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Gesellschaft & Politik

Zürcher Ex-Lokalpolitiker kommt nicht um Gefängnisstrafe herum

Zürcher Ex-Lokalpolitiker kommt nicht um Gefängnisstrafe herum

21.10.2026, 12:00

Ein ehemaliger Zürcher Lokalpolitiker muss 15 Monate ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen mehrfachen Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung bestätigt. Der Mann bestahl als Treuhänder eine Kundin.

Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid die Beschwerde des Mannes gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts vom Juni 2025 abgewiesen.

Dieses verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei es den Vollzug von 21 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren aufschob. Zudem verhängte es eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 200 Franken.

Der Verurteilte muss zudem das bei ihm sichergestellte Bargeld von 179'000 Franken und die Goldmünzen an die Erbinnen der Geschädigten herausgeben. Er schuldet diesen ausserdem einen Schadenersatz von rund 655'000 Franken.

Eigene Sicht geschildert

Der frühere Lokalpolitiker hatte vor Bundesgericht einen Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen Diebstahls beantragt. Er rügte eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung sowie eine Verletzung der Unschuldsvermutung, des Untersuchungsgrundsatzes und des Anspruchs auf ein faires Verfahren.

Das Bundesgericht wies alle Punkte ab. Es befand, der Beschwerdeführer habe sich darauf beschränkt, darzulegen, wie einzelne Indizien seines Erachtens zu würdigen gewesen wären. Er habe aber aufgezeigt, inwiefern der aus der Gesamtheit der Indizien gezogene Schluss der Vorinstanz willkürlich sei.

Der Treuhänder hatte vor Gericht jeweils beteuert, die Verstorbene habe ihn mit einer Schenkung über 200'000 Franken und den Goldmünzen bedacht. Seine Klientin habe ihm diese Schenkung aus Dankbarkeit übergeben – weil er ihr geholfen habe, eine grössere Menge vermeintlich gestohlener Goldvreneli wiederzufinden.

Dass er der Frau bei einer anderen Gelegenheit 800'000 Franken gestohlen haben soll, bestritt er. (dab/sda)

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