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Ständerat vertagt Debatte über Konzernverantwortung

Der Ständerat hat entschieden, nicht über den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zu entscheiden. Er stimmte einem Antrag von FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH) zu. (Archivbild)
Der Ständerat hat entschieden, nicht über den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zu entscheiden. Er stimmte einem Antrag von FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH) zu. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Trotz 54'000 Unterschriften: Ständerat vertagt Debatte über Konzernverantwortung

26.09.2019, 11:4826.09.2019, 15:59

Der Ständerat wird erst nach den Wahlen entscheiden, ob Schweizer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland haften sollen. Er hat am Donnerstag entschieden, das Geschäft zu vertagen.

Mit 24 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte der Rat einem Ordnungsantrag von FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH) zu. Dieser begründete sein Anliegen mit einer vor kurzem erfolgten Stellungnahme des Bundesrates. Die Kommission sollte Gelegenheit erhalten, diese Vorschläge zu prüfen, sagte Noser. Dadurch könnte ein mehrheitsfähiger Gegenvorschlag entstehen.

Die Initianten hatten im Vorfeld gegen ein solches Vorgehen protestiert. Sie hätten ihn als «Konzernlobbyisten» bezeichnet und ihm unterstellt, mit einem «unanständigen Buebentrickli» das Geschäft verzögern zu wollen, kritisierte Noser. Diese Vorwürfe hätten sie hunderttausendfach verschickt.

Die Initianten machten sich damit unglaubwürdig, befand Noser. «Wer sich glaubwürdig für Menschenrechte einsetzt, muss sich daran messen lassen, wie er mit Andersdenkenden umgeht.» Er vertrete eine andere Meinung als die Initianten, stellte Noser fest, habe diese aber noch nie persönlich angegriffen. Er nehme lediglich seine Rechte wahr. Dadurch verzögere sich die Volksabstimmung nicht.

«Reine Obstruktion»

Anders sieht es Robert Cramer (SP/GE). Er sprach im Zusammenhang mit Nosers Ordnungsantrag von «Obstruktion» und einem «Skandal». Bereits vorher sei alles getan worden, um das Geschäft auf die lange Bank zu schieben. Seit zwei Jahren werde diskutiert. Nun gelte es zu entscheiden. Die Gegnerinnen und Gegner hätten das Recht, den Gegenvorschlag abzuändern oder abzulehnen. Aber es gehe nicht an, die Diskussion zu verweigern.

Auch Stefan Engler (CVP/GR) zeigte kein Verständnis für Nosers Vorschlag. Es seien keine neuen Fakten hinzugekommen, betonte er. Die Vorschläge des Bundesrates, internationale Regelungen zu übernehmen, stammten faktisch aus dem Jahr 2014 - lange vor der Einreichung der Initiative. Es handle sich nicht um eine Reaktion auf die Initiative.

«Sehr sehr durchsichtig»

Die Kommission habe sich damit befasst und es abgelehnt, dieses Geschäft auf die lange Bank zu schieben, betonte Engler. Darauf wies auch Claude Janiak (SP/BL) hin. «Das ist sehr sehr durchsichtig», sagte er zu Nosers Vorgehen. Irgendwann laufe dann die Frist zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags ab.

Christian Levrat (SP/FR) wies darauf hin, dass der Bundesrat lediglich dargelegt habe, was er tun werde, wenn das Parlament keinen Gegenvorschlag beschliesse. Er warte also auf das Parlament. Wenn nun das Parlament seinerseits beschliesse, auf den Bundesrat zu warten, sei es schwierig, darin etwas anderes als Verzögerungstaktik zu sehen. Er habe das Gefühl, dass sich die Gegner der Initiative gerade das eigene Grab grüben, sagte Levrat weiter. Ihr Vorgehen erhöhe die Chancen der Volksinitiative an der Urne.

Wirtschaftsfreundlichere Variante

Andrea Caroni (FDP/AR) stellte fest, die Situation sei verfahren. Er habe aber das Gefühl, der Vorschlag des Bundesrates könnte einen Ausweg darstellen für ein «etwas wirtschaftsfreundlicheres» Projekt. Bereits in der Wintersession könnte der Ständerat sich damit befassen. Beat Rieder (CVP/VS) pflichtete ihm bei.

Er möchte einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln, sagte Beat Rieder (CVP/VS). Diese Möglichkeit biete sich mit dem bundesrätlichen Vorschlag. Erich Ettlin (CVP/OW) befand, es seien «ständeratslike» alle Möglichkeiten zu prüfen.

Bundesrat gegen Haftungsregeln

Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass der Bundesrat 2017 entschieden habe, keinen Gegenvorschlag vorzulegen. Im Parlament sei dann aber ein Gegenvorschlag ausgearbeitet worden. Als zuständige Bundesrätin habe sie dazu nicht Position beziehen können, weil kein Bundesratsentscheid vorgelegen sei.

Deshalb habe sie das Geschäft in den Bundesrat gebracht. Dieser habe entschieden, dass er den vorliegenden indirekten Gegenvorschlag mit Haftungsregeln ablehne. Weiter habe er entschieden, eine Vorlage ohne Haftungsregeln zu erarbeiten, wenn das Parlament keinen indirekten Gegenvorschlag beschliesse. (sda)

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