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Games und Filme sollen verbindliche Jugendschutz-Regeln erhalten

Games und Filme sollen verbindliche Jugendschutz-Regeln erhalten – sagt der Bundesrat

15.03.2019, 10:4815.03.2019, 11:01
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epaselect epa06998139 A woman interacts with a display of computer games during the press preview of the exhibition 'Videogames: Design/Play/Disrupt' at the V&A Museum in London, Britain ...
Minderjährige sollen vor Gewalt und Pornographie geschützt werden (Symbolbild).Bild: EPA/EPA

Der Bundesrat will den Jugendschutz bei Games und Filmen schweizweit einheitlich regeln. Damit sollen Minderjährige vor Gewalt oder Pornografie geschützt werden. Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Die neue Regelung soll alle Kinos, Videotheken, Online-Versandhandel, Verkaufsstellen und Videoportale zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichteten. Heute ist das Sache der Kantone, die das Problem in der Regel den Branchen überlassen.

Diese sollen auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle in erster Linie von den Akteurinnen im Film- und Videospielebereich entwickelt werden. Die Jugendschutzregelung könnte vom Bundesrat für verbindlich erklärt werden.

Auch Anbieterinnen von Videoplattformen sollen in die Pflicht genommen werden. Das neue Gesetz sieht eine Rechtsgrundlage vor für Schweizer Anbieterinnen solcher Plattformen und Portale, die sich an die soeben revidierte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) anlehnt.

Anbieterinnen von Abruf- und Plattformdiensten im Filmbereich mit Sitz in der Schweiz hätten vergleichbare gesetzliche Verpflichtungen wie solche mit Sitz oder Tochtergesellschaft in der EU. Sie würden zudem verpflichtet, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten. Damit will der Bundesrat ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Juni 2019. (sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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TanookiStormtrooper
15.03.2019 13:06registriert August 2015
Funktioniert doch eigentlich ganz gut. Ich hab mal im Laden einen Jungen gesehen, der dich dort die halbe Horror-DVD-Abteilung kaufen wollte. An der Kasse wurde nach dem Ausweis gefragt, wird nächste Woche 18. Kommentar der Kassiererin: "Komm nächste Woche wieder."
Das grössere Problem sind Eltern, die ihrem 12 jährigen ein GTA kaufen, damit der kleine ruhigstellt wird.
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Nik G.
15.03.2019 13:35registriert Januar 2017
Wie soll man eine funktionierende Alterprüfung einführen? Das funktioniert nur wen man einen Personalisierten Internet Zugang hat. Jeder Schweizer Internet User müsste sich persönlich Registrieren. Somit könnte man alles loggen wer was gemacht hat.
Statt verbieten würde man besser Aufklärung anbieten. Ich bin für 1 Lektion pro Woche beginnend in der Primarschule Thema Internet, Soziale Medien, Games.
Oder haben sie wirklich das Gefühl die Frage 18 JA/ Nein schreckt davon ab eine Homepage zu besuchen. Not
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