Schweiz
Gesellschaft & Politik

Abstimmen mit Schablone für sehbehinderte Menschen

Abstimmen mit Schablone: Stimmgeheimnis soll auch für sehbehinderte Menschen gelten

07.06.2022, 18:1107.06.2022, 18:11

Der Nationalrat will bei Volksabstimmungen die Einführung von Abstimmungsschablonen. Diese ermöglichen es Menschen mit einer Sehbehinderung, geheim abzustimmen. Der Bund soll nach dem Willen der grossen Kammer die Voraussetzungen für den Einsatz der Hilfsmittel schaffen.

Oppositionslos hiess der Nationalrat am Dienstag eine entsprechende Motion gut. Erarbeitet hatte den Vorstoss seine Staatspolitische Kommission (SPK-N). Er geht nun an den Ständerat. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme.

Aktuell bräuchten blinde und sehbehinderte Menschen beim Ausfüllen der Unterlagen oft Unterstützung einer weiteren Person, begründet die Kommission ihr Vorhaben. Dabei müssten sie dieser Person vertrauen, dass diese die Stimme wie gewünscht abgebe. Das Stimm- und Wahlgeheimnis der Betroffenen sei nicht gewahrt.

Bis zu 100'000 Betroffene

Die Kommission geht davon aus, dass zwischen 80'000 und 100'000 Personen in der Schweiz von der Einschränkung betroffen sind. Die Abstimmungsschablonen helfen blinden und sehbehinderten Menschen zu erfühlen, wo für welche Vorlage ein Ja oder Nein eingetragen werden muss.

Video: watson/parlament

«Unsere Demokratie ist nur vollständig, wenn alle Schweizerinnen und Schweizer teilhaben können», sagte Kommissionssprecher Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Es handle sich um eine einfache und schnelle Lösung, um zumindest einige der bestehenden Probleme zu lösen.

Eingesetzt werden sollen die Schablonen bei allen nationalen Abstimmungen. Gemeinden, die eine elektronische Auszählung kennen und daher eigene Stimmzettel einsetzen, sollen nach einer Übergangsfrist eine Lösung anbieten müssen. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
42-jähriger schoss nach Gottesdienst in Wald ZH herum – heute muss er vor Gericht
Der 42-jährige Mann, der im Oktober 2024 vor der reformierten Kirche Wald herumschoss, muss sich heute Dienstag am Bezirksgericht Hinwil verantworten. Die Staatsanwaltschaft will ihn in eine stationäre Massnahme einweisen.
Der Sonntagsgottesdienst in der reformierten Kirche Wald vom 13. Oktober 2024 verlief alles andere als besinnlich. Der Beschuldigte setzte sich während des Gottesdienstes neben seine damals 85-jährige Pflegemutter in die Kirchenbank und redete eindringlich auf sie ein.
Zur Story