Die Teileinstellung der Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft gegen den früheren Fifa-Präsidenten Sepp Blatter ist rechtskräftig. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde der Fifa abgewiesen.
Die Einstellung durch die Bundesanwaltschaft (BA) betrifft die Vergabe von Fernsehrechten an Jack Warner im Jahr 2005. Warner leitete damals die Caribbean Football Union (CFU). Es bestand der Verdacht, Blatter habe die Fernsehrechte weit unter dem Marktwert verkauft.
Die BA stellte das Verfahren im Mai vergangenen Jahres in diesem Punkt ein, weil sie den tatsächlichen Marktwert für die verkauften Fernsehrechte nicht ermittelt konnte und somit auch nicht die Höhe des Schadens. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Zudem hat die BA keine Hinweise auf eine ungetreue Geschäftsbesorgung bei der Vertragsabwicklung zu den Fernsehrechten durch Blatter gefunden.
Unterdessen sind diese Einstellungs-Gründe obsolet geworden, denn laut Berufungskammer könnte der Vertrag zu den Fernsehrechten strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Seit Vertragsabschluss sind über 15 Jahre vergangen und die Verjährungsfrist ist somit abgelaufen.
Weitergeführt wird die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit einer Zahlung im Februar 2011 von Blatter an Michel Platini in der Höhe von 2 Millionen Franken. Es besteht weiterhin der Verdacht, Blatter habe den damaligen Uefa-Präsidenten Platini damit unrechtmässig bereichert. (Beschluss BB.2020.203 vom 21.7.2021) (aeg/sda)