Susanne Leutenegger Oberholzer kann es kaum glauben: «Das darf nicht wahr sein. Aus rechtlicher Sicht ist das eigentlich eine Katastrophe», sagt die Baselbieter SP-Nationalrätin. Und doch ist es Tatsache: Es ist nicht geregelt, wem der Euro-Airport Basel-Mulhouse eigentlich gehört. «Der Staatsvertrag von 1949 äussert sich nicht direkt zur Frage der Eigentumsverhältnisse», räumt der Bundesrat auf Anfrage ein. Das Abkommen regelt einzig den Fall eines Verkaufs. Der Nettoerlös würde dann zwischen Frankreich und der Schweiz aufgeteilt – im Verhältnis der durchschnittlichen Verkehrsanteile im französischen und im Schweizer Sektor.
Sind im Schweizer Recht die Eigentumsverhältnisse nicht klar geregelt, gehört eine Immobilie immer dem Grundbesitzer, stellt Juristin Leutenegger klar. «So drohen wir unterzugehen. Geht es hart auf hart, hat die Schweiz gar nichts zu sagen.» Das sei alles andere als harmlos. Immerhin komme es regelmässig zu Streitigkeiten. Sei es über Steuerfragen, Anstellungsbedingungen, Mobilfunkanlagen oder Anflugrouten.
Auch Leutenegger schlägt sich als Vizepräsidentin des Schutzverbands der Bevölkerung immer wieder mit dem Flughafen und den Behörden herum. Sie spricht von einem «fast schon rechtsfreien Raum». Aktuelles Beispiel: die finanziellen Überschüsse. Gemäss dem Abkommen werden sie im Verhältnis zum Personen- und Güterverkehr verteilt. Nur werde dies von Frankreich und der Schweiz derzeit unterschiedlich interpretiert, erklärt der Bundesrat. Der Flughafen-Verwaltungsrat hat deshalb eine Arbeitsgruppe beauftragt, eine Vereinbarung über vergangene und zukünftige Gewinne auszuhandeln.
Christoph Brutschin scheint weniger Bedenken zu haben: Im Staatsvertrag sei der Euro-Airport als paritätische Institution ausgestaltet, lässt der Basler Wirtschaftsdirektor ausrichten. Heisst: In wichtigen Fragen sind die Schweiz und Frankreich gleichberechtigte Partner. Doch auch Brutschin, der selber im Flughafen-Verwaltungsrat sitzt, weiss, dass der Euro-Airport ein Spezialfall ist und stets eine Einigung zwischen den beiden Staaten nötig ist. «Das wird dadurch erschwert, dass der Flughafen auf französischem Boden liegt und deshalb im Staatsvertrag festgelegt ist, dass immer dann, wenn der Staatsvertrag Fragen nicht klärt, französisches Recht gilt.»
Leutenegger kann das nicht nachvollziehen – zumal die Schweiz in der Vergangenheit einen Grossteil der Investitionen getätigt hat. Und der Bundesrat will gemäss seinem im März vorgelegten Luftfahrt-Bericht den Stellenwert des Euro-Airports noch verstärken. Verkehrsministerin Doris Leuthard spricht von einem Flughafen von nationaler Bedeutung. Weil einzig am Euro-Airport noch Reserven bestehen, will die Landesregierung diese verstärkt nutzen, um so die steigende Nachfrage abdecken zu können.
Angesichts fehlender Rechtssicherheit sind diese Pläne für Leutenegger schwer zu verstehen: «Bei Konflikten kann weiterhin immer Frankreich bestimmen.» Bisher aber seien seitens der Schweiz keine Anstalten zu beobachten gewesen, daran etwas zu ändern. Deshalb ist nun die SP-Nationalrätin aktiv geworden. Vom Bundesrat will sie wissen, welche Schlussfolgerungen er aus den Fragen rund um die Eigentumsverhältnisse zieht. Für Leutenegger selber ist klar: «Der Staatsvertrag muss so rasch wie möglich angepasst werden.