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Couverts kamen zu spät: Anwalt zieht zweiten Wahlgang im Tessin vor Gericht

Couverts kamen zu spät: Anwalt zieht zweiten Wahlgang im Tessin vor Gericht

24.12.2019, 14:1624.12.2019, 17:25

Der Tessiner Anwalt und CVP-Politiker Gianluca Padlina zieht das Ergebnis des zweiten Tessiner Ständeratswahlgangs vor das Bundesgericht. Die Wahlunterlagen seien teilweise zu spät bei den im Ausland lebenden Tessinern eingetroffen, kritisiert er.

Der Tessiner CVP-Politiker Filippo Lombardi wurde beim zweiten Ständeratswahlgang nur ganz knapp nicht in die kleine Kammer wiedergewählt. Ein Tessiner Anwalt und CVP-Politiker zieht das Wahlergebnis  ...
Wurde am 17. November wegen 46 Stimmen knapp abgewählt: Philippo LombardiBild: KEYSTONE

Padlina, Rechtsanwalt und CVP-Gemeinderat in Mendrisio TI, bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des «Blicks». Demnach hat er am Montag beim Bundesgericht Rekurs gegen den zweiten Wahlgang eingereicht. Der Anwalt verlangt die Annullierung und eine Wiederholung des zweiten Wahlgangs.

Gemäss Padlina haben sich einige im Ausland lebende Tessiner bei ihm gemeldet und sich darüber beschwert, dass sie das Wahlmaterial für den zweiten Umgang nicht rechtzeitig erhalten hätten. Bei manchen Stimmbürgern sei das Abstimmungscouvert erst am 15. November eingetroffen, der zweite Wahlgang fand im Tessin am 17. November statt. Das Gesetz schreibt vor, dass die Abstimmungscouverts mindestens zehn Tage vor dem zweiten Wahlgang bei den Abstimmenden eintreffen müssen.

Zu spät oder mit falscher Frankierung

Laut Padlina muss geprüft werden, ob die Couverts teilweise zu spät oder mit falscher Frankierung verschickt wurden. So seien mindestens 186 Wahlcouverts aus dem Ausland erst nach dem Wahlgang am 17. November im Tessin eingetroffen. Padlina hat gemäss eigener Aussage Kenntnis von mindestens zwei Gemeinden, die für den Versand der Wahlunterlagen B-Post verwendet haben. Das Gesetz schreibt für Wahlunterlagen einen Versand mit A-Post vor.

Gegen den zweiten Wahlgang hat Padlina bereits im November beim kantonalen Verwaltungsgericht Rekurs eingelegt. Die Regierung stellte sich bisher auf den Standpunkt, dass zum entscheidenden Zeitpunkt alle Gemeinden im Kanton die Wahlunterlagen verschickt hatten.

Massiver Rückgang bei der Wahlbeteiligung

Ein Indiz in den Augen Padlinas dafür, dass beim Versand des Wahlmaterials an die Ausland-Tessiner geschlampt wurde, ist die Wahlbeteiligung dieser Bevölkerungsgruppe. Diese ist beim zweiten Wahlgang um 27 Prozent zurückgegangen, wie ihm die Regierung mitgeteilt habe. Das sei äussert seltsam, sagte er gegenüber Keystone-SDA.

Der zweite Wahlgang der Ständeratswahl fand im Tessin am 17. November statt. Dabei wurde CVP-Urgestein Filippo Lombardi nach zwanzig Jahren im Ständerat knapp abgewählt: Der Stimmenunterschied zwischen ihm und der gewählten Marina Carobbio Guscetti (SP) betrug lediglich 46 Stimmen. Neben der CVP flog auch die FDP aus dem Ständerat. Gewählt wurde neben Carobbio der SVP-Politiker Marco Chiesa. (sda)

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