuen Vorgaben des Bundesrats halten, könnte er schon bald auf digitale Überwachung zurückgreifen.
Am letzten Donnerstag sagte Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), man prüfe, ob man via Handydaten herausfinden könne, ob und wo sich die Leute zu nahe kommen. Ein Sprecher des Datenschutzbeauftragten bestätigte am Folgetag, dass beim BAG ein entsprechendes Projekt in Planung sei. Die Schweiz würde damit dem Beispiel anderer Staaten folgen, die bereits Informationen über die Bewegungen der Bevölkerung sammeln und daraus Profile erstellen.
Marc Ruef, IT-Sicherheitsexperte bei der Zürcher Firma Scip, weiss, wie solche Bewegungsprofile aussehen. Er betrachtet sie als geeignete Mittel, um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen. «Grössere Ansammlungen von Menschen könnte man frühzeitig erkennen und von der Polizei auflösen lassen.» Zudem liessen sich auf diese Weise Infektionswege nachvollziehen. Bewegungsprofile würden allgemein helfen, gesellschaftliches Verhalten besser zu verstehen, sagt Ruef, der auch an künftige Krisensituationen denkt: «Bei kommenden Pandemien könnten wir effizienter reagieren.»
An der technischen Machbarkeit dürfte die Nutzung von Big Data indes nicht scheitern. Ruef erklärt, es sei vergleichsweise wenig aufwendig, die Daten der Mobiltelefone zu sammeln. «Technologie und Infrastruktur sind vorhanden, Mobilfunkanbieter können die Bewegungsdaten direkt an die Bundesstellen weitergeben.»
Letztlich liegt es aber am Bund, der entscheiden muss, wie weit er bei der Bekämpfung des Virus geht. Rein rechtlich bleibt ein grosser Spielraum: Da seit letzter Woche die ausserordentliche Lage gilt, haben die Behörden weitreichende Kompetenzen bei der Beschaffung von Personendaten. Dass Fragen bezüglich Datenschutz da nicht weit sind, liegt auf der Hand.
An einer Medienkonferenz am Samstag beschwichtigte das BAG. Der Bundesrat prüfe die Möglichkeit, anhand der Mobiltelefon-Bewegungen eine Karte zu erstellen, um Corona-Fälle zu identifizieren. Es gehe aber nicht darum, ein Tracking-System aufzubauen wie im asiatischen Raum, sagte Daniel Koch. Die Daten blieben anonymisiert, die Behörden hätten kein Tool, womit sie den Aufenthaltsort der Menschen in Echtzeit verfolgen können. Man werte immer nur Vergangenheitsdaten aus.
Auch Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Justiz, wischte datenschutztechnische Bedenken beiseite: «Die Daten können nicht mit realen Personen verknüpft werden.» Das BAG bestätigt diese Informationen auf Anfrage von CH Media. Ein Sprecher ergänzt: «Allfällige Massnahmen müssen immer konform mit dem Datenschutzgesetz sein.»
Den gleichen Ton schlägt auch Marc Ruef an: «Datenschutz wird in der Schweiz grossgeschrieben.» Der Persönlichkeitsschutz soll also so weit wie möglich aufrechterhalten werden. Das bedeutet aber keineswegs, dass damit das letzte Wort gesprochen ist. Wahrnehmungen könnten sich schnell ändern und die gesetzlichen Rahmenbedingungen kurzfristig angepasst werden, sagt Ruef. «Wir sind in einem Ausnahmezustand.» (aargauerzeitung.ch)