Schweiz
Gesellschaft & Politik

Michael Lauber: FDP empfiehlt Bundesanwalt zur Wiederwahl

FDP empfiehlt Bundesanwalt Lauber zur Wiederwahl

10.09.2019, 19:2710.09.2019, 19:27
Bundesanwalt Michael Lauber holt zum Konter aus: Er hat nun seinerseits ein Ausstandsgesuch gegen den Bundesstrafrichter eingereicht, der ihm Befangenheit vorgeworfen hat. (Archivbild)
Bundesanwalt Michael Lauber.Bild: KEYSTONE

Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Bundesanwalt Michael Lauber zur Wiederwahl. Sie hat ihn am Dienstag angehört. Die Gerichtskommission hatte sich gegen seine Wiederwahl gestellt. Die CVP-Fraktion gibt dagegen keine Wahlempfehlung ab.

Lauber habe die Fragen der Fraktion «überzeugend beantworten können», teilte die FDP am Dienstagabend mit. Die Fraktion habe deshalb nach kurzer Diskussion deutlich entschieden, ihn zur Wiederwahl zu empfehlen. Unter anderem auch «aus Respekt gegenüber der Unabhängigkeit der Institutionen».

CVP gibt sich bedeckt

Die CVP-Fraktion gibt dagegen keine Wahlempfehlung ab. Eine «Politisierung» der Wahl des Bundesanwaltes sei der Institution Bundesanwaltschaften unwürdig, heisst es in der Mitteilung vom Dienstagabend. Man berufe sich zudem auf das persönliche Wahlgeheimnis. Wie es weiter heisst, hat die CVP-Fraktion Lauber sowie Hanspeter Uster, den Präsidenten der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft, und Jörg Zumstein (Mitglied der Aufsichtsbehörde) zu Hearings geladen.

Vergangene Woche hatte die Gerichtskommission dem Parlament empfohlen, den Bundesanwalt nicht für eine weitere Amtsperiode zu wählen. Sie sprach sich mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Wiederwahl aus. Der Hauptgrund sei juristischer Natur, sagten Kommissionspräsident Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) und Matthias Aebischer (SP/BE), der Präsident der zuständigen Subkommission.

Sie verwiesen auf das Urteil des Bundesstrafgerichts. Dieses kam zum Schluss, dass Lauber Verfahrensregeln verletzte, als er Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino nicht protokollierte. Lauber muss deshalb in den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten.

Das Parlament wird am 25. September entscheiden. (sda)

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