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Im Kanton St.Gallen dürfen Unterschriften jetzt digital gesammelt werden

Im Kanton St.Gallen dürfen Unterschriften künftig digital gesammelt werden

Ab dem 1. September können im Kanton St.Gallen kantonale Initiativen und Referenden auch digital unterzeichnet werden.
31.08.2026, 15:1531.08.2026, 15:15

Die Regierung hat einen Pilotversuch mit E-Collecting genehmigt. Eine erste Initiative, die davon profitieren könnte, ist am Start.

Die Schachteln mit den gesammelten Unterschriften, bei der Einreichung der gesammelten Unterschriften fuer ein Referendum gegen das Zivildienstgesetz bei der Bundeskanzlei, am Donnerstag, 15. Januar 2 ...
Im Kanton St.Gallen müssen Unterschriften künftig nicht mehr zwingend physisch gesammelt werden. (Symbolbild)Bild: keystone

Es handle sich «um den schweizweit ersten Pilotversuch», teilte der Kanton am Montag mit. Die Spielregeln hatte der Kantonsrat im Juni 2025 festgelegt. Der Gesetzesentwurf blieb damals weitgehend unbestritten. Den Anstoss gab eine Motion aus den Reihen der SVP. Sie wurde 2018 mit nur wenigen Gegenstimmen überwiesen.

Für das E-Collecting gilt vorläufig eine Limite: In der ersten Phase des Versuchs ist der Anteil der elektronischen Unterschriften auf maximal 50 Prozent beschränkt. Es braucht also weiterhin die Unterschriftensammlung auf der Strasse oder via Postversand. Später könnte die Regierung den Anteil der elektronischen Unterzeichnungen erhöhen, beispielsweise auf 75 Prozent.

Bisher ist das Pilotprojekt zudem auf kantonale Unterschriftensammlungen angelegt, für kommunale Referenden und Initiativen gibt es die Möglichkeit noch nicht.

Mindestzahl an Unterschriften bleibt

Zuerst sollen nun im Kanton St.Gallen Erfahrungen mit der neuen Möglichkeit gesammelt werden. Deshalb bleibt auch die Zahl der verlangten Unterschriften für Referenden und Initiativen unverändert. Sollte es aber mit E-Collecting plötzlich deutlich mehr Referenden oder Initiativen geben, bräuchte es allenfalls eine Anpassung der Mindestzahlen, hiess es in der Debatte.

Zu den Vorteilen von E-Collecting gehört, dass das Sammeln von Unterschriften für die Komitees vereinfacht und ortsunabhängig möglich wird. Die Hürden werden kleiner.

Falsche und mehrfache Unterzeichnungen können verhindert werden, weil die Unterschriften jeweils automatisiert mit dem Stimmregister abgeglichen werden. Dadurch werden die Gemeinden entlastet, weil sie nicht mehr so viele auf Unterschriftenbögen handschriftlich eingetragene Namen bescheinigen müssen.

Ablauf wie bei der Steuererklärung

Wie aber funktioniert die digitale Unterschrift? Ausgangspunkt ist die E-Collecting-Plattform des Kantons (ecollecting.sg.ch), auf der man sich einloggen kann. Sie wurde von der Abraxas Informatik AG entwickelt, an der die Kantone St.Gallen und Zürich beteiligt sind. Auf der Plattform finden sich alle aktuellen Initiativen und Referenden, die unterschrieben werden könnten.

Der andere Weg führt über einen QR-Code, der vom Initiativ- oder Referendumskomitee zur Verfügung gestellt wird. Bei beiden Varianten muss man sich vor der elektronischen Unterschrift über das kantonale E-Login authentifizieren. Das funktioniert wie bei der Online-Steuererklärung und anderen digitalen Dienstleistungen des Kantons.

Die Identifikation der unterzeichnenden Person sei zentral. Wegen der Vorgaben des Datenschutzes und für die Wahrung des Stimmgeheimnisses seien zudem «spezifische technische Vorkehrungen» getroffen worden, heisst es in der Mitteilung.

Kein Komitee mehr notwendig

Vereinfacht wird mit dem neuen System nicht nur das Unterschreiben. Auf der E-Collecting-Plattform werden nach der kommenden Septembersession alle Vorlagen aufgeführt, gegen die ein Referendum ergriffen werden könnte, kündigte Staatssekretär Benedikt van Spyk gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA an. Das bedeutet, dass dort künftig jede und jeder eine Sammlung von Unterschriften starten kann. Es brauche dafür zumindest beim Start kein Komitee mehr.

Anders ist die Situation bei Initiativen. Zu den Voraussetzungen gehört dort unter anderem ein formulierter Text mit der Forderung, der von der Staatskanzlei geprüft werden muss. An diesem Punkt befinde sich aktuell eine Initiative, erklärt der Staatssekretär. Es könnte das erste Volksbegehren sein, das im Kanton St.Gallen die Möglichkeit von E-Collecting nutzt. Welche Inhalte die Initiative hat, wollte van Spyk nicht verraten. (sda)

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