Schweiz
Bundesrat

Personenfreizügigkeit: Schweiz reicht Anpassungs-Gesuch bei EU ein

Schweiz–EU

Personenfreizügigkeit: Schweiz reicht Anpassungs-Gesuch bei EU ein

07.07.2014, 14:1807.07.2014, 14:18

Die Schweiz hat am Montag das Begehren um Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens formell bei der EU eingereicht. Es basiert auf dem Umsetzungskonzept zur Zuwanderungsinitiative der SVP, welches der Bundesrat am 20. Juni verabschiedet hatte.

Dieses enthält die wichtigsten Eckwerte zur Steuerung der Zuwanderung ab 2017. Da diese nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar sind, möchte die Schweiz das Abkommen anpassen.

Dem Begehren beigelegt wurde ein Schreiben des Direktors des Bundesamtes für Migration (BFM), Mario Gattiker, an den Leiter der EU-Delegation im Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte. Gattiker hatte die EU bereits am 12. Juni darüber informiert, dass die Schweiz ein entsprechendes Begehren stellen werde.

Das Begehren stützt sich auf Artikel 18 des Freizügigkeitsabkommens. Dieser besagt, dass eine Vertragspartei dazu berechtigt ist, dem Gemischten Ausschuss einen Vorschlag bezüglich Anpassung des Abkommens zu unterbreiten.

Ein Verhandlungsmandat will der Bund bis im Herbst ausarbeiten. Dieses werde sich zum einen auf die Eckwerte des Zulassungsmodells, zum anderen auf eine Auslegeordnung der möglichen innen- und aussenpolitischen Szenarien stützen, teilte das EDA mit. (pma/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Beat Stocker widerspricht vor Gericht Aussagen von Pierin Vincenz
Das Zürcher Obergericht rollt den Fall um den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz neu auf. Seit dem erstinstanzlichen Urteil sind bereits mehr als vier Jahre vergangen. Alle News dazu im Ticker.
Das Obergericht hat vorsorglich zehn Prozesstage eingeplant. Ob diese alle genutzt werden, zeigt sich erst im Laufe der Verhandlung. Letzter Verhandlungstag ist am 21. August. Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist unklar.
Zur Story