Die fünf Schweizer AKW verfügen über keine Laufzeitbeschränkung. Sie dürfen so lange weiterbetrieben werden, wie sie sicher sind, so das Gesetz. Auch in der Energiestrategie 2050 des Bundes ist kein fixes Abschaltdatum vorgesehen. Verboten wäre allerdings der Bau von neuen AKW. Gleichwohl hat die Betreiberin BKW 2013 angekündigt, Mühleberg aus wirtschaftlichen Gründen 2019 vom Netz zu nehmen.
Auch die Axpo dürfte bei Beznau 1, das derzeit vom Netz ist, zur Erkenntnis kommen, dass die notwendigen Reparaturen zu teuer sind. Das jedenfalls glaubt Energieministerin Doris Leuthard. Laut der Initiative vom 27. November müssten Mühleberg, Beznau 1 und 2 bereits im nächsten Jahr stillgelegt werden. Gösgen würde 2024 folgen, Leibstadt 2029.
Die Gegner der Atomausstiegsinitiative warnen: der Ausstieg aus der Kernenergie erfolge zu rasch. Das führe im Stromnetz zu Engpässen und gefährde die Versorgungssicherheit.
Technisch wäre es durchaus machbar, im nächsten Jahr Mühleberg und Beznau 1 und 2 vom Netz zu nehmen, ohne dass es zu einem Blackout kommt. Der Atomstrom müsste aber durch Importe aus dem Ausland oder durch mehr inländisch produzierten Strom kompensiert werden.
Das erfordert den Umbau des Stromnetzes. Sprich: Leitungen müssten gebaut oder umgerüstet und zusätzliche Transformatoren installiert werden. Letztere transformieren die Stromspannung von Höchst- zu Hoch-, zu Niederspannung. Wie im Strassennetz die Autobahn zur Hauptstrasse führt und diese weiter in Nebenstrassen mündet, transformieren Trafos den Strom hinunter, bis er zum einzelnen Haushalt geführt werden kann.
Beznau 1 und 2 (sofern dieses dann wieder am Netz wäre) könnten per November 2017 relativ problemlos auch mit ausländischem Strom kompensiert werden. «Der dafür notwendige Trafo kann voraussichtlich rechtzeitig installiert werden», sagt Irene Fischbach, Sprecherin der Netzwerkbetreiberin Swissgrid.
Ungleich schwieriger gestaltet sich die Situation am Knotenpunkt Mühleberg. Dort ist laut Swissgrid ein dritter Trafo nötig, um die wegfallende Produktion mit ausländischem Strom zu kompensieren. Die Beschaffung sei eingeleitet und die Inbetriebnahme gemäss derzeitiger Planung für 2019 vorgesehen, sagt Fischbach.
Normalerweise dauert der Beschaffungsprozess für einen neuen Trafo zwei bis drei Jahre. Könnte man diesen – wie im letzten Winter zur Not in Beznau so geschehen – beschleunigt beschaffen, wäre auch in Mühleberg rechtzeitig ein Trafo vorhanden.
Komplizierter hingegen ist die Aufrüstung der Stromleitung Bassecourt-Mühleberg auf 380 kV Strom, um die Region Bern mit genügend Strom zu versorgen. Die Leitung aus dem Jahr 1978 wurde zwar für 380 kV gebaut. Seit ihrer Inbetriebnahme werden beide Stränge jedoch nur mit 220 respektive 132 kV Spannung betrieben. Um die Linie mit 380 kV betreiben zu können, muss Swissgrid ein Plangenehmigungsverfahren durchführen.
Heute gelten im Vergleich zu den 70er Jahren strengere Auflagen. Das macht gewisse bauliche Anpassungen nötig. Normalerweise dauert das Verfahren zwei bis drei Jahre. Potenzielle Einsprachen können eine Baubewilligung jedoch um Jahre hinauszögern.
Grundsätzlich denkbar ist auch, den wegfallenden Strom aus Mühleberg statt aus dem Norden, mit Strom aus Italien oder inländischem Strom zu kompensieren. So könnte etwa Wasserkraft aus dem Walliser Kraftwerk Nant de Drance in den Grossraum Bern transportiert werden.
Doch auch hier kommt das rechtsstaatliche Bewilligungsverfahren einer raschen Energiewende in die Quere: Zwischen Chamoson und Chippis entlang den Hängen am linken Rhône-Ufer ist der Bau einer neuen Freileitung von 30 Kilometern Länge schon seit Jahren juristisch blockiert. Derzeit befasst sich das Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde.
Faktisch läuft alles auf eine Güterabwägung hinaus: Um die AKW rasch vom Netz zu nehmen und damit das Risiko eines Atomunfalls zu minimieren, müsste der Bund beim Bewilligungsverfahren Abstriche machen. Er müsste sich über geltendes Recht hinwegsetzen, um praktisch über Nacht das Netz für die Energiewende fit zu machen.
Sicherheit oder Rechtsstaat? Welches Gut höher einzuschätzen ist, darüber entscheidet das Stimmvolk Ende November. (aargauerzeitung.ch)