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Indirekter Gegenentwurf zu Stopfleber-Initiative steht

Indirekter Gegenentwurf zu Stopfleber-Initiative steht

15.09.2026, 10:3015.09.2026, 10:30

Das Parlament will den Konsum von Stopfleber einschränken, die Einfuhr aber nicht verbieten. Es stellt der Volksinitiative für ein Einfuhrverbot deshalb einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber und empfiehlt dem Stimmvolk, die 2023 von der Alliance Animale Suisse eingereichte Initiative abzulehnen.

Mit 28 Stimmen zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss der Ständerat am Dienstag die Nein-Empfehlung. Der Nationalrat entschied schon im März, dem Volk ein Nein zu empfehlen. Er tat dies damals mit 105 zu 58 Stimmen bei 21 Enthaltungen. Auch der Bundesrat ist gegen die Initiative.

Bevor der Ständerat die Abstimmungsempfehlung fasste, schwenkte er beim indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative etwas überraschend auf die Linie des Nationalrats ein. Damit bereinigte er die letzten Differenzen.

Dieser Gegenentwurf, der noch in die Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte am Ende der laufenden Session muss, besteht aus einer Änderung des Schweizer Tierschutzgesetzes. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats arbeitete ihn aus.

Die elf Ständeratsmitglieder, die am Dienstag dem Volk ein Ja zur Initiative empfehlen wollten, taten dies aufgrund eines entsprechenden Antrags von Mathias Zopfi (Grüne/GL). Er sagte im Rat, die Zwangsfütterung füge den Tieren erhebliches Leid zu und gelte deshalb als Tierquälerei. Deshalb sei das Stopfen von Enten und Gänsen in der Schweiz mit gutem Grund seit Jahren verboten.

epa12582470 Several examples of duck foie gras displayed during a press visit in the poultry and meat section at the International Wholesale Food Market (MIN) in preparation for the Christmas festivit ...
Das Parlament will den Konsum von Stopfleber einschränken.Bild: keystone

Schauen, wie sich Deklarationspflicht auswirkt

In der Schweiz ist Stopfmast seit über 40 Jahren verboten, der Import aber erlaubt. Gemäss der Alliance Animale Suisse sind in den letzten Jahren zwischen rund 180 bis 260 Tonnen Stopfleber in die Schweiz eingeführt worden. Insbesondere in der Westschweiz essen viele Menschen an Festtagen Stopfleberprodukte von Gans und Ente.

Die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» will die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten verfassungsmässig verbieten.

Kern des Gegenvorschlags ist, dass der Bund die Einfuhr von Stopfleber in die Schweiz nicht verbietet. Die Schweiz soll aber mit neuen gesetzlichen Bestimmungen anstreben, dass in der Schweiz je länger, je weniger «Foie gras» und andere Gans- oder Enten-Stopfleberprodukte gegessen werden.

So soll neu im Tierschutzgesetz stehen, dass die Einfuhren beim Bund anmelden muss, wer Stopfleberprodukte in die Schweiz einführt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen kann damit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Entwicklung der Einfuhren beobachten.

Gehen die Einfuhren nicht zurück, so hat die Verwaltung in einem Bericht Reduktionsmassnahmen vorzuschlagen.

Letztlich basiert der indirekte Gegenvorschlag auf der im Juli 2025 vom Bund eingeführten Deklarationspflicht von Stopfleberprodukten. Diese müssen spätestens nach der Übergangsfrist von zwei Jahren einen Hinweis tragen, dass sie unter für die Tiere schmerzhaften Bedingungen erzeugt wurden. Die eidgenössischen Räte wollen nun schauen, wie sich diese Deklarationspflicht auswirkt.

Gegen tierwohlbezogene Auflagen

Zuletzt umstritten zwischen National- und Ständerat war noch, ob die Verwaltung im erwähnten Bericht auch tierwohlbezogene Auflagen vorzuschlagen haben soll oder nicht. Dafür sprach sich in der Ständeratsdebatte vom Dienstag eine Mehrheit der vorbereitenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur aus.

Der Ständerat folgte aber einer Kommissionsminderheit. Deren Sprecher Severin Brüngger (FDP/SH) sagte, es klinge auf den ersten Blick sinnvoll, Auflagen fürs Tierwohl im Gesetz zu verankern. Doch das Stopfen bleibe das Stopfen. Diesen Vorgang verhindere der Mehrheitsvorschlag nicht.

Es drohten Vollzugsprobleme und rechtliche Risiken. «Der Nationalrat hat die einfachere und klarere Lösung getroffen», sagte Brüngger. Mit 27 zu 16 Stimmen sprach sich der Ständerat für die Variante ohne Aussagen zu tierwohlbezogenen Auflagen aus. (hkl/sda)

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