
Ein Stopfleberproduzent im Südwesten von Frankreich: Importiertes Foie Gras ist auch hierzulande beliebt.Bild: AP
Eine Initiative verlangt das Verbot der Stopfleber. Der Bundesrat sieht aber keinen grossen Handlungsbedarf: Per Verordnung will er nun Produkte aus der Stopfmast deklarieren, um Transparenz für die Konsumierenden zu schaffen.
20.11.2024, 15:5320.11.2024, 15:53
Die Stopfmast bei Geflügel ist in der Schweiz seit 40 Jahren verboten, eine Allianz von Tierschützern will nun auch den Import von Stopfleber und ähnlichen Produkten verbieten. Vor einem Jahr hat die Alliance Animale Suisse eine entsprechende Initiative eingereicht.

Der Bundesrat will nicht, dass der Konsum von Stopfleber in der Schweiz verunmöglicht wird. Bild: KEYSTONE
Der Bundesrat erklärt, aus Tierschutzsicht sei das Anliegen zwar nachvollziehbar. Denn die Zwangsernährung der Tiere kann diese beim Mästen verletzen. Weiter schlägt die schnelle Vergrösserung der Fettleber auf die Gesundheit der Tiere. Diese Art des Mästens gilt als Tierquälerei – und ist auch aus diesem Grund hierzulande verboten.

Ein Foie-Gras-Produzent füttert sein Nutztier: Stopflebern werden in der Schweiz tonnenweise importiert.Bild: AP
Trotzdem importiert die Schweiz tonnenweise Stopfleber. Die Initianten finden das «scheinheilig», wie sie in der Begründung ihrer Initiative schreiben.
Deklarationspflicht und Freiheit beim Konsum
Ein Verbot schliesst der Bundesrat aber trotz Bedenken aus: Das Importverbot sei nicht kompatibel mit den internationalen Abkommen und Verträgen der Schweiz. «Einfuhrverbote können grundsätzlich erst dann erlassen werden, wenn mildere Massnahmen, wie etwa Kennzeichnungspflichten, nicht zum Ziel geführt haben.»

Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärt an einer Medienkonferenz, weshalb der Bundesrat gegen ein Importverbot ist, aber eine Deklarationspflicht einführen will. Bild: keystone
Darum will der Bundesrat nun Transparenz schaffen und bis Mitte nächstes Jahr eine Deklarationspflicht für Produkte aus der Stopfmast einführen. Das sensibilisiere die Konsumierenden. Gleichzeitig verschärft er die Kennzeichnungspflicht für umstrittene Herstellungsmethoden. Wenn tierische Erzeugnisse unter Schmerzen der Tieren gewonnen werden, muss das künftig deklariert werden. Als Beispiel dient der Froschschenkel als Produkt, das mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurde.
Da ist auf der einen Seite das Tierwohl. Der Bundesrat führt aber auch einen anderen Grund an, wieso er die Initiative ablehnt. Der Konsum von Stopfleber würde in der Schweiz dadurch verunmöglicht. Das schränke die Wahlfreiheit der Konsumierenden ein. (wan) (aargauerzeitung.ch)
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Frau Applebaum, erreicht der Krieg in der Ukraine mit dem Drohnen-Angriff auf Polen eine neue Eskalationsstufe?
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Na dann: Ab wann Bubatz legal?
Das Verbot von Hanf schränkt auch die Wahlfreiheit der Konsumenten ein.
Zum Thema Stopfleber: Meine Meinung ist einem anderen Kommentar von mir zu entnehmen.
Aber das Argument des Bundesrats merke ich mir. Das kann der Bürger ja auch als Argument benutzen, wenn irgendwas verboten ist, das man als Konsument kaufen möchte.
Dass man da überhaupt Diskutieren muss, ist schon beschämend.
Ich finde die Herstellung von Stopfleber echt gruselig, aber den Import für Privatpersonen muss man ja nicht verbieten.
Es reicht ja aus, wenn man das Zeug nicht mehr kommerziell importiert.
Im Moment ist es nur verboten Stopfleber in der Schweiz herzustellen. In gewissen Regionen kann man es aber importiert kaufen.
Wenn der Konsument es selber importieren müsste, dann würde man sich eher Gedanken machen, als wenn es in der Migros im Regal liegt.
War bei Snus auch jahrelang so: Privatimport okay, Verkauf in der CH verboten