Der Fall der Firma Wavecom in Bülach ZH sorgt schweizweit für Schlagzeilen: Wie die Nordwestschweiz gestern aufdeckte, betreibt das Unternehmen auf dem Dach des Firmengebäudes eine mutmasslich illegale Abhöranlage.
Das ist heikel: Private dürfen nicht-öffentliche Gespräche ohne Sonderbewilligung nicht abhören. Nur schon das Anbringen einer Abhöranlage oder das Entwerfen von Konstruktionsplänen steht laut Bundesamt für Kommunikation (Bakom) unter Strafe.
Klar ist auch: Der Nachrichtendienst des Bundes ist über das Zentrum für elektronische Operationen in Zimmerwald BE Kunde von Wavecom. Das Verteidigungsdepartement in Bern hat entsprechende Recherchen der «Nordwestschweiz» bestätigt.
Ob zwischen Bülach und Zimmerwald verbotenerweise auch Daten – etwa über Schweizer Bürger – fliessen oder geflossen sind, ist offen. Technisch wäre dies gemäss unabhängigen Experten ohne Probleme möglich.
Anders als Privatfirmen darf der Schweizer Geheimdienst ganz legal Satelliten und andere Kommunikationskanäle abhören. Dazu verfügt der NDB über zwei grosse Satelliten-Abhörstationen, die zum schweizerischen Spionagesystem Onyx gehören.
Betrieben werden die Antennen vom Verteidigungsdepartement (VBS), das per Satellit übertragene, hauptsächlich zivile Mitteilungen aus der ganzen Welt abfängt. Eine spezielle Software durchsucht die Daten nach Stichwörtern, um aus der gigantischen Datenmenge relevante Informationen herauszufiltern.
Die kleinere der zwei Onyx-Abhöranlagen befindet sich in Wolfrichti BE. Mit Parabolantennen hört das VBS dort den Satellitenverkehr und den Funkverkehr im Hochfrequenzbereich ab.
Die zweite, grössere Anlage steht in Leuk VS. Deren Antennen sind in Richtung Süden auf verschiedene Satelliten ausgerichtet. Das Wallis eignet sich hervorragend dazu: Die Luft ist klar und staubarm, das umgebende Gebirge hält Funkstörungen von den Parabolantennen fern.
Ein Grossteil der Abhöranlage in Leuk gehört der Schweizer Firma Signalhorn AG, die wiederum einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland gehört.
Die Signalhorn AG steht im Ruch, eng mit dem amerikanischen Geheimdienst NSA zu kooperieren, dessen umfassende Spionagetätigkeit spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden bekannt ist. Die Firma bestreitet diese Verbindung. Auch der Bundesrat weiss von nichts.
Die in Leuk und Wolfrichti gesammelten Daten werden im Zentrum für elektronische Operationen der Armee in Zimmerwald ausgewertet. Die Abhörspezialisten der Armee verfassen anschliessend sogenannte Comint-Berichte für den NDB.
Comint steht für Communication Intelligence und bedeutet das Abfangen und Auswerten von Telekommunikation zwecks Spionage. Der NDB verfasst schliesslich zuhanden des Bundesrats und der Armeespitze regelmässige Lageberichte über die Sicherheit der Schweiz.
Die Frage, was der Geheimdienst in Leuk und Wolfrichti abhören darf, ist in der Verordnung über die elektronische Kriegsführung und Funkaufklärung (VEKF) geregelt.
Alle Daten von Personen im Ausland dürfen abgefangen, gespeichert und ausgewertet werden, auch wenn es Schweizer Bürger sind. Abgefangene Daten über Personen im Inland aber müssen vernichtet werden, es sei denn, es existiert eine richterliche Genehmigung zur Aufklärung eines Verbrechens.
Mit anderen Worten: Wenn zwei Schweizer in den Ferien auf Mallorca miteinander via Satellit telefonieren oder sich E-Mails schicken, dann müssen sie damit rechnen, auch vom NDB abgehört zu werden. Befindet sich aber mindestens einer der Gesprächspartner auf Schweizer Boden, ist Spionage illegal.
Wie Recherchen der «Nordwestschweiz» zeigen, hört die Firma Wavecom in Bülach mindestens zu Schulungszwecken Funkverkehr über Satellit ab. Theoretisch könnten dies auch Gespräche, Mails und Fax zwischen Inländern sein.