Mit 110 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen respektive 111 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat der Nationalrat am Mittwoch als Zweitrat Ja gesagt zu den weiterführenden Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, konkret zu einem entsprechenden Bundesgesetz und einem Finanzbeschluss. Beantragt hatte die Verlängerung der Kita-Bundesbeiträge die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S).
Diese arbeitet seit Längerem an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung. Bis diese steht, soll mit der Verlängerung des Impulsprogramms sichergestellt werden, dass weiterhin Geld fliesst. Die aktuelle Regelung läuft Ende Jahr aus.
Eine Minderheit im Nationalrat wollte die Verlängerung nicht, unterlag aber. Sprecherin Stefanie Heimgartner (SVP/AG) erinnerte an die vier Verlängerungen des einst auf acht Jahre befristeten Programms. Seit 21 Jahren oder einer ganzen Generation gebe es diese Anschubfinanzierung. «Das ist kein Anschub mehr.»
Auch die Mehrheit der FDP-Fraktion stimmte dagegen. Bettina Balmer (FDP/ZH) begründete dies unter anderem mit der angespannten Lage bei den Bundesfinanzen. Die Kantone seien in der Pflicht, schlanke Krippenstrukturen zu schaffen. «Es braucht keine staatliche Luxuslösung.»
Kommissionssprecherin Simona Brizzi (SP/AG) hielt im Namen der Mehrheit dagegen, dass eine Lücke in den Fördermassnahmen des Bundes vermieden werden müsse. Das Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder habe bis Ende 2023 zur Schaffung von über 76'000 neuen Betreuungsplätzen beigetragen. Der Bedarf an Fachkräften sei nach wie vor hoch.
«Das Wichtigste ist, keinen Abbruch zu provozieren», sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung sei eine wirtschaftspolitische Massnahme, sagte Katja Christ (GLP/BS). «Ein gut ausgebautes Betreuungsangebot stärkt den Wirtschaftsstandort.»
Das Parlament sagte mit der Verlängerung auch Ja zum Antrag, für die Verlängerung den Verpflichtungskredit um 40 Millionen Franken aufzustocken und weitere 10 Millionen Franken aus bewilligten Mitteln zu transferieren. So hatte es der Bundesrat vorgeschlagen. Gemeint ist das als Übergangslösung.
Denn die WBK-S arbeitet an einem eigenen Vorschlag für eine Nachfolgeregelung des Impulsprogramms, der eine Betreuungszulage bringt. Künftig sollen Arbeitgebende und allenfalls Arbeitnehmende die familienergänzende Kinderbetreuung mitfinanzieren. Die entsprechende Gesetzesvorlage wird derzeit erarbeitet.
Der Nationalrat hingegen sprach sich im Frühjahr 2023 für einen Bundesbeitrag aus – noch in der Zusammensetzung von vor den Wahlen im Herbst 2023. Kosten würde dies rund 710 Millionen Franken im Jahr.
Die Expertengruppe des Bundes hat die Bundeshilfen für die Kitas derweil als potenzielle Sparmassnahme aufgelistet. Der Bundesrat will bis Anfang des kommenden Jahres skizzieren, wie er den Bundeshaushalt mittelfristig sanieren will. (sda)