Schweiz
Feministischer Streik

Frauen dürfen in Bern und Biel streiken – wenn sie dafür frei eingeben

Feministischer Streik

Frauen dürfen in Bern und Biel streiken – wenn sie dafür frei eingeben

16.05.2019, 05:5316.05.2019, 05:53

Die Städte Bern und Biel anerkennen eine Teilnahme ihrer Angestellten am Frauenstreiktag vom 14. Juni. Wer am Frauenstreik teilnimmt, muss in beiden Städten aber Überstunden kompensieren oder einen Ferientag beanspruchen.

Die Stadt Bern legt auf den Frauenstreiktag keine Sitzungen oder wichtige Termine, wie der Gemeinderat am Donnerstag mitteilte. Zudem finden unter dem Motto «Solidarität für Frauen - Solidarität unter Frauen» auch in der Stadtverwaltung Aktionen statt.

Die Bundesstadt gestattet ihren Angestellten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten die Teilnahme am Frauenstreik. Die Zeit dafür gehe zu Lasten des Gleitzeit-, Überstunden oder Ferienkontos der betreffenden Mitarbeitenden, heisst es in der Meldung weiter.

Die Stadt Biel handhabt dies ebenso: wenn es die betrieblichen Verhältnisse erlauben, kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in Absprache mit dem oder der Vorgesetzten frei nehmen. Dafür müssen beispielsweise Überstunden kompensiert oder ein Ferientag bezogen werden, wie die Stadt am Mittwochabend mitteile.

Obwohl Biel in Sachen Gleichberechtigung gut dastehe, wolle man die Mitarbeitenden wenn immer möglich die Gelegenheit geben, am Frauenstreik teilzunehmen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Kein Streik, sondern politische Kundgebung

Auch der Kanton Bern handhabt die Teilnahme im Endeffekt gleich. Aus seiner Sich erfüllt der Frauenstreik formell nicht die Erfordernisse an einen Streik gemäss Personalgesetz.

Dazu müsste der Anlass mit konkreten Forderungen in Verbindung stehen, die sich gegen Erlasse des Regierungsrats richten. Zu diesen Forderungen müssten zudem gescheiterte Schlichtungsverhandlungen voraus gegangen sein.

Für den Kanton Bern ist der Frauenstreik eine politische Kundgebung, an der Mitarbeitende in ihrer Freizeit teilnehmen können. Das Personalamt empfiehlt den vorgesetzten Stellen, entsprechende Gesuche wohlwollend zu prüfen und eine Teilnahme nur in ausserordentlichen Fällen aus betrieblichen Gründen zu verwehren.

Eine Teilnahme unter Anrechnung der Arbeitszeit schliesst der Kanton Bern explizit aus. (sda)

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